Dienstag, Januar 22, 2008

BEW: Jahresbilanz Windenergie 2007 (PM)

Weltmarkt boomt weiterhin – Inlandsmarkt gab deutlich nach

Berlin. Während der Weltmarkt zum dritten Mal infolge boomte, hat der deutsche Markt für Windenergieanlagen im vergangenen Jahr deutlich nachgegeben, gaben der Bundesverband WindEnergie (BWE) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA Power Systems) heute in Berlin bekannt.

Nach der neuesten Statistik des Deutschen Windenergie-Instituts (DEWI) wurden 2007 im Inland 883 (2006: 1.208) Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1.667 (2.233) Megawatt (MW) neu installiert, das sind 566 MW weniger als 2006. Dies entspricht einem Rückgang von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Weltweit wurden nach ersten Schätzungen des Global Wind Energy Council (GWEC) rund 20.000 MW neu installiert. Damit wuchs der Weltmarkt um rund 30 Prozent. Wachstumstreiber waren erneut Märkte in Nordamerika, Europa und Asien.

„Der Zubau von rund 20.000 Megawatt in 2007 entspricht einem weltweiten Umsatz der Windindustrie im Neuanlagengeschäft von deutlich über 20 Milliarden Euro. An diesem riesigen Markt partizipieren die deutschen Hersteller und Zulieferer in hohem Maße. Das Exportgeschäft wird zunehmend zum wichtigsten Standbein für die deutsche Windindustrie“, sagte Thorsten Herdan, Geschäftsführer VDMA Power Systems. Insgesamt betrug die deutsche Wertschöpfung in 2006 weltweit über 5,6 Milliarden Euro. Für 2007 werden im Neuanlagengeschäft 7,4 Milliarden Euro erwartet.
„Rund 1,7 (2,3) Milliarden Euro wurden in Deutschland in neue Windturbinen investiert“, so Hermann Albers, Präsident des BWE. „Der Inlandsmarkt kommt zunehmend unter Druck, weil auf der einen Seite steigende Rohstoff- und Energiepreise Windenergieanlagen verteuern und auf der anderen Seite die gesetzlich fixierte Vergütung für Windstrom in Deutschland jedes Jahr sinkt“.

Insgesamt waren Ende 2007 in Deutschland 19.460 (18.685) Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 22.247 (20.622) MW installiert. Den größten Zuwachs verzeichneten 2007 die Bundesländer Niedersachsen (368 MW), Sachsen-Anhalt (253 MW) und Brandenburg (231 MW).

„Noch liegt Deutschland mit an der Weltspitze, aber andere Länder holen in großen Schritten auf. Die Investitionen fließen in die Länder mit günstigeren Rahmenbedingungen. Um die führende Stellung der deutschen Windindustrie im weltweiten Wettlauf zu behaupten, ist ein stabiler Heimatmarkt von immenser Bedeutung. Deshalb müssen bei der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Rahmenbedingungen in Deutschland mit Weitsicht neu gesetzt werden“, so Herdan weiter.

Die Betreiber konnten auch aufgrund eines überdurchschnittlichen Windangebots im Jahr 2007 mit der Stromproduktion von 39,5 (30,6) Milliarden Kilowattstunden abermals einen Rekord erzielen. „Die Windenergie deckt damit bereits 7,2 Prozent des deutschen Stromverbrauchs. Sie ist ein entscheidender Baustein, um den von der EU geforderten Anteil Erneuerbarer Energien von 18 Prozent am Energieverbrauch bis 2020 zu erreichen“, betonte Albers.

Ein wichtiger Baustein ist dabei das Repowering: Der Ersatz von Windenergieanlagen der ersten Generationen durch moderne, effizientere Turbinen auf der gleichen Fläche. 2007 wurden 108 alte durch 45 neue Anlagen ersetzt. Trotz dieser Reduktion konnte die Gesamtleistung von 41 MW um den Faktor 2,5 auf 103 MW gesteigert werden. Allerdings machten diese Anlagen erst wenig mehr als sechs Prozent der Aufstellungen aus. „Das zeigt zum einen das riesige Potential des Repowerings für den Klimaschutz, aber auch, dass hier noch ausreichende Anreize fehlen“, so Albers weiter.
Für das Offshore-Segment stehen mit den Vorschlägen der Bundesregierung zur EEG-Novelle die Signale dagegen auf Grün. Zwar wurden auch 2007 noch keine Anlagen im Meer installiert, aber mehrere Projekte konkrekt angekündigt. „Wir müssen die Technologieführerschaft auf das Offshore-Geschäft ausdehnen. Die Rahmenbedingungen für die Offshore-Windenergie sind richtig gesetzt und Deutschland muss sich jetzt im Wettbewerb mit England und den skandinavischen Ländern behaupten“, sagte Herdan.

„Die Branche schaut jetzt gespannt auf die parlamentarische Beratung zum Entwurf der EEG-Novelle der Bundesregierung. Um die Windenergie an Land ebenfalls dynamisch weiter zu entwickeln, brauchen wir eine Anpassung der EEG-Vergütung an die Preisentwicklungen von Rohstoffen und Energien, einen vernünftigen Technologiebonus zur Netzintegration sowie eine beschleunigte Erhöhung von Netzkapazitäten“, resümierte Albers.
Pressemitteilung v. 22.01.2008 Bundesverband Windenergie
  • Windenergie-Forum
  • Donnerstag, Dezember 27, 2007

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage der Stadt Werder (Havel) gegen die Errichtung von 4 Windkraftanlagen auf der Glindower Platte abgewiesen und damit das Urteils des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 3. Juni 2005 abgeändert. Die Stadt Werder hatte ihr nach dem BauGB erforderliches Einvernehmen zu diesem Vorhaben verweigert. Das Landesumweltamt Brandenburg hatte das Einvernehmen daraufhin ersetzt und einer Gesellschaft für regenerative Energien mbH am 23. Mai 2002 die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

    Der 11. Senat ist wie das Verwaltungsgericht der Auffassung, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Verunstaltungsverbot gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB F. 98. Nicht gefolgt ist der Senat jedoch der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass schon der Entwurf des Teilregionalplans „Windenergie, Freiraum und Sicherung der Kulturlandschaft " für die Region Havelland-Fläming (Stand 23. Mai 2002), in dem die Glindower Platte nicht als Eignungsgebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen war, verlässlich der Errichtung der Windkraftanlagen entgegengestanden habe. Maßgeblich hierfür ist, dass zu diesem Zeitpunkt noch ein wirksamer Flächennutzungsplan von 2001 bestand. Dieser sah das fragliche Gebiet als Sonderbaufläche für Windkraftanlagen vor. Nach der Begründung des Entwurfs des Teilregionalplans wäre die Errichtung solcher Anlagen damit weiter zulässig gewesen. Zudem hatte dieser Entwurf die Glindower Platte als empfindlichen Teileraum der Kulturlandschaft ausgewiesen, was ebenfalls zum Ausschluss von Windkraftanlagen dort führen sollte. Zu dieser Ausweisung ist es aber in der endgültigen Fassung des Teilregionalplans nicht gekommen. Auch aus diesem Grunde konnte nicht von der erforderlichen Verlässlichkeit der maßgeblichen Entwurfsfassung ausgegangen werden.

    Urteil vom 22. Dezember 2006 - OVG 11 B 11.05 -
    Pressemitteilung - 54/2006 Berlin, den 27.12.2006

    Mittwoch, Dezember 05, 2007

    BWE: "Windenergie an Land wird ausgebremst"

    BWE zum Kabinettsentwurf für das Erneuerbare Energien Gesetz
    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird die Nutzung der Windenergie an Land in wenigen Jahren fast zum Erliegen kommen. Zu dieser Bewertung kommen nicht nur der Bundesverband WindEnergie (BWE) sondern auch Gutachter des Bundesumweltministeriums (BMU).

    „Wird der Kabinettsentwurf zum EEG so vom Parlament akzeptiert, würde zwar der Startschuss für die Offshore-Windenergie gegeben, aber die Windenergie an Land ausgebremst“, so Hermann Albers, der Präsident des BWE. „Damit würde der schnellste und kostengünstigste Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wegfallen.“

    Für die Windenergienutzung auf dem Meer (offshore) soll die Vergütung um rund fünf Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 14 ct/kWh erhöht werden. „Damit würde sich Deutschland auf einem internationalen Niveau bewegen und in den nächsten fünf Jahren könnten erste Offshore-Projekte in Nord- und Ostsee realisiert werden“, so Albers. Als Problem bleibe aber weiter die Netzanbindung der Meereswindparks.

    Die Vergütung für Windenergieanlagen an Land (onshore) soll dagegen weiter auf unter acht ct/kWh sinken. Nur die Geschwindigkeit der jährlichen Absenkung (Degression) soll um einen Prozentpunkt gemildert werden. Albers: „Während für die Offshore-Windenergie Kostensteigerungen aufgrund der dramatisch gewachsenen Rohstoffpreise berücksichtigt wurden, werden Sie gegen den Rat der eigenen Gutachter bei der Windenergie an Land ignoriert.“

    In einem Fachgutachten des BMU für den EEG-Erfahrungsbericht, kommen die Experten zum dem Schluss, dass „im Jahr 2010 nur noch sehr wenige Standorte existieren, an denen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sein wird“.

    Der BWE erwartet eine angemessene Anhebung der Vergütung im Rahmen der Gesetzesberatungen im Bundestag.

    Als positiv bewertet der BWE dagegen die Vorschläge zur Förderung des Repowering – dem Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, effizientere Turbinen. „Dies ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung, um das riesige Repowering-Potenzial zu erschließen“, so Albers.

    Das Potenzial für Windenergie ist nach Berechnungen des Bundesverbands WindEnergie in Deutschland noch längst nicht ausgeschöpft: 2020 können allein an Land 45.000 Megawatt Windleistung mit 110 Milliarden Kilowattstunden für 20 Prozent des deutschen Strombedarfs sorgen. Dabei ist das Repowering ein entscheidender Faktor. Mit weiteren 10.000 Megawatt Leistung in Nord- und Ostsee kann die Windenergie bis 2020 mehr als 25 Prozent des Strombedarfs decken. Zur Zeit beträgt der Anteil knapp sieben Prozent.

    Albers: „Ohne einen verstärkten Ausbau der Windenergie wird die Bundesregierung die Zielmarke von 30 Prozent Ökostrom-Anteil bis 2020 nicht erreichen. Dabei ist die Windenergie an Land der Billigmacher im Konzert der erneuerbaren Energien.“
  • Windenergie-Forum
  • Donnerstag, August 30, 2007

    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft Klarheit

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin – „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil den Status quo bestätigt: Windenergieanlagen werden bei der Schallentwicklung weiterhin wie andere Schallquellen auch beurteilt“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. Für die Genehmigung von Windparks gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz mit seiner Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Demnach muss eine Windkraftanlage von der nächsten Wohnbebauung so weit entfernt stehen, dass der Schallpegel nachts 45 dB (A) nicht überschreitet – was laut Lexikon Blätterrauschen entspricht oder mehr als halb so laut wäre wie das Geräusch eines Kühlschranks.

    Bedeutung für die Praxis habe das Urteil nicht, moderne Windparks seien sowieso leiser als ältere, so BWE-Präsident Albers: „Angemessener Schutz vor Schall und Schattenwurf werden die Akzeptanz für Windenergie in der Bevölkerung weiter erhöhen. Zusammen mit den Naturschutzverbänden hat die Windenergie-Branche hierzu in der Vergangenheit bereits Regeln erarbeitet. Nach dem Urteil der Verwaltungsrichter kann der Ausbau der Windenergie nun verstärkt voranschreiten.“ Durch den Ersatz von Altanlagen, dem Repowering, kann bis 2020 der komplette Anlagenbestand mit der Hälfte der Anlagen bei doppelter Leistung erneuert werden. Die Windenergie wird dann 25 Prozent der Stromversorgung sicherstellen und somit die Klimaschutzziele der Bundesregierung.
  • Windenergie-Forum
  • Mittwoch, Juli 25, 2007

    Deutsche Windindustrie wächst um 40 Prozent

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin – Das Geschäft mit Windenergieanlagen erreicht neue Rekorde: Die deutsche Wertschöpfung an allen weltweit produzierten Anlagen und Komponenten betrug 5,6 Milliarden Euro in 2006 gegenüber 4,0 Milliarden Euro in 2005, was einem Wachstum von 40 Prozent entspricht. Am weltweiten Gesamtumsatz von 15,4 Milliarden Euro hatten deutsche Hersteller und Zulieferer 2006 einen Anteil von 37 Prozent. Die Exportquote stieg von 71 Prozent in 2005 auf 74 Prozent in 2006 an. Zusammen mit Installation, Betrieb und Service erwirtschaftete die Windbranche sogar 7,2 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kam eine Herstellerbefragung des Deutschen Windenergie-Instituts (DEWI) im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).

    Der Inlandsmarkt verliert langsam an Volumen. Im ersten Halbjahr 2007 wurden in Deutschland 347 Anlagen mit 665 Megawatt Gesamtleistung installiert. Das ist ein Viertel weniger Windenergieleistung als im ersten Halbjahr 2006. Insgesamt waren damit Mitte 2007 19.024 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 21.283 MW installiert. 2006 stellten allein Hersteller und Zulieferer rund 28.000 Arbeitsplätze bereit. Zusammen mit den industriellen Vorleistungen, Installation und Infrastruktur sowie Service und Betrieb waren in der gesamten Windbranche 73.800 Personen beschäftigt.

    Thorsten Herdan, Geschäftsführer VDMA Power Systems: „Die deutsche Windindustrie hat in 2006 mit einem Wachstum von 40 Prozent ihre Stellung im Weltmarkt hervorragend behauptet. Ihr Weltmarktanteil ist in 2006 mit 37 Prozent gegenüber 2005 konstant geblieben. Damit ist Deutschland unangefochtener Weltmarktführer. In Deutschland wurden in 2006 nur noch 15 Prozent der weltweit installierten Anlagen aufgestellt. Das zeigt deutlich die zunehmende Bedeutung des Exports für diesen Wirtschaftszweig.“

    Hermann Albers, Präsident des BWE: „Trotz aller genehmigungsrechtlichen Hürden befindet sich der deutsche Markt für Windenergieanlagen noch auf einem akzeptablen Niveau. Die schnell steigende Exportrate kann jedoch für den Standort Deutschland auch eine Gefahr darstellen: Das weitere Schrumpfen des deutschen Markts würde den Produktionsstandort Deutschland in Frage stellen.“

    Herdan: „Ohne einen stabilen Inlandsmarkt können wir auch den hohen Weltmarktanteil nicht halten. Repowering machte im ersten Halbjahr 2007 mit 70 MW gerade einmal zehn Prozent des Inlandsmarktes aus. Offshore wurde 2007 keine einzige Anlage realisiert. Beide Märkte müssen jetzt endlich anspringen, damit Deutschland seinen Technologievorsprung halten und auch auf diesen Märkten eine Vorreiterrolle spielen kann.“

    Albers: „Deutschland ist auf einen konsequenten Ausbau der kostengünstigen Windenergie an Land angewiesen, wenn die ehrgeizigen Ziele bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 erreicht werden sollen. Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes bietet nun die Möglichkeit den Onshore-Markt wiederzubeleben und wirksame Anreize für den Ersatz von Altanlagen und die Installation von Offshore-Anlagen zu schaffen.“

    Die wichtigsten Zahlen, erstellt vom Deutschen Windenergie-Institut im Auftrag von BWE und VDMA:

    Deutsche Windkraftindustrie 2006 (Vergleich zu 2005)
    Deutsche Wertschöpfung Inland: 1.461 Mio. Euro (+26%)
    Deutsche Wertschöpfung Export: 4.164 Mio. Euro (+45%)
    Deutsche Exportquote: 74% (2005: 71%)
    Deutsche Wertschöpfung gesamt: 5.625 Mio. Euro (+40%)
    Deutsche Wertschöpfung inkl. Dienstleistung: 7.219 Mio. Euro (+35%)
    Weltmarktvolumen: 15.379 Mio. Euro (+45%) oder 15.004 MW (+37%)
    Deutscher Weltmarktanteil: 36,6% (2005: 37,8%)
    Arbeitsplätze: 73.800 (+7,2%)

    Inlandsmarkt 1. Halbjahr 2007
    Neue Windenergie-Kapazitäten in Deutschland: 665 MW (-25% i. Vgl. 1.Hj. 2006)
    Gesamte Windenergie-Kapazität in Deutschland zum 30.6.2007: 21.283 MW
    Gesamte Windenergie-Kapazität Niedersachen: 5.438 MW (+155 MW seit 31.12.2006)
    Gesamte Windenergie-Kapazität Brandenburg: 3.213 MW (+85 MW seit 31.12.2006)
    Gesamte Windenergie-Kapazität Sachsen-Anhalt: 2.620 MW (+87 MW seit 31.12.2006)
    Gesamte Windenergie-Kapazität Schleswig-Holstein: 2.485 MW (+99 MW seit 31.12.2006)
    Gesamte Windenergie-Kapazität NRW: 2.450 MW (+58 MW seit 31.12.2006)
  • Windenergie-Forum
  • Donnerstag, Juli 19, 2007

    Bundesgerichtshof stärkt erneut Windmüller

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Schikanen beim Netzanschluss zahlen Netzbetreiber / BWE: „Durchbruch beim Netzausbau“
    Berlin – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflicht der Netzbetreiber zum Netzausbau zu Gunsten der Windmüller maßgeblich erweitert. Im konkreten Fall (AZ: VIII ZR 288/05) hatte ein Netzbetreiber dem Windmüller den nächstgelegenen Anschlusspunkt zum Stromnetz verweigert und einen wesentlich weiter entfernten und damit kostspieligeren zugewiesen. Zwar sei, so der BGH, im Interesse der Minimierung der gesamtwirtschaftlichen Kosten auch dem Netzbetreiber nicht jedweder Netzausbau zuzumuten. Konkret könne die ihn treffende Netzverstärkungspflicht, aber auch den Bau komplett neuer Leitungen beinhalten. Der BGH wies den Fall an das zuständige Oberlandesgericht zurück, das nun noch ergänzende Feststellungen zu den bei Durchführung der verschiedenen Anschlussvarianten entstehenden Kosten treffen soll und dann endgültig über Schadensersatzforderungen des Windmüllers entscheiden wird.

    „Das Urteil des BGH stellt aus Sicht der Branche einen Durchbruch bei den Streitfragen zum Netzausbau dar“, so Andreas Schäfermeier, juristischer Beirat des Bundesverbands WindEnergie (BWE): „Der BGH hat mit seinem Urteil der gegenteiligen und engen Auffassung der Netzbetreiber eine deutliche Abfuhr erteilt. Auch die Errichtung einer neuen Leitung von der nächstliegenden Netzstation zu einer beliebigen, vom Netzbetreiber genannten, technisch geeigneten Stelle im Netz gilt als Netzausbau. In vielen Fällen werden deshalb Anlagenbetreiber nur noch verpflichtet sein, etwaige Anschlussleitungen bis zum geographisch nächstliegenden Netz zu legen. Eine etwa darüber hinausgehende Leitungsverlegung wird der Netzbetreiber als Netzausbau vornehmen müssen. Das Urteil beendet damit einen seit Jahren herrschenden Streit zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern durchaus im Sinne der EE-Branche.“
  • Windenergie-Forum
  • Samstag, Juni 30, 2007

    Bundesgerichtshof stärkt Windmüller

    Millionenschwere Rückzahlungsforderungen gegen Netzbetreiber erwartet
    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin/Karlsruhe – Alle Ausbaukosten für das Stromnetz sind vom Netzbetreiber zu zahlen. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in seinem Urteil (Az: VIII ZR 149/06). Verträge zwischen Netzbetreiber und Kraftwerksbetreiber, die beim Netzausbau Kosten auf den Windmüller abwälzen, sind unzulässig. In der Vergangenheit hatten die Netzbetreiber beim Bau von Windparks illegal abkassiert. Der BGH stellte in seinem aktuellen Urteil fest, dass die Netzbetreiber in der Vergangenheit zu Unrecht von den Windmüllern Baukostenzuschüsse für den Netzanschluss verlangt haben. Da diese Zuschüsse dem Netzausbau zuzurechnen sind, können sie nicht auf den Windparkbetreiber umgelegt werden. Nach Ansicht des BGH ist der Netzausbau Sache des jeweiligen Netzbetreibers und nicht des Windkraftanlagen-Betreibers.

    Laut BGH seien solche Baukostenzuschüsse nicht mit dem Grundgedanken des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vereinbar. Nach dem EEG ist der Netzbetreiber zum Ausbau des Netzes verpflichtet. „Damit hat der BGH eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen“, kommentiert Andreas Schäfermeier, Anwalt der Lippstädter Kanzlei Engemann und Partner und juristischer Beirat des Bundesverbands WindEnergie (BWE): „Windmüller, aber etwa auch Betreiber von Biogasanlagen, haben sich in der Vergangenheit dem Druck der Netzbetreiber beugen müssen und zusätzliche Netzausbaukosten per Vertrag auf sich genommen, ohne dass das Vorgehen der Netzbetreiber eine Rechtsgrundlage hatte.“ Schäfermeier rechnet nun mit Rückzahlungsforderungen gegen die Netzbetreiber in Millionenhöhe.
  • Windenergie-Forum
  • Mittwoch, Mai 30, 2007

    Globalisierung regenerativ

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin/Rostock – „Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung können nur mit dem stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz gelingen“, mahnte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE), im Vorfeld des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm an. Nur durch die stärkere Nutzung regenerativer Energien wie Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme könnten beide Ziele erreicht werden: ein geringerer Kohlendioxid-Ausstoß und höhere Versorgungssicherheit zu dauerhaft niedrigen Preisen. Albers: „Bundeskanzlerin Angela Merkel muss auf dem G8-Gipfel standhaft bleiben und anspruchsvolle Klimaschutzziele durchsetzen.“

    „Wer Energieengpässe vermeiden will und geostrategisch vorausdenkt, wird in der Kernenergie und den fossilen Energieträgern keine dauerhafte Alternative zu einer globalen regenerativen Energieversorgung erkennen“, so der Präsident des weltweit größten Verbands der Branche der erneuerbaren Energien: „Unkontrollierbare Weiterverbreitung waffenfähigen Plutoniums, zunehmende Verteilungskämpfe um immer knapper werdende Rohstoffe und steigende volkswirtschaftliche Kosten durch die Erderwärmung wären die Folge einer energiepolitischen Verkrustung.“

    Die Windenergie ist eine der effizientesten Möglichkeiten, sauberen Strom zu gewinnen. Windkraftanlagen decken in Deutschland bereits sechs Prozent des Strombedarfs, alle erneuerbaren Energien zwölf Prozent. Albers. „Bei den derzeitigen Wachstumsraten des Weltmarkts für Windkraftanlagen deckt die Windenergie 2020 alleine gut 15 Prozent der Weltstromversorgung.“

    Windenergie ist Klimaschutz – zudem eignen sich Windräder hervorragend als Bannerträger. „Der BWE ruft die Teilnehmer des G8-Gipfels dazu auf, sich für mehr Klimaschutz einzusetzen“, so Andreas Jesse, BWE-Vizepräsident und Vorsitzender des BWE-Landesverbands Mecklenburg Vorpommern. Am Freitag, den 1. Juni, wird der BWE eine Windkraftanlage am Autobahnkreuz Rostock (A19/A20) mit einem 35 Meter langen Banner beflaggen. Jesse: „Jeder, der mit dem Auto nach Heiligendamm oder Rostock will, kommt an der Windmühle vorbei und wird unsere Botschaft lesen: Save the climate now! Um die Erderwärmung langfristig auf zwei Grad Celsius zu beschränken müssen wird den CO2-Ausstoß schnellst möglich um 30 Prozent reduzieren. Die G8-Staaten müssen als größte Klimasünder hier eine Vorreiterrolle übernehmen.“

    Foto-Termin und Pressekonferenz mit Andreas Jesse, BWE-Vizepräsident und BWE-Landesvorsitzender Mecklenburg Vorpommern, ist am Freitag, den 1. Juni 2007 um 13 Uhr an der Windmühle.

    Anfahrtsbeschreibung:
    Die Windkraftanlage befindet sich direkt am Autobahnkreuz A 19/ A 20. Der nächstgelegene Ort ist Kavelstorf. Sie fahren zur Abfahrt Kavelstorf, dies ist die erste Abfahrt südlich des Autobahnkreuzes auf der A19 (Berlin/Rostock). Dann auf der Westseite entlang der A19 über ein Gewerbegebiet in Richtung der Ortschaft Hohen Schwarfs fahren. Nach der Unterquerung der A 20 ist es die erste Windkraftanlage auf der rechten Seite – eine Enercon E 66 mit 66 m Nabenhöhe.
  • Windenergie-Forum
  • Dienstag, Mai 15, 2007

    NABU: "Letzte Berliner Rotmilane bedroht!"

    NABU bedauert Genehmigung des Windrades an Pankower Standort
    Pressemitteilung berlin.nabu.de

    Wie heute bekannt wurde, hat der Berliner Senat seine ursprüngliche Ablehnung des Windrades am Standort Gewerbegebiet Nord in Pankow revidiert. Der NABU Berlin bedauert diesen Sinneswandel sehr. Während die Oberste Naturschutzbehörde die Genehmigung aus Gründen des Artenschutzes zunächst verweigerte, hat sich offenbar die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz durchgesetzt. Der NABU weist jedoch weiter darauf hin, dass der Standort für das grundsätzlich begrüßenswerte Vorhaben ungeeignet ist, denn er befindet sich in der Nähe bedeutender Berliner Naturschutzgebiete. Insbesondere die Gefährdung der äußerst seltenen bzw. in Berlin vom Aussterben bedrohten Greifvogelarten Rotmilan und Seeadler wurde bei der Planung nicht bzw. zu spät berücksichtigt.

    Schutzgebiete Tegeler Fließ und Karower Teiche betroffen

    Der geplante Standort liegt genau zwischen den wertvollsten Feuchtgebieten Berlins in den Bezirken Pankow und Reinickendorf. Dabei handelt es sich u. a. um das Naturschutzgebiet Karower Teiche und das Tegeler Fließ, welches Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und damit von internationaler Bedeutung ist. In diesem Bereich brüten, neben vielen anderen naturschutzrechtlich geschützten Arten, die letzten zwei Rotmilanpaare Berlins. Die Art ist in Berlin unmittelbar vom Aussterben bedroht. Auch Seeadler suchen diese Feuchtgebiete regelmäßig auf.

    Grauenerregende Funde an Windrädern bei Milan und Seeadler besonders häufig

    Seit 1999 sammelt die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg deutschlandweit alle Nachweise von Vögeln und Fledermäusen, die durch Windkraftanlagen verletzt oder getötet wurden. Bis Februar 2007 wurden bundesweit 562 Vögel gefunden. Hierbei war der Rotmilan mit 81 Funden die mit Abstand häufigste betroffene Art. Auf Platz 3 steht mit 25 Funden bereits der Seeadler. Zu berücksichtigen ist weiterhin die hohe Dunkelziffer, denn Füchse und andere Beutegreifer tragen die verunglückten Tiere fort.
    Die Befürworter des Standortes im Gewerbegebiet Pankow Nord führen an, dass es ein stark belastetes Gelände sei; die angrenzenden Autobahnen würden mehr Opfer unter Vögeln fordern als es das Windrad je könnte. Hierzu Dipl. Biol. Rainer Altenkamp, 2. Vorsitzender des NABU und Leiter der AG Greifvogelschutz in Berlin: "Für Rotmilan und Seeadler stellen Windkraftanlagen eine neue Gefährdung dar. Diese Arten sind durch den Straßenverkehr nicht gefährdet, da sie sich im Gegensatz zu anderen Greifvogelarten an Straßen kaum aufhalten."

    NABU Berlin hält Verschärfung der Abstandskriterien für notwendig

    In Brandenburg dürfen Windkraftanlagen einen Abstand von einem Kilometer zum nächsten bekannten Nest eines Rotmilans nicht unterschreiten. Rainer Altenkamp: "Nach neueren Untersuchungen suchen Rotmilane regelmäßig Nahrung bis in fünf Kilometern Entfernung zum Nest. Der in Brandenburg einzuhaltende Abstand ist also nicht ausreichend. Das Windrad, das in Pankow geplant ist, liegt weit innerhalb eines 5-km-Radius um die Nester der beiden Berliner Brutpaare und stellt damit ein erhebliches Risiko für die letzten Berliner Rotmilane dar."

    Ausbau regenerativer Energiequellen grundsätzlich begrüßenswert

    Angesichts des Klimawandels ist der Ausbau regenerativer Energiequellen unverzichtbar, auch die Windkraft muss hierbei eine wichtige Rolle spielen. Rainer Altenkamp: "Es ist jedoch auch hier Aufgabe eines Naturschutzverbandes, die einzelnen Energiequellen bezüglich ihrer Auswirkungen für den Natur- und Artenschutz kritisch zu beurteilen. Da Windkraftanlagen nachweislich eine Gefährdung für bestimmte Vogelarten darstellen, muss jeder geplante Standort hinsichtlich solcher Risiken bewertet werden. Im Ergebnis kann der NABU an diesem Standort eine solche Anlage nur ablehnen. Wir würden uns im übrigen einen offenen und konstruktiven Dialog zu diesem Thema mit den Windkraftbefürwortern und -betreibern und auch mit den Bündnisgrünen Berlins wünschen."
  • Windenergie-Forum
  • Samstag, Mai 12, 2007

    WindDomain-Recherche

    letzte Aktualisierung v. 02.05.2011

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