Dienstag, September 18, 2012

Altmaier will Windkraft bremsen

Rückendeckung für seine absurde Forderung kam aus dem Kanzleramt.

Der Kanzlerin gehe es um "Bezahlbarkeit", als wenn mit einem Energiepreis-Rückgang zu rechnen sei. Im Gegenteil ist die "Bezahlbarkeit" einzig und allein dadurch gewährleistet, dass die kleineren Windanlagen-Betreiber mit den Energiekonzernen möglichst auf Augenhöhe in der Gesamtproduktivität gelangen, damit der Monopolpreispolitik Einhalt geboten werden kann.

Der Kanzlerin gehe es um "Versorgungssicherheit", aber die kann sich nur durch dezentrale + diversifizierte Energieproduktion erhöhen, die obendrein nicht monopolisiert sein darf.

Der Kanzlerin gehe es um "Umweltverträglichkeit", aber auch die lässt sich nur durch dezentrale, regenerative, emissions- und abfallarme Energieproduktion gewährleisten.

Markus Rabanus

Dienstag, Juli 03, 2012

Offshore-Netzausbau wird beschleunigt: Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor

Gemeinsame Pressemitteilung

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigt werden soll. Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks.

Bundesminister Rösler: „Mit der geplanten Regelung treiben wir den Ausbau von Offshore-Windenergie weiter voran. Durch Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans wollen wir die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser miteinander koordinieren. Auf diese Weise schaffen wir für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und stellen den effizienten Ausbau eines Offshore-Netzes sicher. Hiervon profitieren Industrie und Verbraucher gleichermaßen. Durch die geplante Haftungsregelung werden Rechtsunsicherheiten und Investitionshindernisse beseitigt und Investitionen in Offshore-Windparks und Netzanbindungen wirtschaftlich attraktiv. Das bringt die Energiewende voran.“

Bundesminister Altmaier: „Die geplante Regelung ist ein bedeutender Schritt für die Umsetzung der Energiewende und ein wichtiges Signal an private Investoren. Der Ausbau des Offshore-Netzes in einem geordeneten Verfahren schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Windparkinvestoren und Netzbetreiber. Mit der Haftungsregelung bieten wir Windparkinvestoren und Netzbetreibern die notwendige Sicherheit, die für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie benötigt wird.“

Aufbauend auf den Vorschlägen der von Bundesminister Rösler initiierten AG Beschleunigung Offshore-Netzanbindung haben sich beide Ministerien darauf verständigt, einen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan einzuführen. Dieser soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegen, um eine bessere Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau zu erreichen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan soll mit einer Haftungsregelung für Verzögerungen bei der Errichtung und Störungen beim Betrieb von Offshore-Netzanbindungsleitungen verknüpft werden.

Für Offshore-Windparks, die auf den bisherigen individuellen Anbindungsanspruch nach § 17 Absatz 2a EnWG vertraut haben, wird durch eine Übergangsregelung sicher gestellt, dass sie ab dem Zeitpunkt der unbedingten Netzanbindungszusage ebenfalls den pauschalierten Schadensersatz erhalten. Das hilft den Offshore-Windparkprojekten, die derzeit bereits von erheblichen Verzögerungen der Netzanbindung betroffen sind.

Folgende Eckpunkte sind für die Haftungsregelung vorgesehen:

• Bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder einer längeren Störung einer Leitung soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark ab dem 11. Tag der ununterbrochenen Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90% der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten. Soweit die Einspeisung aufgrund mehrerer einzelner Störungen an mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr nicht möglich ist, besteht der Anspruch unmittelbar ab dem 19. Tag. Für die Zwecke der Berechnung der pauschalierten Vergütung ist davon auszugehen, dass die Anlage 11 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung an jedem Tag der Störung erzeugt hätte.
• Ob die Netzanbindung rechtzeitig fertiggestellt ist, bestimmt sich künftig nach dem im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegten Realisierungszeitpunkt. Um bei Verzögerungen der Netzanbindung mögliche Instandhaltungskosten für den Offshore-Windpark zu vermeiden, wird die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlage mit Fertigstellung der Fundamente für die Windkraftanlagen vermutet.
• Für betriebsbedingte Wartungszeiten an der Netzanbindung erhält der betriebsbereite Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz, soweit die Wartungszeiten 10 Tage im Kalenderjahr überschreiten.
• Die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes trägt der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber, der diese abhängig vom eigenen Verschuldensgrad bundesweit und ohne Zeitverzug über eine Haftungsumlage wälzen kann. Ausnahme: Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber 20 Prozent der Kosten (jedoch maximal 20 Mio. EUR pro Schadensfall und maximal 60 Mio. EUR pro Kalenderjahr), und bei Vorsatz ist eine Kostenwälzung ausgeschlossen.
• Soweit die Netzanbindung länger als 90 Tage nicht verfügbar ist, kann der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes über die Haftungsumlage nur wälzen, soweit er alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminimierung und -beseitigung ergriffen hat.
• Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers gegenüber Offshore-Windparks für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden wird je Schadensereignis begrenzt auf 100 Millionen EUR.
• Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen zu schützen, hat der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber nach Marktverfügbarkeit angemessene und wirtschaftliche Versicherungen abzuschließen. Diese sind der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorzulegen.
• Für den Zeitraum, in dem der Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz in Anspruch nimmt, entfällt der Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung bzw. verkürzt sich der Zeitraum des Anspruchs auf die erhöhte EEG-Einspeisevergütung entsprechend.

Der Referentenentwurf mit den Details der geplanten Regelungen wird im Sommer vorgelegt werden. Die Gesetzesänderungen sollen in kürzester Zeit in Kraft treten.

Montag, Mai 14, 2012

Größter Windpark der Welt entsteht vor der englischen Küste

London (England), 14.05.2012 – Vor der Themse-Mündung entsteht der bisher größte Windpark der Welt. Wie der Weser-Kurier berichtete, sollen in Kürze 175 Windräder nur 20 km vor der englischen Küste auf einer Fläche von 100 Quadratkilometern aufgestellt werden. Die Gesamtleistung der Windparkanlage wird 1000 Megawatt betragen. Die ersten Turbinen mit jeweils 3,6 Megawatt stammen von der Firma Siemens und werden gegenwärtig zusammen mit den Flügeln und Türmen aus dem dänischen Hafen Esbjerg nach England verschifft. An dem Projekt mit dem Namen London Array sind der dänische Energiekonzern Dong, eine britische Tochterfirma von E.ON sowie ein Investor aus Abu Dhabi beteiligt.

Mittwoch, März 28, 2012

BFH: Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit

Urteil vom 25.01.12 II R 25/10

Mit Urteil vom 25. Januar 2012 II R 25/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes bilden, wenn diese Flächen durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.

Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das aus zehn Teilflächen besteht, auf denen aufgrund eines Nutzungsvertrags jeweils eine von einem Dritten betriebene Windkraftanlage errichtet ist. Zwischen den Teilflächen befinden sich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen des Klägers gehörende Flächen. Das Finanzamt bewertete die mit den einzelnen Windkraftanlagen bebauten Teilflächen als eine einzige wirtschaftliche Einheit.

Der BFH beurteilte die Teilflächen demgegenüber wie bereits das Finanzgericht wegen der fehlenden räumlichen Verbindung als gesonderte wirtschaftliche Einheiten. Die Flächen würden weder durch den Nutzungsvertrag noch durch die auf ihnen errichteten Windkraftanlagen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Die Windkraftanlagen stellten nämlich ihrerseits jeweils eigenständige, zusammengesetzte Wirtschaftsgüter dar. Der Verkabelung zwischen ihnen und der der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Stromnetz dienenden Übergabestation komme dabei keine Bedeutung zu.

Für die Höhe der Grundsteuer ist es im Ergebnis unerheblich, ob für die Teilflächen ein einziger Einheitswert oder ob für jede von ihnen ein eigener Einheitswert festgestellt wird.

Dienstag, März 27, 2012

REpower unterzeichnet Vertrag über 332 MW für deutsches Offshore-Projekt

Lieferung von 54 Offshore-Windenergieanlagen an PNE-Projekt Gode Wind I
Bisher größtes Offshore-Projekt mit REpower Turbinen
Pressemitteilung REPower.de

Hamburg, 27. März 2012. Die REpower Systems SE hat mit der PNE WIND AG einen Vertrag über die Lieferung von 54 Offshore-Windenergieanlagen unterzeichnet. Die Turbinen des Typs 6M mit je 6.150 kW Nennleistung sind für den Windpark Gode Wind I bestimmt. Das Projekt liegt in der deutschen Nordsee, rund 35 km nördlich der Ostfriesischen Inseln in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands. Es handelt sich um das bisher größte Offshore-Projekt mit REpower Anlagen sowie eines der weltweit größten Hochseeprojekte mit Turbinen der Multi-Megawatt-Klasse.Die Windenergieanlagen sollen 2015 installiert und in Betrieb genommen werden. Die Wassertiefe am Standort von Gode Wind I liegt zwischen 28 und 34 Metern. Andreas Nauen, Vorstandsvorsitzender der REpower Systems SE, unterstreicht: „Wir freuen uns, dass PNE als einer der erfolgreichsten deutschen Entwickler das Vertrauen in unsere 6M setzt. PNE ist zudem als einer der ersten Entwickler in Deutschland auf Multi-Megawatt-Anlagen mit mehr als fünf Megawatt Leistung umgestiegen. Ein wegweisendes Signal, gerade für die zahlreichen zukünftigen Projektvorhaben in noch tieferem Wasser.“

Frank Zimmermann, Leiter des Offshore-Geschäftsfelds bei REpower, ergänzt: „REpower hat mehrjährige Erfahrung für die Lieferung und Inbetriebsetzung von Offshore Turbinen gesammelt. Bei Gode Wind I gehen wir den nächsten Schritt voran und übernehmen unter anderem auch die Verantwortung für den gesamten Hafen- und Schiffsbetrieb während der Bauphase für unsere Maschinen.“

Thorsten Fastenau, Bereichsleiter Offshore der PNE WIND AG: „Sowohl REpower als auch PNE WIND haben mittlerweile umfangreiche Erfahrungen im Offshore Bereich vorzuweisen. Daher ist Gode Wind I auch bereits so weit entwickelt, dass nach dem zügigen Vertragsabschluss die Unterlagen für die unbedingte Netzanschlusszusage beim Netzbetreiber TenneT eingereicht werden konnten, da neben dem Turbinenvertrag auch bereits Vereinbarungen zum Umspannwerk, den Fundamenten und der windparkinternen Verkabelung geschlossen wurden.“

Die REpower 6M ist die bislang leistungsstärkste Windenergieanlage weltweit, die auf hoher See installiert wurde. Die Turbine wird in Bremerhaven in Serie produziert. Von dort aus können die Komponenten direkt zu ihrem Bestimmungsort auf hoher See befördert werden. Drei Prototypen der REpower 6M wurden 2009 onshore im Windpark Ellhöft, nahe der deutsch-dänischen Grenze, installiert. Die ersten offshore installierten Anlagen stehen seit kurzem im belgischen Windprojekt Thornton Bank. REpower verzeichnet inklusive Gode Wind bereits über 150 verkaufte Anlagen dieses Turbinentyps.

Mit einer Nennleistung von 6.150 kW kann eine einzelne offshore installierte Turbine mehr als 6.000 Haushalte mit Strom versorgen. Der Windpark Gode Wind I wird demnach mit 332 Megawatt Nennleistung den Strom für mindestens 324.000 Haushalte liefern.

Donnerstag, März 22, 2012

UN-Weltwassertag: Windenergie spart Wasser

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Der Energiesektor gehört zu den größten Wasserkonsumenten weltweit – mit Ausnahme der Windenergie. Denn von allen Technologien der Stromerzeugung verbraucht die Windenergie am wenigsten Wasser. Rund 40 Prozent der Weltbevölkerung haben kaum Zugang zu Wasser. Aufgrund des Bevölkerungswachstum sowie der fortschreitenden Industrialisierung in Entwicklungs- und Schwellenländern wird Wasser immer mehr zu einem wertvollen Gut.

In Anbetracht des hohen Wasserverbrauchs der konventionellen Energieerzeugung wird eine steigende Stromnachfrage zu einer gravierenden Situation führen. Geht man von dem jetzigen Stand aus, so ist anzunehmen, dass im Jahre 2030 etwa 40 Prozent mehr Wasser benötigt wird, als vorhanden.

Die Ergebnisse einer Studie, die vom dänischen Windanlagenhersteller Vestas Wind Systems A/S in Auftrag gegeben wurde, zeigen, dass die Erzeugung von Windenergie dazu beiträgt, Wasserknappheit zu mindern. Während Wasser zur Kühlung und Kondensation von fossilen Brennstoffen und Kernkraftwerken, die 78 Prozent der weltweiten Stromerzeugung ausmachen, benötigt wird, kommt die Windenergie komplett ohne aus. Windenergie kann somit den Verbrauch von mehr als 2000 Liter pro Megawatt erzeugtem Strom an Wasser einsparen. Das US Ministerium für Energie schätzt, dass rund 20 Prozent Windenergie, die für das Jahr 2030 angestrebt werden, 4 Billionen Gallons (15 Billionen Liter) Wasser sparen würden. Dies entspricht etwa einem jährlichen Wasserverbrauch von mehr als neun Millionen US-Bürgern.

Laut des Reports „Charting Our Water Future“ der 2030 water resources group wird der weltweite Bedarf an Wasser im Jahr 2030 den des Angebots übersteigen. Auch hier kommt man zu dem Schluss, dass die Erneuerbaren Energien nicht nur der Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung sind, sondern auch zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser beitragen.

PM: Nordex gewinnt 55-MW-Projekt in Polen

Pressemitteilung Nordex

E.ON baut zweifach auf Nordex

Hamburg, 22. März 2012. Der Turbinenhersteller Nordex hat in Polen den Folgeauftrag für die Lieferung und Errichtung der Windturbinen für den Windpark der polnischen Tochtergesellschaft von E.ON Climate & Renewables erhalten. Bis zum Jahr 2013 liefert der Hersteller für die Projekte „Wysoka I und II“ insgesamt 22 Großturbinen vom Typ N90/2500. Die Errichtung erfolgt in zwei Stufen: Noch im laufenden Jahr wird der erste Teilabschnitt mit drei Turbinen installiert, 2013 erfolgt dann der Ausbau um weitere 19 Anlagen.

Der Standort des Windparks liegt 100 Kilometer südlich von Stettin und damit in regionaler Nähe zum Hauptproduktionswerk von Nordex in Rostock. Die spätere Betreuung der Anlagen erfolgt über einen vor Ort befindlichen Service Point der polnischen Landesgesellschaft, die Nordex im Jahr 2008 gegründet hat.

Das neue Projekt ist der inzwischen dritte E.ON-Windpark, für den Nordex Turbinen liefert. Zudem ist es das bislang größte polnische Einzelprojekt von Nordex. Mit dem Park „Wysoka“ hat der Hersteller Turbinen-Leistung von insgesamt rund 200 MW in Polen geliefert.

„E.ON hat sich jetzt zum dritten Mal für unsere 2,5-MW-Baureihe entschieden und setzt die gute Zusammenarbeit mit Nordex im Markt Polen fort. Angesichts der starken Stellung, die unser Kunde hier hat, ist das ein erfreulicher Erfolg“, so Lars Bondo Krogsgaard, Vertriebschef der Nordex SE.

Donnerstag, Februar 16, 2012

Schleswig-Holstein knackt die 3.000 MW-Marke

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

3181 Megawatt Windenergie-Leistung waren zum Stichtag 30.Dezember 2011 In Schleswig- Holstein installiert. Damit baut das Land zwischen den Meeren seinen Status als Windland weiter aus. In Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr 309 Megawatt Windenergie-Leistung neu installiert (2010: 241 MW). 131 neue Windenergieanlagen wurden aufgestellt, 66 wurden im Zuge des Repowerings abgebaut. ... mehr

Freitag, Februar 10, 2012

Erneuerbare Energien senken Börsenstrompreise

und sichern Stromversorgung in Deutschland
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Berlin. BEE Pressemitteilung. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die Entwicklung der Börsenstrompreise der letzten Monate ausgewertet. Das Ergebnis fällt für die Branche eindeutig positiv aus: Die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien senkt das Strompreisniveau an der Börse. „Die Börsenstrompreise sind anders als vielfach behauptet durch das endgültige Abschalten von acht Atomkraftwerken und dem energiepolitischen Kurswechsel der Regierung nicht gestiegen. ... mehr

Dienstag, Februar 07, 2012

Erneuerbare Energien machen Brennstoffimporte in Höhe von 11 Milliarden Euro überflüssig

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

BEE veröffentlicht Jahreszahlen für 2011. Nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) haben regenerative Energien im Jahr 2011 Brennstoffimporte in Höhe von 11 Milliarden Euro ersetzt und mehr als 9 Milliarden Euro externe Kosten vermieden. Insgesamt stieg der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch im letzten Jahr in Deutschland auf 11,9 Prozent – was einer Einsparung von 127 Millionen Tonnen Kohlendioxid entspricht. ... mehr