Donnerstag, Juni 23, 2011

Ausbaupotentiale der Windenergie an Land stärker nutzen

Berlin: Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und den Bundesverband WindEnergie ist das Gesetzespaket der Bundesregierung für die Energiewende mit heißer Nadel gestrickt.
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

„Wenn das Erneuerbare-Energien-Gesetz so verschlimmbessert wird, dass der landseitige Ausbau der Windkraft behindert wird und die energieintensive Industrie zu viele Schlupflöcher bekommt, wird wertvolles ökologisches Porzellan zerschlagen“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Die Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung das Gesetzespaket auf den Weg gebracht hat, sei extrem ambitioniert. „Das birgt die Gefahr sachlicher Fehler. Besonders im Bereich der Windenergie an Land führen die geplanten Maßnahmen eher zu einer Vollbremsung als zu einer Beschleunigung. Es ist der Sache eines zügigen Atomausstiegs nicht dienlich, wenn sich die Bundesregierung bereits im Herbst einem Fehlerbeseitigungsgesetz widmen muss“, unterstrich der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE), Hermann Albers.

„Die erneuerbaren Stromquellen haben mehr Potential, als die Bundesregierung glaubt. Schwarz-Gelb scheint die Wende hin zu 100 Prozent regenerativen Strom nicht wirklich zu wollen, sondern weiter auf die Zementierung der Großstrukturen in der Energieerzeugung und Jahrzehnte weiterer Kohleverstromung zu setzen“, sagte Weiger. Er forderte die Abgeordneten des Bundestages auf, im Erneuerbare-Energien-Gesetz das Ausbauziel von 35 Prozent Erneuerbarer Energie bis 2020 auf 45 Prozent zu erhöhen. Der BUND-Vorsitzende kritisierte außerdem das Vorhaben, energieintensive Industrien von den Kosten für die Erneuerbaren Energien noch stärker als bisher auszunehmen.

Weiger: „Die Privilegien für die Industrie wurden immer weiter ausgedehnt, obwohl gerade die energieintensiven Unternehmen von den durch die Erneuerbaren gesunkenen Preise an den Strombörsen stark profitieren. Aufgrund der Ausnahmen zahlen alle anderen Verbraucher schon jetzt jährlich zwei Milliarden Euro, die eigentlich die Industrie zahlen müsste.“ Es fehlten außerdem gesetzgeberische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz: „Das wichtigste Gesetz für eine Energiewende fehlt im Gesetzespaket. Energiesparen und die Erhöhung der Energieeffizienz sind immer noch Stiefkinder der Politik dieser Bundesregierung. Dringend erforderlich sind ein ambitioniertes nationales Energieeffizienzgesetz und eine wirksame Effizienz-Richtlinie auf EU-Ebene.“

Für den BWE besonders problematisch sind die in der EEG-Novelle vorgesehenen Vergütungskürzungen für die Windenergie an Land. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht damit den Empfehlungen des von ihr selbst beauftragten Begleitgutachtens entgegen. „Es ist schon erstaunlich, dass die Bundesregierung das wissenschaftliche Begleitgutachten und die Meinung der Sachverständigen vollkommen ignoriert. Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung den Vorschlägen dieses Begleitgutachtens angeschlossen hat. Das zeugt davon, dass man sich in den Bundesländern intensiv mit der Thematik beschäftigt hat. Entscheidend ist jetzt, dass sich auch die Bundestagsabgeordneten mit dieser Frage auseinandersetzen und die Position der Bundesländer angemessen berücksichtigen. Denn klar ist: Wird das EEG so beschlossen, wie die Bundesregierung es vorsieht, werden die Bundesländer ihre Ausbau- und Klimaziele nicht erreichen“, sagte Albers.

BUND und BWE sehen vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in den anderen Bundesländern noch erhebliche Potentiale für den Ausbau und die Modernisierung (Repowering) von Windkraftanlagen. Windenergie an Land hat nach Ansicht beider Verbände das größte Potential und ist die kostengünstigste Erneuerbare Energie. Hinzu komme, dass der Atomausstieg nur mit mehr Windkraft zu bewältigen sei. Eine vom BWE in Auftrag gegebene Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik belegt, dass sich bundesweit auf lediglich zwei Prozent der Fläche bis zu 65 Prozent des nationalen Strombedarfs erzeugen lässt.

Dienstag, Juni 14, 2011

Bundesfinanzhof zur Abschreibung von Windparks

Pressemitteilung Nr. 43 vom 01. Juni 2011 Bundesfinanzhof

Urteil vom 14.04.11 IV R 46/09 Urteil vom 14.04.11 IV R 15/09

Mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern besteht, die aber einheitlich abzuschreiben sind.

Wurden in den Anfängen der Stromerzeugung mittels Windenergie lediglich einzelne Windkraftanlagen errichtet, entstanden nicht zuletzt durch die erhebliche staatliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten Jahren große Windparks, in denen mehrere Windkraftanlagen in einem technischen Verbund betrieben werden. Ungeklärt war bisher, wie die Abschreibungen auf Windparks vorzunehmen sind. Der BFH hatte jetzt erstmals darüber zu entscheiden, ob sich ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern zusammensetzt und von welcher Nutzungsdauer dabei auszugehen ist.

Der BFH hat entschieden, dass zwar einerseits nicht nur von einem einzigen Wirtschaftsgut auszugehen ist. Andererseits hat er aber eine weitgehende Atomisierung eines Windparks in eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern abgelehnt. Als jeweils selbständige Wirtschaftsgüter werden danach folgende Gegenstände beurteilt:

- jede einzelne Windkraftanlage bestehend aus Turm, Rotor und Generatorgondel einschließlich aller mechanischen und elektrischen Bauteile mit dem dazu gehörenden Transformator und der beide verbindenden Niederspannungsverkabelung,

- die mehrere Windkraftanlagen verbindende Mittelspannungsverkabelung einschließlich der Übergabestation zum Hochspannungsnetz,

- die Zuwegung.

Nach den von der Finanzverwaltung aufgestellten Tabellen (sog. AfA-Tabellen) haben die genannten Wirtschaftsgüter unterschiedliche Nutzungsdauern. Wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- bzw. Betriebsgenehmigung ist die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter des Windparks nach Auffassung des BFH einheitlich zu bestimmen. Sie richtet sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen. Diese betrug in den entschiedenen Fällen abhängig vom Jahr der Errichtung 12 bzw. 16 Jahre.

In der Entscheidung vom 14. April 2011 IV R 15/09 hat der BFH zudem seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung (zuletzt mit Urteilen vom 8. Mai 2001 IX R 10/96 und 28. Juni 2001 IV R 40/97) auch auf Windkraftfonds erstreckt. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar.
  • Windenergie-Forum
  • Montag, Juni 06, 2011

    Von Einstieg in Erneuerbare kann keine Rede sein

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
    Zu der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesvorlage zur Neuregelung des EEG erklärt der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE), Hermann Albers:

    "Die EEG-Novelle, die die Bundesregierung heute beschlossen hat, sieht nach wie vor massive Einschnitte bei der Vergütung für die Windenenergie an Land vor. Entgegen einiger Verlautbarungen von Freitag und vom Wochenende ist die Bundesregierung nicht von ihrem Kurs abgerückt, den Ausbau der Windenergie an Land zurückzufahren. Die Anpassungen bei der Degression sind nichts anderes als Augenwischerei und Kosmetik, um Opposition und Landesregierungen zu beschwichtigen. Passiert die Gesetzesvorlage in dieser Form Bundestag und Bundesrat, wird der Ausbau der Windenergie an Land ausgebremst. Gerade auch in den süddeutschen Bundesländern, in denen der Windenergieausbau gerade erst beginnt, werden positive Entwicklungen im Keim erstickt. Das geht nicht nur zu Lasten der Klimaziele, sondern auch zu Lasten der Verbraucher. Denn die Windenergie an Land ist die kostengünstigste Erneuerbare Energie und hat in Deutschland das größte Potenzial. Sie auszubremsen bei gleichzeitigem Atomausstieg ist paradox.

    Damit zeigt sich klar: Es geht der Bundesregierung nicht um eine Energiewende hin zu 100 Prozent Erneuerbarem Strom, sondern um eine Rückkehr zu Kohle und Gas. Denn wie sonst ließe sich erklären, dass das Ausbauziel von 35 Prozent Anteil Erneuerbarer Energie am Strommix bis 2020 seit dem Energiekonzept im letzten Herbst nicht erhöht wurde. Die Bundesregierung hat heute nur den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, von einem Einstieg in Erneuerbare kann jedoch keine Rede sein."
  • Windenergie-Forum