Mittwoch, März 24, 2010

Vorrangregelung und Mindestpreisvergütung für Windenergie effektivieren Klimaschutz

BWE: Vorrangregelung und Mindestpreisvergütung für Windstrom sind Garanten für effektiven Klimaschutz

Berlin. Vor zehn Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG hat die Grundprinzipien des Stromeinspeisegesetzes aus dem Jahre 1991 für Wind und Wasser auf alle regenerativen Energieträger ausgedehnt und das System der Einspeisevergütung für Wind, Sonne und Co. optimiert und weiterentwickelt. "Heute stellt die Windenergie dank Vorrangregelung und Mindestpreisvergütung etwa sieben Prozent des deutschen Strombedarfs CO2-frei bereit. Und schon in 10 Jahren kommt jede vierte Kilowattstunde Strom aus einer Windenergieanlage“, erläuterte Hermann Albers, Präsident den Bundesverbands WindEnergie, die Bedeutung des EEG für den Erfolg der deutschen Windindustrie.

Mit einem starken EEG – dem erfolgreichsten Klimaschutzinstrument Deutschlands – wird die Windenergie im Kraftwerkspark der Zukunft eine herausgehobene Stellung spielen. Bis 2020 sind in Deutschland moderne Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 45.000 MW an Land und 10.000 MW auf hoher See realistisch. Diese 55.000 MW werden dann rund 150 Mrd. Kilowattstunden Strom im Jahr ohne CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall produzieren. "Damit diese Ziele erreicht werden können, braucht die Windenergie Vorfahrt in den Netzen und Speichern sowie Anreize für eine Verstetigung des Windstroms im Rahmen des EEG", betonte Albers.

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem EEG im Jahre 2000 die Grundlagen für eine zukunftssichere und erneuerbare Energieversorgung gelegt. Doch dem EEG droht aktuell Gefahr aus den Reihen des Parlaments. Anfang dieser Woche hat die Unionsfraktion geschlossen eine Verlängerung der Laufzeit deutscher Kernkraftwerke auf insgesamt 60 Jahre gefordert. "Falls sich diese Forderung im energiepolitischen Konzept der Bundesregierung durchsetzt, gefährdet dies massiv die Früchte aus zehn Jahren EEG und 20 Jahren Stromeinspeisegesetz", so Albers. Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken sowie geplante Neubauten von Kohlemeilern gefährden den notwendigen Ausbau der Windenergie. Sie verstopfen Stromnetze und -märkte und stellen die Vorrangregelung des Windstroms gegenüber Kohle- und Atomstrom faktisch in Frage. "Politik und Wirtschaft stehen in diesem Jahr in der Energiepolitik vor einer Grundsatzentscheidung für die Zukunft: Entweder konsequenter Ausbau der Erneuerbaren oder längere Laufzeiten. Beides wird nicht gehen", appellierte Albers an die energiepolitische Vernunft aller Parlamentarier.

Pressemitteilung v. 24.03.2010 Bundesverband Windenergie
  • Windenergie-Forum
  • Montag, März 22, 2010

    new energy husum 2010 zeigte viele Kleinwindanlagen

    BWE: new energy husum 2010 zeigte die technologische Vielfalt von Kleinwindanlagen

    Berlin/Husum. Auf der internationalen Messe zur Nutzung Erneuerbarer Energien „new energy husum 2010“ informierten sich vom 18. bis 21. März knapp 20.000 Messebesucher über die neuesten Produkte zur Energieerzeugung aus Wind, Sonne, Erdwärme und Biomasse. Wie bereits im Vorjahr lag erneut der Schwerpunkt der Messe bei der kleinen Windkraft mit allein über 50 Ausstellern. "Kleinwindenergie ist eine sehr gute Möglichkeit für jedermann, persönlich etwas gegen den Klimawandel zu tun. Die kleine Windenergie kann den privaten Windstromproduzenten die Energie-Autonomie nach Hause bringen", sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE) im Messerückblick.

    Im Rahmen der "new energy Husum 2010" fand das 3. Kleinwindanlagen-Symposium des BWE statt. Die zweitägige Veranstaltung gab einen umfassenden Überblick über die Vielzahl der Technologien und Einsatzmöglichkeiten und über die momentane Genehmigungspraxis einzelner Bundesländer. Der bundesweit erste Landeserlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vom Februar 2010 (Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kleinwindkraftanlagen im Innen- und Außenbereich sowie von Windkraftanlagen als Nebenanlagen für privilegierte Betriebe im Außenbereich) stand dabei im Fokus des Interesses. Alle Fachleute waren sich einig, dass dieser Erlass der kleinen Windkraft kaum zum Durchbruch verhelfen wird. "Es ist nur davor zu warnen, die Regelungen aus Schleswig-Holstein auf andere Bundesländer zu übertragen", betonte Albers.

    Auf Europas größter Produktschau für Kleinwindenergieanlagen bis 100 Kilowatt erhielten alle Interessenten und zukünftigen Betreiber einen Überblick über den aktuellen Stand der Technik. Die Zahl der Anbieter von Kleinwindanlagen ist groß, ebenso die der unterschiedlichen Anlagentechniken und -bauweisen. Die Einsatzmöglichkeiten kleiner Windenergieanlagen sind nahezu unbegrenzt. Der von Windrädern im Kleinformat in Vorgärten, auf Hausdächern, bei größeren Liegenschaften oder landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Strom wird vor Ort selbst genutzt oder ins Netz eingespeist. Sinnvoll ist auch die Kombination mit Elektrofahrzeugen – erstmals auch Thema im Rahmen eines Messeforums.

    "Moderne Speichermöglichkeiten vergrößern heute den Nutzen der „eigenen Windmühle“ enorm. Im Verbund mit anderen modernen regenerativen Energieanlagen ermöglicht die Nutzung von Kleinwindanlagen eine klimafreundliche, preiswerte und bequeme Energieversorgung“, so Albers. "Damit sich eine Kleinwindanlage aber auch lohnt, muss die Politik den Eigenverbrauch des Windstroms in der Masse möglich machen. Notwendig ist eine Einspeisevergütung für Kleinwindanlagen in Anlehnung an den Endverbraucherstrompreis. Dann kann auch die kleine Windkraft in Deutschland ein Erfolg werden."

    Weitere Informationen zu Kleinwindanlagen:

    Themenseite Kleinwindanlagen und www.wind-energy-market.com

    Die BWE-Broschüre "Kleinwindanlagen – Die Windenergie für Jedermann in der Stadt und auf dem Land" können Sie im BWE-Shop bestellen. Im Herbst 2010 publiziert der Bundesverband WindEnergie eine eigenständige BWE-Marktübersicht zur kleinen Windkraft.

    Pressemitteilung v. 22.03.2010 Bundesverband Windenergie
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