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Dienstag, Juli 03, 2012

Offshore-Netzausbau wird beschleunigt: Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor

Gemeinsame Pressemitteilung

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigt werden soll. Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks.

Bundesminister Rösler: „Mit der geplanten Regelung treiben wir den Ausbau von Offshore-Windenergie weiter voran. Durch Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans wollen wir die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser miteinander koordinieren. Auf diese Weise schaffen wir für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und stellen den effizienten Ausbau eines Offshore-Netzes sicher. Hiervon profitieren Industrie und Verbraucher gleichermaßen. Durch die geplante Haftungsregelung werden Rechtsunsicherheiten und Investitionshindernisse beseitigt und Investitionen in Offshore-Windparks und Netzanbindungen wirtschaftlich attraktiv. Das bringt die Energiewende voran.“

Bundesminister Altmaier: „Die geplante Regelung ist ein bedeutender Schritt für die Umsetzung der Energiewende und ein wichtiges Signal an private Investoren. Der Ausbau des Offshore-Netzes in einem geordeneten Verfahren schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Windparkinvestoren und Netzbetreiber. Mit der Haftungsregelung bieten wir Windparkinvestoren und Netzbetreibern die notwendige Sicherheit, die für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie benötigt wird.“

Aufbauend auf den Vorschlägen der von Bundesminister Rösler initiierten AG Beschleunigung Offshore-Netzanbindung haben sich beide Ministerien darauf verständigt, einen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan einzuführen. Dieser soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegen, um eine bessere Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau zu erreichen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan soll mit einer Haftungsregelung für Verzögerungen bei der Errichtung und Störungen beim Betrieb von Offshore-Netzanbindungsleitungen verknüpft werden.

Für Offshore-Windparks, die auf den bisherigen individuellen Anbindungsanspruch nach § 17 Absatz 2a EnWG vertraut haben, wird durch eine Übergangsregelung sicher gestellt, dass sie ab dem Zeitpunkt der unbedingten Netzanbindungszusage ebenfalls den pauschalierten Schadensersatz erhalten. Das hilft den Offshore-Windparkprojekten, die derzeit bereits von erheblichen Verzögerungen der Netzanbindung betroffen sind.

Folgende Eckpunkte sind für die Haftungsregelung vorgesehen:

• Bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder einer längeren Störung einer Leitung soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark ab dem 11. Tag der ununterbrochenen Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90% der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten. Soweit die Einspeisung aufgrund mehrerer einzelner Störungen an mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr nicht möglich ist, besteht der Anspruch unmittelbar ab dem 19. Tag. Für die Zwecke der Berechnung der pauschalierten Vergütung ist davon auszugehen, dass die Anlage 11 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung an jedem Tag der Störung erzeugt hätte.
• Ob die Netzanbindung rechtzeitig fertiggestellt ist, bestimmt sich künftig nach dem im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegten Realisierungszeitpunkt. Um bei Verzögerungen der Netzanbindung mögliche Instandhaltungskosten für den Offshore-Windpark zu vermeiden, wird die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlage mit Fertigstellung der Fundamente für die Windkraftanlagen vermutet.
• Für betriebsbedingte Wartungszeiten an der Netzanbindung erhält der betriebsbereite Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz, soweit die Wartungszeiten 10 Tage im Kalenderjahr überschreiten.
• Die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes trägt der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber, der diese abhängig vom eigenen Verschuldensgrad bundesweit und ohne Zeitverzug über eine Haftungsumlage wälzen kann. Ausnahme: Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber 20 Prozent der Kosten (jedoch maximal 20 Mio. EUR pro Schadensfall und maximal 60 Mio. EUR pro Kalenderjahr), und bei Vorsatz ist eine Kostenwälzung ausgeschlossen.
• Soweit die Netzanbindung länger als 90 Tage nicht verfügbar ist, kann der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes über die Haftungsumlage nur wälzen, soweit er alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminimierung und -beseitigung ergriffen hat.
• Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers gegenüber Offshore-Windparks für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden wird je Schadensereignis begrenzt auf 100 Millionen EUR.
• Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen zu schützen, hat der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber nach Marktverfügbarkeit angemessene und wirtschaftliche Versicherungen abzuschließen. Diese sind der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorzulegen.
• Für den Zeitraum, in dem der Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz in Anspruch nimmt, entfällt der Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung bzw. verkürzt sich der Zeitraum des Anspruchs auf die erhöhte EEG-Einspeisevergütung entsprechend.

Der Referentenentwurf mit den Details der geplanten Regelungen wird im Sommer vorgelegt werden. Die Gesetzesänderungen sollen in kürzester Zeit in Kraft treten.

Mittwoch, Dezember 21, 2011

Stromtrasse eingeweiht: 110 KV Freileitung zwischen Flensburg und Breklum neu am Netz

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Am 16. Dezember ging im nördlichen Schleswig-Holstein eine knapp 30 Kilometer lange 110 KV Hochspannungsleitung ans Netz. Energie-Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang erklärte bei der Einweihung in Breklum, dass hiermit der Startschuss für den Ausbau der Netze in Schleswig-Holstein erfolgt sei.

Mit dieser, von der Windbranche lang ersehnten Trasse wird eine bessere Anbindung des an der Küste erzeugten Stroms aus Windenergie an das Höchstspannungs-Transportnetz ermöglicht. Damit werden bei starkem Wind in Zukunft nicht mehr so häufig Windenergieanlagen vom Netz abgeschaltet werden, wie es speziell im nordfriesischen Raum in der Vergangenheit häufig der Fall war.

Zudem will das Land in den kommenden Jahren die Windeignungsflächen auf 1,5 Prozent der Landesfläche erweitern. Alleine in der Region Nordfriesland werden dadurch nach Aussagen von Frau Dr. Zieschang rund 2000 MW Leistung aus Windenergie neu hinzukommen.

Der Trassenausbau war nicht unumstritten, aber längst überfällig. Der Planungszeitraum von rund 10 Jahren, war nach Ansicht von Hermann Albers, Präsident des Bundesverband Windenergie, deutlich zu lang. Seit circa sechs Jahren lag bereits die Genehmigung für ein Erdkabel vor. Aus Kostengründen wurde die Trasse jedoch als Freileitung realisiert.

Die Erzeuger von erneuerbaren Energien wollen zum beschleunigten Netzausbau beitragen und zusammen mit den Bürgern der ländlichen Region Einspeisenetze ausbauen. Bereits im Herbst 2010 wurde die „Netzentwicklungsinitiative Schleswig-Holstein“, an der auch der Bundesverband Windenergie beteiligt ist, ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, den Ausbau des Stromnetzes in Schleswig-Holstein zügig voran zu bringen. Im November 2011 vereinbarten die Mitglieder ein Beschleunigungsverfahren für den Netzausbau. Vor Beginn des förmlichen Verwaltungsverfahrens will man einen Dialog- und Kommunikationsprozess einleiten und damit eine vorgezogene Bürgerbeteiligung sicherstellen.

Energie-Staatssekretärin Dr. Zieschang teilte gestern in einer Meldung mit, dass das Land die zuständige Planfeststellungsbehörde personell aufstocken wird. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) hat eine entsprechende Stellenausschreibung für Ingenieure und Landespfleger gestartet.

Dienstag, November 29, 2011

Neue Studie zu Hochtemperaturseilen zeigt Alternativen beim Netzausbau auf

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Abschaltung von Windkraftanlagen kann mit neuer Netztechnik vermieden werden; Einsatz von Hochtemperaturseilen senkt Kosten des Netzausbau, fördern die Akzeptanz und beschleunigen die Energiewende

Berlin. Der Netzausbau ist die Achillesverse der Energiewende. Ihr Gelingen hängt entscheidend davon ab, ob die Netze fit für die Einspeisung und den Transport Erneuerbaren Stroms sind. Vollkommen unberücksichtigt gelassen hat die Netzausbaustudie dena II bei der Ermittlung des Neubaubedarfs von Stromtrassen die Ertüchtigung vorhandener Leitungen durch den Einsatz moderner Hochtemperaturleiter (HTLS), die die doppelte Strommenge transportieren können. Dadurch könnte der Neubaubedarf von Stromtrassen erheblich reduziert werden.

Eine heute veröffentlichte Studie der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) hat sich dieses Themas angenommen und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Hochtemperaturleitern untersucht. Die Studie kommt zu dem Schluss: Die Ertüchtigung vorhandener Trassen mittels Hochtemperaturseilen kann eine wirtschaftliche Alternative zum Trassenersatz durch Leiter größeren Querschnitts darstellen. „Diese moderne Technologie versetzt uns in die Lage, den Netzausbau zu beschleunigen. So müssen wir nicht in ein zeitintensives Planfestellungsverfahren gehen. Außerdem entschärft die Ertüchtigung bereits vorhandener Trassen auch die Akzeptanzfrage, die sich uns beim Bau neuer Trassen immer stellt“, begrüßt der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE), Hermann Albers, die Ergebnisse der RWTH-Studie.

„Die Studie“, so Albers weiter „zeigt außerdem, dass dena II nicht der Weisheit letzter Schluss ist, sondern dass neue Technologien in der Netzausbauplanung stärker berücksichtigt werden müssen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird an der Nutzung dieser Technologien nicht vorbeikommen, denn die Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung des Bundesnetzausbaus zeigen noch keine Erfolge“.

Der Vorteil von Hochtemperaturleitern gegenüber konventionellen Leitern besteht darin, dass sie bei gleichbleibendem Querschnitt eine höhere Betriebstemperatur und damit eine wesentliche höhere Strombelastbarkeit zulassen. Als Pilotprojekte kommen Hochtemperaturleiterseile bereits heute unter anderem in Schleswig-Holstein (Ostermoor-Marne) oder Niedersachsen (Hanekenfähr-Gersteinwerk) erfolgreich zum Einsatz. Gerade für den Ausbau der Windenergie spielt der zügige Netzausbau eine zentrale Rolle. Eine Studie, mit der der Bundesverband WindEnergie das Beratungsunternehmen Ecofys beauftragt hatte, konnte erst kürzlich zeigen, dass die Abschaltungen von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen von 2009 auf 2010 um bis zu 69 Prozent gestiegen sind. „Damit ging wertvoller Windstrom in Höhe von bis zu 150 Gigawattstunden verloren. Es ist davon auszugehen, dass sich dieses Problem ohne den entsprechenden Netzausbau in den nächsten Jahren verschärfen wird,“ erläutert BWE-Präsident Albers.
  • Windenergie-Forum
  • Dienstag, November 01, 2011

    Abschaltung von Windenergieanlagen um bis zu 69 Prozent gestiegen

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen nimmt deutlich zu. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungsunternehmens ECOFYS im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE).

    Demnach sind im Jahr 2010 bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung um bis zu 69 Prozent. „Das sind alarmierende Werte. Hier geht wertvoller CO2-freier Strom verloren, nur weil der Netzausbau seit Jahren verschleppt wird. Vor dem Hintergrund, dass 2010 ein eher schlechtes Windjahr war, ist in den nächsten Jahren sogar noch von einer steigenden Tendenz auszugehen“, betont der Präsident des BWE, Hermann Albers.

    Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie: „Das klingt im ersten Moment noch moderat. Dahinter verbirgt sich jedoch ein für einzelne Regionen, etwa den Norden Deutschlands, schwerwiegendes Problem. Einige Windparks hatten dadurch Ausfälle von nahezu einem Viertel ihres gesamten Jahresenergieertrags“, erläutert Albers.

    Das Erneuerbare Energien Gesetz regelt, dass die Betreiber der abgeschalteten Windenergieanlagen vom Netzbetreiber für den Ausfall entschädigt werden. Allerdings kommt es hier zu Problemen: „Es mehren sich die Rückmeldungen unserer Mitgliedsunternehmen, dass die Ersatzzahlungen zum Teil sehr verzögert ausgezahlt werden. Wir haben auch deswegen ECOFYS mit der Erhebung unabhängiger Zahlen beauftragt, weil sich die Angaben der Bundesnetzagentur zum Einspeisemanagement größtenteils auf die Meldungen der Netzbetreiber zu bereits entschädigten Abschaltungen beziehen,“ so Hermann Albers.

    Die meisten Abschaltungen wurden von der E.ON Netz GmbH durchgeführt: Etwa vier Fünftel der EinsMan-Maßnahmen fanden in ihrem Netzgebiet statt. Daneben stiegen auch in anderen Netzgebieten die Abschaltungen und es kamen neu betroffene Netzgebiete hinzu. In Hinblick auf die Art der Abschaltung kommt die ECOFYS-Studie zu dem Schluss, dass zwar die meisten Netzbetreiber nach § 11 EEG schalten, jedoch haben auch die Abschaltungen nach §13.2 EnWG stark zugenommen. Diese werden im Gegensatz zu den Abschaltungen nach EEG nicht entschädigt.
  • Windenergie-Forum
  • Sonntag, Mai 08, 2011

    AKW-Krümmel-Netzanschluss für Windstrom nutzen

    Das Atomkraftwerk Krümmel südöstlich von Hamburg ist seit Monaten vom Netz, aber nichts geschieht, um die dortige Infrastruktur für die alternative Einspeisung von Offshore-Windenergie vorzubereiten. Der Atommeiler hatte nach Betreiberangaben eine Nennleistung von 1.346 Megawatt. Die von dort ausgehende Netzleistung ist also enorm und könnte weiterhin genutzt werden. Die Zuleitung des Offshore-Windstroms könnte der Elbe folgen: Flussbettverkabelung, Verkabelung in den Deichen oder notfalls Hochleitungen.
    EON, Vattenfall, RWE usw. sollen nicht schwadronieren, dass der Netzbau durch Anlieger behindert werde, solange sie es an Phantasie fehlen lässt, die vorhandene Infrastruktur umzuwidmen.

    Markus Rabanus >> AKW-Forum

    Freitag, November 27, 2009

    Intelligente Netze entscheidend für weiteren Ausbau erneuerbarer Energien

    Pressemitteilung BMU EE

    Für die umfassende Modernisierung des deutschen Energiesystems hat sich der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jürgen Becker, ausgesprochen. "Unser Energiesystem wird sich in den nächsten Jahren erheblich verändern. Zum einen haben wir einen immer größeren Anteil erneuerbarer Energien. Zum anderen muss das bestehende Stromsystem aufgrund der Altersstruktur der Netze und Kraftwerke umfassend modernisiert werden. Daraus ergibt sich eine gute Gelegenheit, ein flexibles und effizientes Energiesystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien zu schaffen", sagte Becker beim Jahreskongress des Förderprogramms "E-Energy" in Berlin.

    Die Systemintegration erfordert dabei Veränderungen sowohl bei den erneuerbaren Energien als auch bei den bestehenden Versorgungsstrukturen. "Beide Seiten müssen ihre Hausaufgaben machen, um das Gesamtsystem zu optimieren. Wir werden den vorgesehenen Ausbau der erneuerbaren Energien nur sinnvoll umsetzen können, wenn wir das Zusammenspiel aller Stromerzeuger und -verbraucher intelligenter gestalten und dabei auch Speicher einbeziehen", so Becker weiter.

    Bei dem Förderprogramm "E-Energy - IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft" kooperieren Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium ressortübergreifend. Ziel ist die Optimierung der Energieversorgung durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). In sechs Modellregionen werden mit einem Fördervolumen von insgesamt 60 Millionen Euro entsprechende Konzepte und Technologien entwickelt und umgesetzt. Das Bundesumweltministerium hat auch darüber hinaus die Integration der erneuerbaren Energien als einen Forschungsschwerpunkt definiert. In den Jahren 2008 und 2009 wurden dazu neue Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 40 Millionen Euro bewilligt. Damit sollen die Voraussetzungen für einen kontinuierlich steigenden Anteil erneuerbarer Energien geschaffen werden. Innerhalb des E-Energy-Programms fördert das Bundesumweltministerium die Projekte "Regenerative Modellregion Harz" und "Modellstadt Mannheim".
  • Windenergie-Forum
  • Montag, Mai 11, 2009

    BWE: Wind und Atom passen nicht zusammen

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Der Bundesverband WindEnergie hält eine Allianz zwischen Kernkraft und Erneuerbaren Energien für eine Mogelpackung. "Längere Laufzeiten von Kernkraftwerken blockieren die Windenergie in Deutschland", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. „Das „Angebot“ der Atomindustrie führt direkt auf einen energiepolitischen Holzweg“.

    Die Nutzung der Windenergie und längere Laufzeiten von Kernkraftwerken stehen in einem Systemkonflikt. Längere Laufzeiten für Kernkraftwerke blockieren den Ausbau der Windenergie. Sie verstopfen Stromnetze und Strommärkte und stellen in der Konsequenz den Vorrang der Erneuerbaren Energien in Frage. "Mit der EEG-Novelle 2009 hat der deutsche Gesetzgeber die Grundlagen für den weiteren Ausbau der Windenergie gesichert. Dieser Schwung darf nicht durch Debatten um den Ausstieg aus dem Ausstieg verspielt werden. Investoren wollen wissen, in welche Richtung es geht", betonte Albers. "Sonst laufen wir in Deutschland Gefahr, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu verpassen."

    Bis 2020 sind in Deutschland nach Berechnungen des BWE moderne Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 45.000 Megawatt an Land und 10.000 Megwatt auf hoher See zu erwarten. Selbst wenn einige Anlagen in Wartung oder im Windschatten liegen: Bei windigen Wetterlagen werden dann weit über 45.000 Megawatt eingespeist, das entspricht mehr als der Summe aller Grundlastkraftwerke in Deutschland. "Inflexible Kraftwerke wie Kernenergiemeiler oder Kohlegrundlasteinheiten werden in Zukunft nicht mehr gebraucht. Deutschland sollte jetzt in regenerative Kombikraftwerke, neue Speicher und Verbrauchsmanagement investieren, anstatt Alttechnologien künstlich am Leben zu halten."

    Hintergrund >> Tabelle zur Nettostromerzeugung und -verwendung 2007 in Terrawattstunden (TWh)

    Mittwoch, März 04, 2009

    ee09: Grundlastkraftwerke gefährden Ausbau Erneuerbarer Energien

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin. Auf der Jahreskonferenz Erneuerbare Energien ee09 in Berlin forderte Björn Klusmann, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie, die stabilen Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland zu erhalten. "Mit der EEG-Novelle hat der deutsche Gesetzgeber 2008 die Grundlagen für eine zukunftssichere Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien gelegt. Es sind ohne Zweifel die Erneuerbaren Energien, die den energiepolitischen Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit am besten erfüllen."

    Erneuerbare Energien sind die Antwort, wenn es um die Unabhängigkeit von politisch nicht immer berechenbaren Energieimporten geht. Sie sorgen für bezahlbare Energiepreise, da sie keine fossilen Ressourcen verschlingen, die langfristig immer teurer werden. Und sie leisten den Löwenanteil beim Erreichen von Klimaschutzzielen, denn sie vermindern den Treibhausgasausstoß erheblich. Debatten um die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken stellen hingegen den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland in Frage." Längere Laufzeiten für Kernkraftwerke und zusätzliche Grundlastkraftwerke nehmen den Erneuerbaren Energien den Raum und gefährden so ihren Vorrang", erläuterte Klusmann.

    Die Erneuerbaren Energien können im Jahre 2020 eine sichere Stromversorgung auch zur Zeit der höchsten Stromnachfrage garantieren. Energie aus Wind, Biomasse, Wasser, Sonne und Geothermie wird dann das prägende Element unserer Stromversorgung sein. Herkömmliche Kraftwerke ergänzen dieses Angebot noch bei Bedarf. Damit ändert sich die bisherige Struktur der Stromversorgung. "Wie ein Kraftwerkspark sich wandeln kann, wenn Politik und Wirtschaft es wollen, zeigt ein Blick zu unserem nördlichen Nachbarn. Nicht nur bei der Stromerzeugung mit Windenergie, sondern auch beim Netzausbau und der Nutzung von natürlichen Wasserreservoiren als Stromspeicher gibt Dänemark als Pionier die Richtung vor", betonte Ralf Bischof, Geschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie.

    Dänemark erzeugt schon heute 20 Prozent Windstrom. An stürmischen Tagen auch schon mal über 100 Prozent des Bedarfs. Bis 2025 sind zwei Drittel EE-Strom erklärtes Ziel Dänemarks. Gegenwart und Zukunft stellen beachtliche Herausforderungen an den dänischen Netzbetreiber Energinet.dk, um die Balance im Stromnetz zu garantieren. Energinet.dk greift zum einen auf die immensen Wasserspeicher Norwegens und Schwedens zurück. Zum anderen ist Dänemark Pionier und Technologieführer bei Verlegung von Hochspannungskabeln im Untergrund. So fanden im November 2008 die großen dänischen Parteien eine Übereinkunft, in Zukunft nicht nur im Übertragungsnetz lange Teilstrecken als Erdkabel zu verlegen, sondern die regionalen Netze komplett unterirdisch zu verlegen. "Deutschland sollte diesem guten Beispiel beim Netzausbau folgen. Die Integration von Erneuerbaren Energien und die Bereitstellung größerer Speicherkapazitäten werden durch das Erdkabelsystem besser gelingen als mit Freileitungen", betonte Bischof.

    Wachsende Bedeutung für die künftige Stromerzeugung kommt auch so genannten Kombikraftwerken zu. So schließt etwa die "Regenerative Modellregion Harz" Erneuerbare Energien, Elektromobilität, Verbraucher und Energiespeicher zu einem virtuellen Kraftwerk zusammen. Dadurch können Erzeugung und Verbrauch optimal aufeinander abgestimmt werden. In Verbindung mit einer elektronischen Handelsplattform ermöglicht dies den beteiligten Erzeugern, Händlern, Netzbetreibern und Kunden eine ökologisch und ökonomisch optimierte Energieversorgung. "Das Projekt zeigt, dass eine zuverlässige und verbrauchernahe Stromerzeugung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien möglich und vor allem ökonomisch sinnvoll ist", betonte Klusmann.
  • Windenergie-Forum
  • Mittwoch, Juni 18, 2008

    BWE: Bundesregierung springt bei der Beschleunigung des Netzausbaus zu kurz

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Die Bundesregierung hat heute im zweiten Teil des integrierten Energie- und Klimapakets den Entwurf für ein Energieleitungsausbaugesetz (ELAG) beschlossen. Zentrales Element dieses Gesetzgebungsvorhabens ist es, im Höchstspannungsnetz (380 Kilovolt) vier Pilotprojekte für Erdkabel anstelle von Freileitungen zu ermöglichen. Im Hochspannungsnetz (110 Kilovolt) sollen Erdkabel nach wie vor nur in einem schmalen Küstenstreifen von 20 Kilometern und für die Anbindung von Offshore-Windparks möglich sein.

    „Wir freuen uns, dass jetzt auch Erdkabel als eine ernsthafte Option für die Beschleunigung des Netzausbaus von der Bundesregierung gesehen werden. Aber sie springt zu kurz“, sagte Hermann Albers, Bundespräsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE) zum Regierungsentwurf. „Während man für das 380-Kilovolt-Netz – quasi den elektrischen Autobahnen – jetzt die unterirdische Verlegung ermöglichen will, sind Erdkabel bei den regionalen Zubringern im 110-Kilovolt-Bereich weiterhin nur in den Küstenregionen vorgesehen. Dabei besteht in den regionalen Verteilnetzen schon heute der größte Engpass für den Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien.“

    Besonders unverständlich ist der Vorschlag, weil in der 110-Kilovolt-Spannungsebene nur sehr geringe Mehrkosten – wenn überhaupt – für Erdkabel gegenüber Freileitungen zu verzeichnen sind. Im 380-kV-Bereich betragen die Kosten einer unterirdischen Verlegung dagegen das zwei bis vierfache der Kosten einer Freileitung und sollten auf sensible Abschnitte begrenzt bleiben.

    “Für uns ist unverständlich, warum die Bundesregierung an dieser Stelle auf die Bedenken von Anwohnern und Naturschützern an der Küste Rücksicht nehmen will, aber in den Windregionen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg nicht. Und dies, obwohl im 110-Kilovolt-Bereich keine bis sehr geringe Mehrkosten auftreten. Hier muss der Bundestag dringend nachbessern“, so Albers.

    Der BWE fordert, dass neue elektrische Leitungen bis einschließlich der 110-Kilovolt-Ebene im Regelfall unterirdisch verlegt werden und eventuelle Mehrkosten von der Bundesnetzagentur anerkannt werden müssen.
  • Windenergie-Forum