Donnerstag, November 26, 2009

NRW opfert den Klimaschutz zu Gunsten von Kohlekraftwerken

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Berlin. Die nordrheinwestfälischen Regierungsfraktionen CDU und FDP planen die ersatzlose Streichung des § 26 Landesentwicklungsprogramm. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift ist es für die Energieversorgung in NRW anzustreben, dass insbesondere einheimische und regenerierbare Energieträger eingesetzt werden. Am morgigen Freitag führt der Landtag in Düsseldorf eine öffentliche Anhörung zum Änderungsantrag von CDU und FDP durch.

"CDU und FDP torpedieren mit diesem Gesetzesänderungsantrag die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die Meseberger Beschlüsse zur Klima- und Energiepolitik vom August 2007 müssen von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen opfert jetzt sein energiepolitisches Bekenntnis zur Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energieträger zu Gunsten von bis zu elf neuen Kohlekraftwerken. Das ist ein politischer Husarenstreich, dessen Tragweite knapp zwei Wochen vor Beginn der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen überhaupt nicht abzuschätzen ist", sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. "So verspielt Deutschland die Integrität und Glaubwürdigkeit von Bundeskanzlerin Merkel beim Klimaschutz."

§ 26 Landesentwicklungsprogramm bildet bislang die landesplanerische Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und für den umweltverträglichen Umbau der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Bezug auf den § 26 nahm nicht zuletzt auch das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 3. September 2009 (Az.: 10 D 121/07.NE). Es monierte, dass der Rat der Stadt Datteln bei der Baugenehmigung des Steinkohlekraftwerks "…auch die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt (habe)." Das OVG Münster hat den Bebauungsplan Nr. 105 – E.ON Kraftwerk – der Stadt Datteln aufgehoben, die Bezirksregierung Münster einen Baustopp erlassen.

"Die nun von CDU und FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag angestrebte ersatzlose Streichung des § 26 Landesentwicklungsprogramm versucht, das Urteil des OVG Münster nachträglich zu kippen. Bis zu elf neue Steinkohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen will die Regierung Rüttgers mit diesem durchsichtigen Manöver retten. Damit steigt Nordrhein-Westfalen aus dem Klimaschutz aus und setzt voll auf Kohle, die nicht einmal aus heimischen Zechen kommt, sondern aus Australien importiert wird", betonte Albers.

Das Ansinnen von CDU und FDP fügt sich nahtlos in die Reihe neuer Hemmnisse gegen erneuerbare Energien durch die Regierung Rüttgers ein. Seit dem Amtsantritt im Jahr 2005 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den Ausbau der Windenergie massiv behindert. Durch die Einführung von hoch ineffizienten Höhenbegrenzungen, Abstandsregelungen und Kompensationsleistungen bleiben derzeit viele für die Windenergie geeignete Flächen ungenutzt. Aktuell drehen sich Windräder mit einer installierten Leistung von etwa 2800 Megawatt zwischen Rhein und Ruhr. Mit einer Landesplanung pro Windeenergie sind in Nordrhein-Westfalen zwischen 4000 und 4500 Megawatt bis 2020 möglich. Statt konsequent den Ausbau Erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben, macht die Landesregierung jetzt den Kotau vor der etablierten Energiewirtschaft und die Rolle rückwärts in die überholte fossile Energieerzeugung.
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