Mittwoch, März 24, 2010

Vorrangregelung und Mindestpreisvergütung für Windenergie effektivieren Klimaschutz

BWE: Vorrangregelung und Mindestpreisvergütung für Windstrom sind Garanten für effektiven Klimaschutz

Berlin. Vor zehn Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG hat die Grundprinzipien des Stromeinspeisegesetzes aus dem Jahre 1991 für Wind und Wasser auf alle regenerativen Energieträger ausgedehnt und das System der Einspeisevergütung für Wind, Sonne und Co. optimiert und weiterentwickelt. "Heute stellt die Windenergie dank Vorrangregelung und Mindestpreisvergütung etwa sieben Prozent des deutschen Strombedarfs CO2-frei bereit. Und schon in 10 Jahren kommt jede vierte Kilowattstunde Strom aus einer Windenergieanlage“, erläuterte Hermann Albers, Präsident den Bundesverbands WindEnergie, die Bedeutung des EEG für den Erfolg der deutschen Windindustrie.

Mit einem starken EEG – dem erfolgreichsten Klimaschutzinstrument Deutschlands – wird die Windenergie im Kraftwerkspark der Zukunft eine herausgehobene Stellung spielen. Bis 2020 sind in Deutschland moderne Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 45.000 MW an Land und 10.000 MW auf hoher See realistisch. Diese 55.000 MW werden dann rund 150 Mrd. Kilowattstunden Strom im Jahr ohne CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall produzieren. "Damit diese Ziele erreicht werden können, braucht die Windenergie Vorfahrt in den Netzen und Speichern sowie Anreize für eine Verstetigung des Windstroms im Rahmen des EEG", betonte Albers.

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem EEG im Jahre 2000 die Grundlagen für eine zukunftssichere und erneuerbare Energieversorgung gelegt. Doch dem EEG droht aktuell Gefahr aus den Reihen des Parlaments. Anfang dieser Woche hat die Unionsfraktion geschlossen eine Verlängerung der Laufzeit deutscher Kernkraftwerke auf insgesamt 60 Jahre gefordert. "Falls sich diese Forderung im energiepolitischen Konzept der Bundesregierung durchsetzt, gefährdet dies massiv die Früchte aus zehn Jahren EEG und 20 Jahren Stromeinspeisegesetz", so Albers. Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken sowie geplante Neubauten von Kohlemeilern gefährden den notwendigen Ausbau der Windenergie. Sie verstopfen Stromnetze und -märkte und stellen die Vorrangregelung des Windstroms gegenüber Kohle- und Atomstrom faktisch in Frage. "Politik und Wirtschaft stehen in diesem Jahr in der Energiepolitik vor einer Grundsatzentscheidung für die Zukunft: Entweder konsequenter Ausbau der Erneuerbaren oder längere Laufzeiten. Beides wird nicht gehen", appellierte Albers an die energiepolitische Vernunft aller Parlamentarier.

Pressemitteilung v. 24.03.2010 Bundesverband Windenergie
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