Berlin, 9.11.2004– Die Frage, wie viel Wind an einem bestimmten Standort weht, ist entscheidend für den Ertrag eines Windparks und somit für die Investoren. Ein Windparkbetreiber braucht ein stichhaltiges Gutachten über die Windverhältnisse am geplanten Standort, will er Erfolg haben. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat nun die technischen Richtlinien der Fördergesellschaft Windenergie sowie die bisherigen BWE-Mindeststandards für Windgutachten weiterentwickelt und einen einheitlichen Standard erarbeitet. „Damit wird die Qualität von Windgutachten und somit auch die Qualität der Projekte verbessert“, so die Vorsitzende des BWE-Beirats für Windgutachten Daniela Jacob: „Windgutachten und auch einzelne Daten lassen sich so in Zukunft besser vergleichen.“ Der Kunde kann prüfen, ob im Windgutachten alle wesentlichen Daten enthalten sind.
„Nur wer sich an die Standards des BWE hält, wird in Zukunft auf dem Windgutachtermarkt akzeptiert werden“, so Jacob. Damit setzt der BWE auch einen Grundstein für eine Qualitätskontrolle auf dem internationalen Markt. Im Ausland gibt es bislang keine vergleichbaren Vorgaben für Windgutachten.
Den „Standard zur Erstellung von Windgutachten“ finden Sie auf der Seite des Windgutachterbeirats