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Donnerstag, November 26, 2009

NRW opfert den Klimaschutz zu Gunsten von Kohlekraftwerken

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Berlin. Die nordrheinwestfälischen Regierungsfraktionen CDU und FDP planen die ersatzlose Streichung des § 26 Landesentwicklungsprogramm. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift ist es für die Energieversorgung in NRW anzustreben, dass insbesondere einheimische und regenerierbare Energieträger eingesetzt werden. Am morgigen Freitag führt der Landtag in Düsseldorf eine öffentliche Anhörung zum Änderungsantrag von CDU und FDP durch.

"CDU und FDP torpedieren mit diesem Gesetzesänderungsantrag die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die Meseberger Beschlüsse zur Klima- und Energiepolitik vom August 2007 müssen von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen opfert jetzt sein energiepolitisches Bekenntnis zur Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energieträger zu Gunsten von bis zu elf neuen Kohlekraftwerken. Das ist ein politischer Husarenstreich, dessen Tragweite knapp zwei Wochen vor Beginn der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen überhaupt nicht abzuschätzen ist", sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. "So verspielt Deutschland die Integrität und Glaubwürdigkeit von Bundeskanzlerin Merkel beim Klimaschutz."

§ 26 Landesentwicklungsprogramm bildet bislang die landesplanerische Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und für den umweltverträglichen Umbau der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Bezug auf den § 26 nahm nicht zuletzt auch das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 3. September 2009 (Az.: 10 D 121/07.NE). Es monierte, dass der Rat der Stadt Datteln bei der Baugenehmigung des Steinkohlekraftwerks "…auch die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt (habe)." Das OVG Münster hat den Bebauungsplan Nr. 105 – E.ON Kraftwerk – der Stadt Datteln aufgehoben, die Bezirksregierung Münster einen Baustopp erlassen.

"Die nun von CDU und FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag angestrebte ersatzlose Streichung des § 26 Landesentwicklungsprogramm versucht, das Urteil des OVG Münster nachträglich zu kippen. Bis zu elf neue Steinkohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen will die Regierung Rüttgers mit diesem durchsichtigen Manöver retten. Damit steigt Nordrhein-Westfalen aus dem Klimaschutz aus und setzt voll auf Kohle, die nicht einmal aus heimischen Zechen kommt, sondern aus Australien importiert wird", betonte Albers.

Das Ansinnen von CDU und FDP fügt sich nahtlos in die Reihe neuer Hemmnisse gegen erneuerbare Energien durch die Regierung Rüttgers ein. Seit dem Amtsantritt im Jahr 2005 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den Ausbau der Windenergie massiv behindert. Durch die Einführung von hoch ineffizienten Höhenbegrenzungen, Abstandsregelungen und Kompensationsleistungen bleiben derzeit viele für die Windenergie geeignete Flächen ungenutzt. Aktuell drehen sich Windräder mit einer installierten Leistung von etwa 2800 Megawatt zwischen Rhein und Ruhr. Mit einer Landesplanung pro Windeenergie sind in Nordrhein-Westfalen zwischen 4000 und 4500 Megawatt bis 2020 möglich. Statt konsequent den Ausbau Erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben, macht die Landesregierung jetzt den Kotau vor der etablierten Energiewirtschaft und die Rolle rückwärts in die überholte fossile Energieerzeugung.
  • Windenergie-Forum
  • Mittwoch, Dezember 17, 2008

    Klimapaket der EU

    Erneuerbare Energien können Verwässerung des Emissionshandels kompensieren
    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Das Europäische Parlament hat heute der Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa bis 2020 zugestimmt. Letzten Freitag hatte bereits der Europäische Rat grünes Licht für das EU-Klima- und Energiepaket gegeben. "Die Richtlinie garantiert den Fortbestand des Erfolgsmodells Erneuerbares Energien Gesetz (EEG). Sie gibt der deutschen Windindustrie stabile Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland und für den Export", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.

    Das Klimapaket ist allerdings mit einem lachenden und einem weinenden Auge zu betrachten. Die Ausnahmeregelungen für die energieintensiven Industrien und den osteuropäischen fossilen Kraftwerkspark beim Emissionshandel machen die Auktionierung der Verschmutzungsrechte zu einem zahnlosen Tiger im Kampf gegen die Erderwärmung. "Die Ausnahmen werden die ursprünglichen Klimaschutzziele der EU verwässern. Für Deutschland ist das Reduktionsziel von 40 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2020 nur dann zu erreichen, wenn die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan den Ausbau der Erneuerbaren Energien entschiedener fördert. Wenn Bund, Länder und Kommunen es politisch wollen, kann die Windenergie zusammen mit den anderen Erneuerbaren Energien die Verwässerung des Emissionshandels kompensieren“, betonte Albers.

    Die heute verabschiedete EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa enthält zum ersten Mal rechtlich verbindliche Ziele zum Ausbau Erneuerbarer Energien für alle Mitgliedstaaten. Bis 2020 müssen 20 Prozent des gesamten EU-Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Die Richtlinie garantiert das erfolgreiche Modell der Einspeisevergütung, das in den meisten EU-Staaten inzwischen angewendet wird. So kann die Branche der Erneuerbaren Energien in Europa weiterhin Vorreiter für innovative Technologien und Klimaschutz bleiben. Sie fordert von den Mitgliedstaaten den Ausbau der erforderlichen Netzinfrastruktur und gibt Regeln für die Übertragung erneuerbaren Stroms vor. Mitgliedstaaten müssen administrative Hürden, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern, abbauen.

    Bis zum 30. Juni 2009 veröffentlicht die Europäische Kommission eine Vorlage für die Nationalen Aktionspläne. Im Sommer 2009 soll die Richtlinie in Kraft treten. Bis Mitte 2010 werden die Nationalen Aktionspläne aller 27 EU-Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelt, bis Ende 2010 werden diese durch die Kommission evaluiert. Danach wird die Kommission regelmäßig Fortschrittsberichte veröffentlichen.
  • Windenergie-Forum
  • Mittwoch, September 10, 2008

    Mit Windstrom Auto fahren – billiger und weniger CO2

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Zur viel diskutierten breiten Einführung von Elektrofahrzeugen erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie, auf der Husum Wind Energy: „Mittels der Elektromobilität kann die Windenergie nicht nur den Strom-, sondern auch den Verkehrssektor mit erneuerbarer Energie versorgen und so helfen, die Ziele für Klimaschutz- und Versorgungssicherheit der Bundesregierung und der Europäischen Union zu erreichen.“

    Die Nutzung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ist an sich aber noch keine Lösung. „Elektroautos fahren nur dann umweltfreundlich, wenn sie mit erneuerbarem Strom fahren. Alles andere ist eine Mogelpackung für den Verbraucher, denn die Emissionen und Abfälle der herkömmlichen Stromerzeugung müssen selbstverständ-lich in der Bilanz berücksichtigt werden“, so Albers.

    Als weiteren Vorteil der Windenergie führt Albers an, dass sie eine einheimische, unerschöpfliche Energiequelle ist: „So können wir uns dauerhaft von der hohen Importabhängigkeit bei Öl und Gas befreien. Genügend Windstrom stellen wir allemal bereit. Bis 2020 sind in Deutschland moderne Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 45.000 MW an Land und 10.000 MW auf hoher See realistisch. Diese werden dann rund 150 Mrd. Kilowattstunden Strom ohne CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall im Jahr produzieren. Ein Fünftel davon würde reichen, um den Jahresbedarf von 10 Millionen Elektrofahrzeugen zu decken“, betonte Albers.

    Windenergie und Elektromobilität können sich auch beim Netzmanagement hervorragend ergänzen. Trotz immer besserer Prognosen des Windangebots der nächsten Tage und Stunden steigt mit wachsender Turbinenkapazität auch der Bedarf für Regelleistung. Diese wird vorgehalten, um kurzfristige Abweichungen von der Prognose jederzeit sofort auszugleichen. Heute werden dafür schnell zu startende Pumpspeicher-wasserkraftwerke oder Gasturbinen eingesetzt. Mit einer ausreichend großen Flotte von Elektroautos, die zu Hause und möglichst auch vor dem Büro an das elektrische Netz angeschlossen sind, könnte eine Vielzahl dezentraler Stromspeicher zu einem großen virtuellen Stromspeicher zusammengeschlossen werden. Dieses unter dem Namen „Vehicle to Grid (V2G)“ entwickelte Konzept kann so einen wesentlichen Beitrag zur Integration steigender Menge von Windenergie in das Versorgungssystem liefern.

    „Die Wiege der Automobilindustrie steht in Deutschland. Darum sehe ich uns heute in der Verantwortung, als Impulsgeber auf dem Gebiet der Elektromobilität voranzugehen. Die Verbindung von sauberem Windstrom und motorisiertem Individualverkehr liegt auf der Hand“, so Hermann Albers.

    Anlage: Zahlen und Größenvergleiche

    Für Elektrofahrzeuge rechnet man mit einem Verbrauch von maximal 20 Kilowattstunden (kWh) Strom pro 100 km (entsprechend dem Energieinhalt von rund zwei Liter Benzin). Bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von 15.000 km pro Jahr entspricht dies einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh, etwa dem normalen Verbrauch eines 4-Personen-Haushalts. Eine Flotte von 10 Millionen Elektrofahrzeugen würde jährlich 30 Mrd. kWh verbrauchen, das sind knapp sechs Prozent des heutigen Strombedarfs in Deutschland.

    Ein dreiphasiger Steckdosenanschluss („Kraftstrom“), der in jedem Haus möglich ist, kann etwa zehn Kilowatt (kW) Leistung abgeben oder aufnehmen. Der Energieinhalt für 100 km Fahrt kann damit rechnerisch in rund zwei Stunden geladen werden. Bei einer statistischen Stillstandszeit von rund 23 Stunden am Tag, ergibt sich damit eine große Zeitspanne, in der die Akkus eines Elektromobils zum Auf- und Entladen für Regelenergiezwecke genutzt werden können. Bei 10 Mio. Elektrofahrzeugen ergäbe sich eine mögliche maximale Regelenergiekapazität von 100.000 Megawatt – das ent-spricht etwa der Gesamtleistung aller konventionellen Kraftwerke in Deutschland und einem Vielfachen der in Zukunft benötigten Regelleistung.

    Download: Presse Handout - Deutsche Windindustrie

    Freitag, Juni 06, 2008

    EEG-Novelle: Windenergie bleibt Klimaschützer Nr. 1

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Der Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das neue EEG erhöht ab 2009 die Vergütung für Windstrom an Land und auf See, fordert aber auch zusätzliche Beiträge zur Integration in das elektrische Versorgungssystem. „Das ist eine Trendwende für die Windenergie in Deutschland. Die heute verabschiedete EEG-Novelle setzt neue Investitions- und Innovationsanreize, die wieder für einen wachsenden Inlandsmarkt sorgen werden. Damit kommen wir unserem Ziel näher, bis 2020 rund 45.000 Megawatt Windleistung an Land und 10.000 Megawatt Leistung in Nord- und Ostsee zu installieren. Die Windenergie wird dann gut ein Viertel des Strombedarfs decken“, sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie e.V. „Damit bleibt die Windenergie der Klimaschützer Nr. 1 in Deutschland.“

    „An einer Stelle müssen wir jedoch deutliche Kritik üben“, so Albers weiter. „Das Inkrafttreten der EEG-Novelle erst zum 1. Januar 2009 riskiert für den Rest des Jahres einen enormen Investitionsaufschub und verschenkt Kilowattstunden grünen Stroms.“ Auf die Hersteller und Zulieferer von Windenergieanlagen kommen jetzt erhebliche logistische Herausforderungen zu. „Für uns ist unverständlich, dass sich gerade in der Union eine Mehrheit gegen ein zügiges Inkrafttreten ausgesprochen hat. Dies kann angesichts der klimapolitischen Führungsrolle Deutschlands in der EU und der Welt nicht im Interesse von Bundeskanzlerin Angela Merkel sein“, betonte Albers.


    1. Vergütung für Windenergie im Binnenland (Onshore)
    Die Anfangsvergütung für neue Windenergieanlagen an Land beträgt ab dem 1. Januar 2009 9,2 Cent/kWh (bisher 8,03 Cent/kWh). Dieser Wert wird für neu in Betrieb genommene Anlagen jedes Jahr um ein Prozent gesenkt (bisher: zwei Prozent). „Diese Vergütungsregelungen für den Windstrom im Binnenland werden der veränderten Kostensituation für die Herstellung von Windenergieanlagen gerecht. Allein die Preise für Rohstoffe wie Stahl und Kupfer haben sich seit der letzten Novelle im Jahre 2004 verdoppelt bzw. verdreifacht“, so Albers (vgl. Anlage). „Es ist jedoch ein großes Versäumnis, dass der Gesetzgeber sich nicht zu einer dynamischen Anpassung der Vergütung an künftige Veränderungen der wichtigsten Erzeugerpreise entschließen konnte. Wenn die Rohstoff- und Energiepreise weiterhin stärker steigen als die Effizienzgewinne bei Produktion und Betrieb von Windenergieanlagen, wird es schon in wenigen Jahren erneuten Anpassungsbedarf für das EEG geben.

    2. Repowering-Bonus
    Für Windenergieanlagen an Land, die alte Anlagen ersetzen (Repowering) erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent/kWh. Die ersetzten Anlagen müssen aus dem gleichen oder benachbarten Landkreis stammen und mindestens zehn Jahre alt sein. Eine neue Anlage muss mindestens die doppelte Leistung der ersetzten Anlagen erreichen. Ferner darf sie die fünffache Leistung nicht überschreiten. Der Repowering-Bonus setzt endlich die notwendigen Investitionsanreize, um Windenergieanlagen der ersten Generationen durch moderne, effizientere Turbinen zu ersetzen. 2007 wurden 108 alte durch 45 neue Windenergieanlagen ersetzt. Trotz dieser Reduktion konnte die Gesamtleistung von 41 MW um den Faktor 2,5 auf 103 MW gesteigert werden. Halbierung der Anlagenzahl bei Verdoppelung der Leistung und Verdreifachung des Ertrags kann jetzt die Erfolgsformel der deutschen Windenergie an Land in den nächsten Jahren werden.

    3. Vergütung für Windenergie auf hoher See (Offshore)
    Die Anfangsvergütung für Windenergieanlagen auf See (Offshore) beträgt 15 Cent/kWh bis Ende 2015. Danach sinkt sie für neu in Betrieb genommen Anlagen auf 13 Cent/kWh und wird jedes Jahr um fünf Prozent verringert. „Das neue EEG stellt die Signale für den Offshore-Markt auf Grün. Jetzt gilt es, die Projekte umzusetzen. Deutschland sollte seine Technologieführerschaft auf die Windenergie auf hoher See ausdehnen“, erläuterte Albers.

    4. Einspeisemanagement
    EEG-Anlagen über 100 Kilowatt Anschlussleistung – das trifft auf praktisch alle neuen Windenergieanlagen zu – müssen in Zukunft am Einspeisemanagement bei Netzengpässen teilnehmen. Für nicht abgenommene Energiemengen muss der Netzbetreiber eine finanzielle Kompensation zahlen. „Seit langem haben wir verlangt, dass nicht die Betreiber von Windenergieanlagen für die Versäumnisse der Netzbetreiber beim Netzausbau zahlen müssen. Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber nun ein effizientes Mittel im EEG eingebaut hat, das den Anreiz zum schnellen Ausbau der Netze deutlich erhöht“, so Albers weiter.

    5. Netzregelung durch Windenergieanlagen
    Windenergieanlagen müssen in Zukunft zur Spannungs- und Frequenzregelung im Netz beitragen. Für den erhöhten technischen Aufwand erhöht sich die Anfangsvergütung um den sog. Systemdienstleistungs-Bonus von 0,5 Cent/kWh. Weiterhin ist eine Nachrüstung von Altanlagen möglich.

    6. Direktvermarktung Erneuerbaren Stroms
    Eine Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen ist künftig im monatlichen Wechsel möglich. Entgegen der noch im Regierungsentwurf enthaltenen Frist von einem Kalenderhalbjahr gibt es jetzt eine reale Option für die Direktvermarktung von Windstrom.

    7. Netzausbau
    Netzbetreiber sind nun ausdrücklich nicht nur zum Netzausbau, sondern auch zur Optimierung und Verstärkung vorhandener Netze verpflichtet. Der Gesetzgeber hat hier die Vorschläge des Bundesverbands WindEnergie zur Optimierung der Netzkapazitäten wie das Temperatur-Monitoring von Freileitungen oder den Einsatz von Hochtemperaturseilen übernommen

    8. Hintergrund und Ausblick
    Weltweit wurden 2007 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 20.076 Megawatt neu installiert – zum Vergleich: In Deutschland sind seit Anfang der 90er Jahre insgesamt 22.247 Megawatt installiert worden. Deutschland hat im internationalen Maßstab jedoch mit 1.667 Megawatt neu installierter Leistung nur noch acht Prozent zum Weltmarkt beigetragen und die einstige Spitzenreiterposition an die USA verloren. Deutschland folgt erst an fünfter Stelle nach Spanien, China und Indien. Hauptgrund für diesen Einbruch 2007 um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahre war die bisherige – nicht mehr wirtschaftliche – Vergütung für Windstrom an Land.

    Anlage: Steigerungen der Weltmarktpreise für Stahl- und Kupfer
    Die beiden Abbildungen zeigen die Entwicklung der Tagespreise für Kupfer und Stahl seit 2000. Diese haben sich seit 2004 verdoppelt bzw. verdreifacht. Über 80% des Gewichts einer modernen Windenergieanlage besteht aus Stahl.

    >> Stahlpreis     >> Kupferpreis

    Mittwoch, Mai 30, 2007

    Globalisierung regenerativ

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin/Rostock – „Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung können nur mit dem stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz gelingen“, mahnte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE), im Vorfeld des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm an. Nur durch die stärkere Nutzung regenerativer Energien wie Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme könnten beide Ziele erreicht werden: ein geringerer Kohlendioxid-Ausstoß und höhere Versorgungssicherheit zu dauerhaft niedrigen Preisen. Albers: „Bundeskanzlerin Angela Merkel muss auf dem G8-Gipfel standhaft bleiben und anspruchsvolle Klimaschutzziele durchsetzen.“

    „Wer Energieengpässe vermeiden will und geostrategisch vorausdenkt, wird in der Kernenergie und den fossilen Energieträgern keine dauerhafte Alternative zu einer globalen regenerativen Energieversorgung erkennen“, so der Präsident des weltweit größten Verbands der Branche der erneuerbaren Energien: „Unkontrollierbare Weiterverbreitung waffenfähigen Plutoniums, zunehmende Verteilungskämpfe um immer knapper werdende Rohstoffe und steigende volkswirtschaftliche Kosten durch die Erderwärmung wären die Folge einer energiepolitischen Verkrustung.“

    Die Windenergie ist eine der effizientesten Möglichkeiten, sauberen Strom zu gewinnen. Windkraftanlagen decken in Deutschland bereits sechs Prozent des Strombedarfs, alle erneuerbaren Energien zwölf Prozent. Albers. „Bei den derzeitigen Wachstumsraten des Weltmarkts für Windkraftanlagen deckt die Windenergie 2020 alleine gut 15 Prozent der Weltstromversorgung.“

    Windenergie ist Klimaschutz – zudem eignen sich Windräder hervorragend als Bannerträger. „Der BWE ruft die Teilnehmer des G8-Gipfels dazu auf, sich für mehr Klimaschutz einzusetzen“, so Andreas Jesse, BWE-Vizepräsident und Vorsitzender des BWE-Landesverbands Mecklenburg Vorpommern. Am Freitag, den 1. Juni, wird der BWE eine Windkraftanlage am Autobahnkreuz Rostock (A19/A20) mit einem 35 Meter langen Banner beflaggen. Jesse: „Jeder, der mit dem Auto nach Heiligendamm oder Rostock will, kommt an der Windmühle vorbei und wird unsere Botschaft lesen: Save the climate now! Um die Erderwärmung langfristig auf zwei Grad Celsius zu beschränken müssen wird den CO2-Ausstoß schnellst möglich um 30 Prozent reduzieren. Die G8-Staaten müssen als größte Klimasünder hier eine Vorreiterrolle übernehmen.“

    Foto-Termin und Pressekonferenz mit Andreas Jesse, BWE-Vizepräsident und BWE-Landesvorsitzender Mecklenburg Vorpommern, ist am Freitag, den 1. Juni 2007 um 13 Uhr an der Windmühle.

    Anfahrtsbeschreibung:
    Die Windkraftanlage befindet sich direkt am Autobahnkreuz A 19/ A 20. Der nächstgelegene Ort ist Kavelstorf. Sie fahren zur Abfahrt Kavelstorf, dies ist die erste Abfahrt südlich des Autobahnkreuzes auf der A19 (Berlin/Rostock). Dann auf der Westseite entlang der A19 über ein Gewerbegebiet in Richtung der Ortschaft Hohen Schwarfs fahren. Nach der Unterquerung der A 20 ist es die erste Windkraftanlage auf der rechten Seite – eine Enercon E 66 mit 66 m Nabenhöhe.
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