Donnerstag, Dezember 27, 2007

4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage der Stadt Werder (Havel) gegen die Errichtung von 4 Windkraftanlagen auf der Glindower Platte abgewiesen und damit das Urteils des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 3. Juni 2005 abgeändert. Die Stadt Werder hatte ihr nach dem BauGB erforderliches Einvernehmen zu diesem Vorhaben verweigert. Das Landesumweltamt Brandenburg hatte das Einvernehmen daraufhin ersetzt und einer Gesellschaft für regenerative Energien mbH am 23. Mai 2002 die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

Der 11. Senat ist wie das Verwaltungsgericht der Auffassung, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Verunstaltungsverbot gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB F. 98. Nicht gefolgt ist der Senat jedoch der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass schon der Entwurf des Teilregionalplans „Windenergie, Freiraum und Sicherung der Kulturlandschaft " für die Region Havelland-Fläming (Stand 23. Mai 2002), in dem die Glindower Platte nicht als Eignungsgebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen war, verlässlich der Errichtung der Windkraftanlagen entgegengestanden habe. Maßgeblich hierfür ist, dass zu diesem Zeitpunkt noch ein wirksamer Flächennutzungsplan von 2001 bestand. Dieser sah das fragliche Gebiet als Sonderbaufläche für Windkraftanlagen vor. Nach der Begründung des Entwurfs des Teilregionalplans wäre die Errichtung solcher Anlagen damit weiter zulässig gewesen. Zudem hatte dieser Entwurf die Glindower Platte als empfindlichen Teileraum der Kulturlandschaft ausgewiesen, was ebenfalls zum Ausschluss von Windkraftanlagen dort führen sollte. Zu dieser Ausweisung ist es aber in der endgültigen Fassung des Teilregionalplans nicht gekommen. Auch aus diesem Grunde konnte nicht von der erforderlichen Verlässlichkeit der maßgeblichen Entwurfsfassung ausgegangen werden.

Urteil vom 22. Dezember 2006 - OVG 11 B 11.05 -
Pressemitteilung - 54/2006 Berlin, den 27.12.2006

Mittwoch, Dezember 05, 2007

BWE: "Windenergie an Land wird ausgebremst"

BWE zum Kabinettsentwurf für das Erneuerbare Energien Gesetz
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Berlin. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird die Nutzung der Windenergie an Land in wenigen Jahren fast zum Erliegen kommen. Zu dieser Bewertung kommen nicht nur der Bundesverband WindEnergie (BWE) sondern auch Gutachter des Bundesumweltministeriums (BMU).

„Wird der Kabinettsentwurf zum EEG so vom Parlament akzeptiert, würde zwar der Startschuss für die Offshore-Windenergie gegeben, aber die Windenergie an Land ausgebremst“, so Hermann Albers, der Präsident des BWE. „Damit würde der schnellste und kostengünstigste Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wegfallen.“

Für die Windenergienutzung auf dem Meer (offshore) soll die Vergütung um rund fünf Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 14 ct/kWh erhöht werden. „Damit würde sich Deutschland auf einem internationalen Niveau bewegen und in den nächsten fünf Jahren könnten erste Offshore-Projekte in Nord- und Ostsee realisiert werden“, so Albers. Als Problem bleibe aber weiter die Netzanbindung der Meereswindparks.

Die Vergütung für Windenergieanlagen an Land (onshore) soll dagegen weiter auf unter acht ct/kWh sinken. Nur die Geschwindigkeit der jährlichen Absenkung (Degression) soll um einen Prozentpunkt gemildert werden. Albers: „Während für die Offshore-Windenergie Kostensteigerungen aufgrund der dramatisch gewachsenen Rohstoffpreise berücksichtigt wurden, werden Sie gegen den Rat der eigenen Gutachter bei der Windenergie an Land ignoriert.“

In einem Fachgutachten des BMU für den EEG-Erfahrungsbericht, kommen die Experten zum dem Schluss, dass „im Jahr 2010 nur noch sehr wenige Standorte existieren, an denen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sein wird“.

Der BWE erwartet eine angemessene Anhebung der Vergütung im Rahmen der Gesetzesberatungen im Bundestag.

Als positiv bewertet der BWE dagegen die Vorschläge zur Förderung des Repowering – dem Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, effizientere Turbinen. „Dies ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung, um das riesige Repowering-Potenzial zu erschließen“, so Albers.

Das Potenzial für Windenergie ist nach Berechnungen des Bundesverbands WindEnergie in Deutschland noch längst nicht ausgeschöpft: 2020 können allein an Land 45.000 Megawatt Windleistung mit 110 Milliarden Kilowattstunden für 20 Prozent des deutschen Strombedarfs sorgen. Dabei ist das Repowering ein entscheidender Faktor. Mit weiteren 10.000 Megawatt Leistung in Nord- und Ostsee kann die Windenergie bis 2020 mehr als 25 Prozent des Strombedarfs decken. Zur Zeit beträgt der Anteil knapp sieben Prozent.

Albers: „Ohne einen verstärkten Ausbau der Windenergie wird die Bundesregierung die Zielmarke von 30 Prozent Ökostrom-Anteil bis 2020 nicht erreichen. Dabei ist die Windenergie an Land der Billigmacher im Konzert der erneuerbaren Energien.“
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