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Mittwoch, März 28, 2012

BFH: Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit

Urteil vom 25.01.12 II R 25/10

Mit Urteil vom 25. Januar 2012 II R 25/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes bilden, wenn diese Flächen durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.

Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das aus zehn Teilflächen besteht, auf denen aufgrund eines Nutzungsvertrags jeweils eine von einem Dritten betriebene Windkraftanlage errichtet ist. Zwischen den Teilflächen befinden sich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen des Klägers gehörende Flächen. Das Finanzamt bewertete die mit den einzelnen Windkraftanlagen bebauten Teilflächen als eine einzige wirtschaftliche Einheit.

Der BFH beurteilte die Teilflächen demgegenüber wie bereits das Finanzgericht wegen der fehlenden räumlichen Verbindung als gesonderte wirtschaftliche Einheiten. Die Flächen würden weder durch den Nutzungsvertrag noch durch die auf ihnen errichteten Windkraftanlagen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Die Windkraftanlagen stellten nämlich ihrerseits jeweils eigenständige, zusammengesetzte Wirtschaftsgüter dar. Der Verkabelung zwischen ihnen und der der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Stromnetz dienenden Übergabestation komme dabei keine Bedeutung zu.

Für die Höhe der Grundsteuer ist es im Ergebnis unerheblich, ob für die Teilflächen ein einziger Einheitswert oder ob für jede von ihnen ein eigener Einheitswert festgestellt wird.

Dienstag, Juni 14, 2011

Bundesfinanzhof zur Abschreibung von Windparks

Pressemitteilung Nr. 43 vom 01. Juni 2011 Bundesfinanzhof

Urteil vom 14.04.11 IV R 46/09 Urteil vom 14.04.11 IV R 15/09

Mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern besteht, die aber einheitlich abzuschreiben sind.

Wurden in den Anfängen der Stromerzeugung mittels Windenergie lediglich einzelne Windkraftanlagen errichtet, entstanden nicht zuletzt durch die erhebliche staatliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten Jahren große Windparks, in denen mehrere Windkraftanlagen in einem technischen Verbund betrieben werden. Ungeklärt war bisher, wie die Abschreibungen auf Windparks vorzunehmen sind. Der BFH hatte jetzt erstmals darüber zu entscheiden, ob sich ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern zusammensetzt und von welcher Nutzungsdauer dabei auszugehen ist.

Der BFH hat entschieden, dass zwar einerseits nicht nur von einem einzigen Wirtschaftsgut auszugehen ist. Andererseits hat er aber eine weitgehende Atomisierung eines Windparks in eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern abgelehnt. Als jeweils selbständige Wirtschaftsgüter werden danach folgende Gegenstände beurteilt:

- jede einzelne Windkraftanlage bestehend aus Turm, Rotor und Generatorgondel einschließlich aller mechanischen und elektrischen Bauteile mit dem dazu gehörenden Transformator und der beide verbindenden Niederspannungsverkabelung,

- die mehrere Windkraftanlagen verbindende Mittelspannungsverkabelung einschließlich der Übergabestation zum Hochspannungsnetz,

- die Zuwegung.

Nach den von der Finanzverwaltung aufgestellten Tabellen (sog. AfA-Tabellen) haben die genannten Wirtschaftsgüter unterschiedliche Nutzungsdauern. Wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- bzw. Betriebsgenehmigung ist die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter des Windparks nach Auffassung des BFH einheitlich zu bestimmen. Sie richtet sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen. Diese betrug in den entschiedenen Fällen abhängig vom Jahr der Errichtung 12 bzw. 16 Jahre.

In der Entscheidung vom 14. April 2011 IV R 15/09 hat der BFH zudem seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung (zuletzt mit Urteilen vom 8. Mai 2001 IX R 10/96 und 28. Juni 2001 IV R 40/97) auch auf Windkraftfonds erstreckt. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar.
  • Windenergie-Forum
  • Freitag, August 18, 2006

    Mehr Geld für Kommunen

    Prognos-Studie: Windenergie steigert Gewerbesteuer-Einnahmen in Norddeutschland
    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin/Schwerin – Windenergie bringt frisches Geld in den Säckel der norddeutschen Kommunen. In manchen Gemeinden tragen Windparks sogar bis zu 45 Prozent des Gewerbesteuer-Aufkommens bei. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Wirtschaftsinstituts Prognos im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie (BWE). Laut Studie erbringt jedes Megawatt installierte Windenergie-Leistung in seiner 20-jährigen Laufzeit über 100.000 Euro an Gewerbesteuer-Zahlung. Die jährlichen Höchsterträge können bei bis zu 13.000 Euro pro Megawatt liegen. In den norddeutschen Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen drehten sich Mitte 2006 Windkraftanlagen mit fast 8.500 Megawatt Leistung.

    „Vor allem die ländlich geprägten Regionen und deren Gemeinden profitieren vom deutschen Windenergie-Boom“, so BWE-Vizepräsident Hermann Albers bei der Vorstellung der Studie in Schwerin. Auf dem Land stellt die Windenergie bereits einen unverzichtbaren Posten bei den Einnahmen dar, so das Fazit der Prognos-Studie. In Landkreisen wie Nordwestmecklenburg, Krummhörn, Dithmarschen oder Nordfriesland trägt die Windenergie schon um die fünf Prozent der Gewerbesteuer-Zahlungen bei, in einzelnen Gemeinden wie etwa Husum bis zu 45 Prozent. Nicht mitgerechnet sind hierbei die Gewerbesteuerzahlungen aus der Herstellung, Service und Wartung von Windkraftanlagen.

    Albers: „Dort, wo Windstrom erzeugt wird, bleibt auch das Geld aus der Gewerbesteuer.“ 89 Prozent der Gewerbesteuer-Zahlungen gehen laut Prognos an die Standortgemeinden. Und nur drei Prozent fließen ganz aus Norddeutschland ab, da wenige Windparks ihren rechtlichen Sitz außerhalb Norddeutschlands haben. Somit ergaben sich 2004 für Norddeutschland Gewerbesteuer-Einnahmen von rund 15,5 Millionen Euro. Davon entfiel mit 7,8 Millionen Euro knapp die Hälfte der Einnahmen auf das Land Niedersachsen, 5,8 Millionen Euro gingen an Gemeinden in Schleswig-Holstein und 1,6 Millionen Euro verblieben in Mecklenburg-Vorpommern. Und die Einnahmen werden weiter steigen.

    „Der Ersatz von Altanlagen durch modernste Technik – das Repowering – und die geplanten Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee werden den Küstenregionen vermehrt Steuereinnahmen in die Kassen spülen“, sagte BWE-Vizepräsident Albers. Doch auch die Gewerbesteuer-Zahlungen der bestehenden Windparks steigen in den nächsten Jahren deutlich an, da es mit zunehmendem Alter der Windparks geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die Windpark-Betreiber gibt. Nach Berechnungen des Prognos-Instituts verdoppeln sich so die Einnahmen der Gemeinden aus der Windstrom-Erzeugung von 15,5 Millionen Euro in 2004 auf rund 30 Millionen bis 2009. Albers: „Neben Investitionen, Arbeitsplätzen, Pacht- und Gewerbesteuerzahlungen leistet die Windenergie mittlerweile in Norddeutschland rund ein Viertel des Strombedarfs – schadstofffrei. Dieser ökologische Bonus ist ein gewaltiger Image-Vorteil für jeden Standort.“

    Links:

  • Zusammenfassung der Prognos-Studie „Windenergie und Gewerbesteuer in Norddeutschland“, 2006    (pdf-Datei)

  • Themenseite Windenergie in der Region 

  • Fotogalerie