Berlin – „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil den Status quo bestätigt: Windenergieanlagen werden bei der Schallentwicklung weiterhin wie andere Schallquellen auch beurteilt“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. Für die Genehmigung von Windparks gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz mit seiner Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Demnach muss eine Windkraftanlage von der nächsten Wohnbebauung so weit entfernt stehen, dass der Schallpegel nachts 45 dB (A) nicht überschreitet – was laut Lexikon Blätterrauschen entspricht oder mehr als halb so laut wäre wie das Geräusch eines Kühlschranks.
Bedeutung für die Praxis habe das Urteil nicht, moderne Windparks seien sowieso leiser als ältere, so BWE-Präsident Albers: „Angemessener Schutz vor Schall und Schattenwurf werden die Akzeptanz für Windenergie in der Bevölkerung weiter erhöhen. Zusammen mit den Naturschutzverbänden hat die Windenergie-Branche hierzu in der Vergangenheit bereits Regeln erarbeitet. Nach dem Urteil der Verwaltungsrichter kann der Ausbau der Windenergie nun verstärkt voranschreiten.“ Durch den Ersatz von Altanlagen, dem Repowering, kann bis 2020 der komplette Anlagenbestand mit der Hälfte der Anlagen bei doppelter Leistung erneuert werden. Die Windenergie wird dann 25 Prozent der Stromversorgung sicherstellen und somit die Klimaschutzziele der Bundesregierung.