Aktuell drehen sich in Thüringen 538 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 677 MW. Sie erzeugen mehr als 10 % des Nettostromverbrauchs in Thüringen und vermeiden etwa 1 Mio. Tonnen CO2 –Emissionen. Diese Windkraftleistung konzentriert sich auf Flächen von etwa 4.929 ha - weniger als 0,3 % der gesamten Landesfläche.
„Wenn wir Klimaschutz, Ressourcenschonung und Versorgungssicherheit auch in Thüringen beim Wort nehmen, müssen wir die Windenergieleistung in Thüringen bis zum Jahr 2020 auf über 2.000 MW ausweiten“, betonte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie anlässlich des BWE-Wirtschaftsgesprächs mit Wirtschaftsstaatssekretär, Christian Jukenack, in Erfurt. „Die Windenergie ist der Billigmacher im Konzert der Erneuerbaren Energien. Thüringen hat das Potenzial der Windenergie bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Andere ostdeutsche Bundesländer profitieren schon heute vom Wirtschaftsfaktor Windenergie. Diese Chancen bieten sich auch dem Freistaat Thüringen“.
Mit 2000 MW installierter Leistung im Jahre 2020 könnte die Windenergie in Thüringen einen Anteil von über 30 % am Nettostromverbrauch erreichen und mehr als 3 Mio. Tonnen CO2 vermeiden. „Notwendig ist dafür ein beschleunigtes Repowering. Bestehende Windparks müssen erweitert, mindestens 1% der Landesfläche als Windvorrangflächen in der Regionalplanung neu ausgewiesen werden“, so Albers. „Parallel dazu sind administrative Hemmnisse - insbesondere auch die Vorgaben des Landesentwicklungsplans vom Januar 2008 - zu beseitigen.“
Die Thüringer Landesregierung hat zu Beginn des Jahres die Bedingungen für Windkraft durch die Änderungen des Landesentwicklungsplans weiter erschwert. Regionale Planungsgemeinschaften sollen nun zur zwingenden Prüfung verpflichtet werden, in den Regionalplänen Höhenbeschränkungen festzulegen. Damit ist absehbar, dass die regionalen Planungsgemeinschaften in vorausschauendem Gehorsam Höhenbegren-zungen erlassen werden.