Die Bundesregierung hat heute im zweiten Teil des integrierten Energie- und Klimapakets den Entwurf für ein Energieleitungsausbaugesetz (ELAG) beschlossen. Zentrales Element dieses Gesetzgebungsvorhabens ist es, im Höchstspannungsnetz (380 Kilovolt) vier Pilotprojekte für Erdkabel anstelle von Freileitungen zu ermöglichen. Im Hochspannungsnetz (110 Kilovolt) sollen Erdkabel nach wie vor nur in einem schmalen Küstenstreifen von 20 Kilometern und für die Anbindung von Offshore-Windparks möglich sein.
„Wir freuen uns, dass jetzt auch Erdkabel als eine ernsthafte Option für die Beschleunigung des Netzausbaus von der Bundesregierung gesehen werden. Aber sie springt zu kurz“, sagte Hermann Albers, Bundespräsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE) zum Regierungsentwurf. „Während man für das 380-Kilovolt-Netz – quasi den elektrischen Autobahnen – jetzt die unterirdische Verlegung ermöglichen will, sind Erdkabel bei den regionalen Zubringern im 110-Kilovolt-Bereich weiterhin nur in den Küstenregionen vorgesehen. Dabei besteht in den regionalen Verteilnetzen schon heute der größte Engpass für den Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien.“
Besonders unverständlich ist der Vorschlag, weil in der 110-Kilovolt-Spannungsebene nur sehr geringe Mehrkosten – wenn überhaupt – für Erdkabel gegenüber Freileitungen zu verzeichnen sind. Im 380-kV-Bereich betragen die Kosten einer unterirdischen Verlegung dagegen das zwei bis vierfache der Kosten einer Freileitung und sollten auf sensible Abschnitte begrenzt bleiben.
“Für uns ist unverständlich, warum die Bundesregierung an dieser Stelle auf die Bedenken von Anwohnern und Naturschützern an der Küste Rücksicht nehmen will, aber in den Windregionen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg nicht. Und dies, obwohl im 110-Kilovolt-Bereich keine bis sehr geringe Mehrkosten auftreten. Hier muss der Bundestag dringend nachbessern“, so Albers.
Der BWE fordert, dass neue elektrische Leitungen bis einschließlich der 110-Kilovolt-Ebene im Regelfall unterirdisch verlegt werden und eventuelle Mehrkosten von der Bundesnetzagentur anerkannt werden müssen.