BWE Pressemitteilung vom 19.09.2008
Im Vorfeld der heutigen Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (EnLAG) appellierte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie, an die Ländervertreter, den Ausbau der Stromtrassen auch mit Erdkabeln zu forcieren. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat Erdkabel als Option für einen schnelleren Ausbau der Stromnetze anerkannt, bleibt aber leider auf halber Strecke stehen. Für den Transport des Windstroms zu den Verbrauchern reicht es nicht, einige ausgewählte „Stromautobahnen“ auf der 380 Kilovolt-Ebene teilweise mit Erdkabeln auszubauen. Noch wichtiger ist die Erdkabeloption für die „Zubringertrassen“ auf der 110 Kilovolt-Ebene.“
Die Erdverkabelung der regionalen Verteilnetze (110 Kilovolt) ist für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland von elementarer Bedeutung. Bereits heute sorgen Engpässe in der Netzinfrastruktur dafür, dass umweltfreundlich erzeugter Windstrom nicht zu den Verbrauchern in den Ballungsgebieten gelangt. Im Gegensatz zu der von der Bundesregierung adressierten 380 Kilovolt-Ebene sind damit jedoch keine oder nur minimale betriebswirtschaftliche Mehrkosten verbunden. „Ich appelliere an den Bundesrat, dem Votum der Experten im Umweltausschuss zu folgen. Wenn der geplante Netzausbau dem Klimaschutz dienen soll, ist allein entscheidend, ob die Erdverkabelung einer neuen Trasse die Netzkapazität unverzüglich im Sinne des § 9 EEG erweitert oder nicht“, betonte Albers.
Der Regierungsentwurf des EnLAG lässt keinen sachlichen Grund erkennen, warum der Ausbau der Hochspannungsnetze (110 Kilovolt) per Erdverkabelung nur auf einen schmalen Küstenstreifen von 20 Kilometern und auf die Anbindung von Offshore-Windparks begrenzt bleiben soll. In den regionalen Verteilnetzen besteht schließlich schon heute der größte Engpass für den Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien. So führt der verschleppte Netzausbau dazu, dass ein immer größerer Teil des klimafreundlichen Windstroms nicht zu den Verbrauchern gelangt. Bei zu viel Wind drosseln die Netzbetreiber regional die Produktion der Windenergieanlagen einfach ab.
Die Akzeptanz in der Bevölkerung für unterirdisch verlegte Leitungen ist deutlich höher als bei Freileitungen und auch die Genehmigungsverfahren verkürzen sich bei der Erdverkabelung erheblich. „Die Erdkabeloption ermöglicht einen wesentlich schnelleren Ausbau der Netze. Es ist unverständlich, warum die Bundesregierung an dieser Stelle auf die Bedenken von Anwohnern und Naturschützern an der Küste Rücksicht nehmen will, aber in den Windregionen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg nicht. Heute hat der Bundesrat die Möglichkeit, die Erdkabeloption nicht nur für einige Projekte im Höchstspannungsnetz (380 Kilovolt), sondern auch für die regionalen Verteilnetze der 110-Kilovolt-Ebene zu eröffnen. So könnte vom Bundesrat ein wichtiges Signal für effektiven Klimaschutz in Deutschland ausgehen“, so Albers.
>> Anlage: § 9 EEG 2009 - Erweiterung der Netzkapazität (Quelle: BMU)