Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
Das Europäische Parlament hat heute der Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa bis 2020 zugestimmt. Letzten Freitag hatte bereits der Europäische Rat grünes Licht für das EU-Klima- und Energiepaket gegeben. "Die Richtlinie garantiert den Fortbestand des Erfolgsmodells Erneuerbares Energien Gesetz (EEG). Sie gibt der deutschen Windindustrie stabile Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland und für den Export", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.
Das Klimapaket ist allerdings mit einem lachenden und einem weinenden Auge zu betrachten. Die Ausnahmeregelungen für die energieintensiven Industrien und den osteuropäischen fossilen Kraftwerkspark beim Emissionshandel machen die Auktionierung der Verschmutzungsrechte zu einem zahnlosen Tiger im Kampf gegen die Erderwärmung. "Die Ausnahmen werden die ursprünglichen Klimaschutzziele der EU verwässern. Für Deutschland ist das Reduktionsziel von 40 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2020 nur dann zu erreichen, wenn die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan den Ausbau der Erneuerbaren Energien entschiedener fördert. Wenn Bund, Länder und Kommunen es politisch wollen, kann die Windenergie zusammen mit den anderen Erneuerbaren Energien die Verwässerung des Emissionshandels kompensieren“, betonte Albers.
Die heute verabschiedete EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa enthält zum ersten Mal rechtlich verbindliche Ziele zum Ausbau Erneuerbarer Energien für alle Mitgliedstaaten. Bis 2020 müssen 20 Prozent des gesamten EU-Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Die Richtlinie garantiert das erfolgreiche Modell der Einspeisevergütung, das in den meisten EU-Staaten inzwischen angewendet wird. So kann die Branche der Erneuerbaren Energien in Europa weiterhin Vorreiter für innovative Technologien und Klimaschutz bleiben. Sie fordert von den Mitgliedstaaten den Ausbau der erforderlichen Netzinfrastruktur und gibt Regeln für die Übertragung erneuerbaren Stroms vor. Mitgliedstaaten müssen administrative Hürden, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern, abbauen.
Bis zum 30. Juni 2009 veröffentlicht die Europäische Kommission eine Vorlage für die Nationalen Aktionspläne. Im Sommer 2009 soll die Richtlinie in Kraft treten. Bis Mitte 2010 werden die Nationalen Aktionspläne aller 27 EU-Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelt, bis Ende 2010 werden diese durch die Kommission evaluiert. Danach wird die Kommission regelmäßig Fortschrittsberichte veröffentlichen.