Montag, Dezember 17, 2012

Grundsätzlicher Fehler der aktuellen Energiespeicher-Debatte

Immerzu wird ausgerechnet den Erneuerbaren Energien eine Pflicht zur Energiespeicherung angedichtet, obgleich es noch lange kein “Überangebot” an Erneuerbarer Energie gibt, sondern in Starkwindphasen ein temporäres Überangebot aus der Verbrennung fossiler Energieträger und aus der Atommüllproduktion, weil sich die Großkessel tatsächlich und/oder angeblich schlechter drosseln/abschalten lassen als ein Windrad.
Deshalb müssten die Großkesselbetreiber viel eher in die Pflicht zur Energiespeicherung genommen werden, zumal ihr Energieverbrennungskonzept ökonomisch und ökologisch unverzeihlicher ist und sie Milliarden an Dividenden der Energiewende unterschlagen.
Zusammengefasst: Solange Windkraft- und Solaranlagen nicht wenigstens die 40 Gigawatt Grundlast erreichen, zumal die tatsächliche Leistung stets weit unter der Nennleistung liegt, ist es unsinnig, den Erneuerbaren Energien "Überkapazitäten" und Speicherpflichten anzudichten, denn bis dahin entstehen die Überkapazitäten einzig aus der Trägheit von Großkesselanlagen.

Windkraftleistung im Referenz-Szenario
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Donnerstag, November 01, 2012

Wir brauchen einen nationalen Konsens bei der Energiewende

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Der Bundesverband WindEnergie erhofft sich vom morgigen Kanzleramtsgipfel Ergebnisse, die die Energiewende weiter voranbringen. „Wir brauchen dringend einen nationalen Konsens bei der Energiewende. Dabei muss eine bessere Koordinierung der Energiewende zwischen Bund und Ländern auf den Weg gebracht werden. Daher ist es ein gutes Signal, dass die Bundesländer in der vergangenen Woche einen gemeinsamen Beschluss zur Energiewende gefasst haben.

Jetzt kommt es darauf an, dass der Bund auf der einen und die Länder auf der anderen Seite aufeinander zugehen. Es bringt niemandem etwas, wenn einzelne Länderziele gegeneinander ausgespielt werden“, so BWE-Präsident Hermann Albers im Vorfeld des Gipfels.

Der BWE begrüßt auch, dass die Bundesländer in ihrem gemeinsamen Beschluss bekräftigt haben, dass sich das EEG bewährt hat und sie weiterhin an diesem Instrument festhalten wollen. Wichtig ist, dass die Bundesregierung die Bundesländer bei ihren ambitionierten Zielen im Bereich der Windenergie unterstützt und mit dafür sorgt, dass die Länder ihre Windenergiepotenziale ausnutzen können. Daher sollte die Bundesregierung ihre Ziele den Länderzielen anpassen und einen Anteil Erneuerbaren Energien von 50 Prozent am Strom bis 2020 anvisieren. Bereits vor anderthalb Jahren hatte der BWE eine Studie vorgestellt, die klar zeigt, dass die Windenergie an Land überall in Deutschland enorme Potenziale hat. Da sie die kostengünstigste unter den Erneuerbaren ist, ist es volkswirtschaftlich sinnvoll, diese Potenziale so schnell wie möglich zu realisieren. „Wir befürworten daher auch Altmaiers Politik der ruhigen Hand, die auf ein konzentriertes, nachhaltiges und konsensorientiertes Handeln ausgelegt ist. Schnellschüsse sind bei einem Projekt wie der Energiewende nicht angebracht. Wer auf kurzfristige Kommunikationserfolge vor der Bundestagswahl setzt, hat die Tragweite des Projektes nicht verstanden“, betonte Albers.

Wir können die Energiewende zu einem Erfolgsmodell machen, das ebenso wie das EEG Vorbildcharakter für die ganze Welt hat. Deutschland hat hier eine Vorreiterrolle übernommen und die müssen wir jetzt alle miteinander ausfüllen. „Eines sollte dabei jedoch nicht vergessen werden: Wir haben es zwar innerhalb der letzten 20 Jahre auf einen Anteil von 25 Prozent Erneuerbaren Strom am Strommix gebracht. Dreiviertel des Wege zu einer emissionsfreien und vom Importen teurer fossiler Brennstoffe unabhängigen Stromversorgung liegen noch vor uns. Daher gehen Debatten über Ausbaubegrenzungen und Deckelungen in eine vollkommen falsche Richtung“, unterstreicht Albers. Das weitere Abschmelzen der Pole und zunehmende Naturkatastrophen zeigen, dass der Klimawandel aktueller denn je ist und dass nach wie vor dringender Handlungsbedarf besteht. Damit hat Deutschland sich auf den richtigen Weg gemacht. Die Zeit drängt allerdings auch weiterhin.
  • Windenergie-Forum
  • Mittwoch, Oktober 10, 2012

    500-MW-Offshore-Windpark in der Nordsee angeschlossen

    Leiston (England), 09.10.2012 – Seit 7. September liefern die 140 Turbinen des Offshore-Windparks Greater Gabbard nordöstlich im Ärmelkanal elektrischen Strom. Es handelt sich um 140 Windkraftturbinen der Firma Siemens mit jeweils 3,6 MegaWatt (MW), einer Gesamtleistung von 504 MW und damit den gegenwärtig größten Offshore-Windpark der Welt. Der Windpark liegt etwa 23 km vor der englischen Küste in der Nähe der Grafschaft Suffolk und ist ein Joint-Venture der Energiekonzerne RWE und SSE. Da noch Zweifel an der Sicherheit einiger Fundamente bestehen, ist die Anlage allerdings noch nicht abgenommen worden.
    Der elektrische Strom wird zu zwei Umspannplattformen geleitet, die mit insgesamt 172 km Seekabel mit den einzelnen Windkraftanlagen verbunden sind. Die Umspannplattformen wandeln den Strom von der Mittelspannungsebene 34 kV auf 132 kV um. Über drei Kabel von je 45 km Länge geht es dann zum Hauptverteiler in Leiston, wo die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz erfolgt. Durch die Windverhältnisse wird - verglichen mit Anlagen auf dem Festland - von einer verhältnismäßig gleichmäßigen Stromerzeugung ausgegangen. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit beträgt in 100 Metern Höhe 9,87 Meter pro Sekunde im 10-jährigen Mittel. Der Windpark Greater Gabbard ist ein Meilenstein bei der Umsetzung des Plans der britischen Regierung, ein Drittel des Energiebedarfs der Haushalte des Vereinigten Königreichs aus Offshore-Windstrom zu decken. Als nächstes Projekt ist in der Nordsee vor der englischen Ostküste neben der Erweiterung mit dem gleichgroßen Galloper Windpark bis 2017 der noch größere Windpark East Anglia One mit 1.200 MW vorgesehen. Insgesamt soll der East Anglia Offshore Windpark (EAOW) eine Kapazität von 7.200 MW haben und wäre auch in absehbarer Zukunft der weltweit größte dieser Art.
  • Windenergie-Forum
  • Dienstag, September 18, 2012

    Altmaier will Windkraft bremsen

    Rückendeckung für seine absurde Forderung kam aus dem Kanzleramt.

    Der Kanzlerin gehe es um "Bezahlbarkeit", als wenn mit einem Energiepreis-Rückgang zu rechnen sei. Im Gegenteil ist die "Bezahlbarkeit" einzig und allein dadurch gewährleistet, dass die kleineren Windanlagen-Betreiber mit den Energiekonzernen möglichst auf Augenhöhe in der Gesamtproduktivität gelangen, damit der Monopolpreispolitik Einhalt geboten werden kann.

    Der Kanzlerin gehe es um "Versorgungssicherheit", aber die kann sich nur durch dezentrale + diversifizierte Energieproduktion erhöhen, die obendrein nicht monopolisiert sein darf.

    Der Kanzlerin gehe es um "Umweltverträglichkeit", aber auch die lässt sich nur durch dezentrale, regenerative, emissions- und abfallarme Energieproduktion gewährleisten.

    Markus Rabanus

    Dienstag, Juli 03, 2012

    Offshore-Netzausbau wird beschleunigt: Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor

    Gemeinsame Pressemitteilung

    Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigt werden soll. Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks.

    Bundesminister Rösler: „Mit der geplanten Regelung treiben wir den Ausbau von Offshore-Windenergie weiter voran. Durch Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans wollen wir die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser miteinander koordinieren. Auf diese Weise schaffen wir für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und stellen den effizienten Ausbau eines Offshore-Netzes sicher. Hiervon profitieren Industrie und Verbraucher gleichermaßen. Durch die geplante Haftungsregelung werden Rechtsunsicherheiten und Investitionshindernisse beseitigt und Investitionen in Offshore-Windparks und Netzanbindungen wirtschaftlich attraktiv. Das bringt die Energiewende voran.“

    Bundesminister Altmaier: „Die geplante Regelung ist ein bedeutender Schritt für die Umsetzung der Energiewende und ein wichtiges Signal an private Investoren. Der Ausbau des Offshore-Netzes in einem geordeneten Verfahren schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Windparkinvestoren und Netzbetreiber. Mit der Haftungsregelung bieten wir Windparkinvestoren und Netzbetreibern die notwendige Sicherheit, die für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie benötigt wird.“

    Aufbauend auf den Vorschlägen der von Bundesminister Rösler initiierten AG Beschleunigung Offshore-Netzanbindung haben sich beide Ministerien darauf verständigt, einen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan einzuführen. Dieser soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegen, um eine bessere Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau zu erreichen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan soll mit einer Haftungsregelung für Verzögerungen bei der Errichtung und Störungen beim Betrieb von Offshore-Netzanbindungsleitungen verknüpft werden.

    Für Offshore-Windparks, die auf den bisherigen individuellen Anbindungsanspruch nach § 17 Absatz 2a EnWG vertraut haben, wird durch eine Übergangsregelung sicher gestellt, dass sie ab dem Zeitpunkt der unbedingten Netzanbindungszusage ebenfalls den pauschalierten Schadensersatz erhalten. Das hilft den Offshore-Windparkprojekten, die derzeit bereits von erheblichen Verzögerungen der Netzanbindung betroffen sind.

    Folgende Eckpunkte sind für die Haftungsregelung vorgesehen:

    • Bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder einer längeren Störung einer Leitung soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark ab dem 11. Tag der ununterbrochenen Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90% der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten. Soweit die Einspeisung aufgrund mehrerer einzelner Störungen an mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr nicht möglich ist, besteht der Anspruch unmittelbar ab dem 19. Tag. Für die Zwecke der Berechnung der pauschalierten Vergütung ist davon auszugehen, dass die Anlage 11 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung an jedem Tag der Störung erzeugt hätte.
    • Ob die Netzanbindung rechtzeitig fertiggestellt ist, bestimmt sich künftig nach dem im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegten Realisierungszeitpunkt. Um bei Verzögerungen der Netzanbindung mögliche Instandhaltungskosten für den Offshore-Windpark zu vermeiden, wird die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlage mit Fertigstellung der Fundamente für die Windkraftanlagen vermutet.
    • Für betriebsbedingte Wartungszeiten an der Netzanbindung erhält der betriebsbereite Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz, soweit die Wartungszeiten 10 Tage im Kalenderjahr überschreiten.
    • Die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes trägt der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber, der diese abhängig vom eigenen Verschuldensgrad bundesweit und ohne Zeitverzug über eine Haftungsumlage wälzen kann. Ausnahme: Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber 20 Prozent der Kosten (jedoch maximal 20 Mio. EUR pro Schadensfall und maximal 60 Mio. EUR pro Kalenderjahr), und bei Vorsatz ist eine Kostenwälzung ausgeschlossen.
    • Soweit die Netzanbindung länger als 90 Tage nicht verfügbar ist, kann der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes über die Haftungsumlage nur wälzen, soweit er alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminimierung und -beseitigung ergriffen hat.
    • Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers gegenüber Offshore-Windparks für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden wird je Schadensereignis begrenzt auf 100 Millionen EUR.
    • Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen zu schützen, hat der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber nach Marktverfügbarkeit angemessene und wirtschaftliche Versicherungen abzuschließen. Diese sind der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorzulegen.
    • Für den Zeitraum, in dem der Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz in Anspruch nimmt, entfällt der Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung bzw. verkürzt sich der Zeitraum des Anspruchs auf die erhöhte EEG-Einspeisevergütung entsprechend.

    Der Referentenentwurf mit den Details der geplanten Regelungen wird im Sommer vorgelegt werden. Die Gesetzesänderungen sollen in kürzester Zeit in Kraft treten.

    Montag, Mai 14, 2012

    Größter Windpark der Welt entsteht vor der englischen Küste

    London (England), 14.05.2012 – Vor der Themse-Mündung entsteht der bisher größte Windpark der Welt. Wie der Weser-Kurier berichtete, sollen in Kürze 175 Windräder nur 20 km vor der englischen Küste auf einer Fläche von 100 Quadratkilometern aufgestellt werden. Die Gesamtleistung der Windparkanlage wird 1000 Megawatt betragen. Die ersten Turbinen mit jeweils 3,6 Megawatt stammen von der Firma Siemens und werden gegenwärtig zusammen mit den Flügeln und Türmen aus dem dänischen Hafen Esbjerg nach England verschifft. An dem Projekt mit dem Namen London Array sind der dänische Energiekonzern Dong, eine britische Tochterfirma von E.ON sowie ein Investor aus Abu Dhabi beteiligt.

    Mittwoch, März 28, 2012

    BFH: Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit

    Urteil vom 25.01.12 II R 25/10

    Mit Urteil vom 25. Januar 2012 II R 25/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes bilden, wenn diese Flächen durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.

    Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das aus zehn Teilflächen besteht, auf denen aufgrund eines Nutzungsvertrags jeweils eine von einem Dritten betriebene Windkraftanlage errichtet ist. Zwischen den Teilflächen befinden sich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen des Klägers gehörende Flächen. Das Finanzamt bewertete die mit den einzelnen Windkraftanlagen bebauten Teilflächen als eine einzige wirtschaftliche Einheit.

    Der BFH beurteilte die Teilflächen demgegenüber wie bereits das Finanzgericht wegen der fehlenden räumlichen Verbindung als gesonderte wirtschaftliche Einheiten. Die Flächen würden weder durch den Nutzungsvertrag noch durch die auf ihnen errichteten Windkraftanlagen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Die Windkraftanlagen stellten nämlich ihrerseits jeweils eigenständige, zusammengesetzte Wirtschaftsgüter dar. Der Verkabelung zwischen ihnen und der der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Stromnetz dienenden Übergabestation komme dabei keine Bedeutung zu.

    Für die Höhe der Grundsteuer ist es im Ergebnis unerheblich, ob für die Teilflächen ein einziger Einheitswert oder ob für jede von ihnen ein eigener Einheitswert festgestellt wird.

    Dienstag, März 27, 2012

    REpower unterzeichnet Vertrag über 332 MW für deutsches Offshore-Projekt

    Lieferung von 54 Offshore-Windenergieanlagen an PNE-Projekt Gode Wind I
    Bisher größtes Offshore-Projekt mit REpower Turbinen
    Pressemitteilung REPower.de

    Hamburg, 27. März 2012. Die REpower Systems SE hat mit der PNE WIND AG einen Vertrag über die Lieferung von 54 Offshore-Windenergieanlagen unterzeichnet. Die Turbinen des Typs 6M mit je 6.150 kW Nennleistung sind für den Windpark Gode Wind I bestimmt. Das Projekt liegt in der deutschen Nordsee, rund 35 km nördlich der Ostfriesischen Inseln in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands. Es handelt sich um das bisher größte Offshore-Projekt mit REpower Anlagen sowie eines der weltweit größten Hochseeprojekte mit Turbinen der Multi-Megawatt-Klasse.Die Windenergieanlagen sollen 2015 installiert und in Betrieb genommen werden. Die Wassertiefe am Standort von Gode Wind I liegt zwischen 28 und 34 Metern. Andreas Nauen, Vorstandsvorsitzender der REpower Systems SE, unterstreicht: „Wir freuen uns, dass PNE als einer der erfolgreichsten deutschen Entwickler das Vertrauen in unsere 6M setzt. PNE ist zudem als einer der ersten Entwickler in Deutschland auf Multi-Megawatt-Anlagen mit mehr als fünf Megawatt Leistung umgestiegen. Ein wegweisendes Signal, gerade für die zahlreichen zukünftigen Projektvorhaben in noch tieferem Wasser.“

    Frank Zimmermann, Leiter des Offshore-Geschäftsfelds bei REpower, ergänzt: „REpower hat mehrjährige Erfahrung für die Lieferung und Inbetriebsetzung von Offshore Turbinen gesammelt. Bei Gode Wind I gehen wir den nächsten Schritt voran und übernehmen unter anderem auch die Verantwortung für den gesamten Hafen- und Schiffsbetrieb während der Bauphase für unsere Maschinen.“

    Thorsten Fastenau, Bereichsleiter Offshore der PNE WIND AG: „Sowohl REpower als auch PNE WIND haben mittlerweile umfangreiche Erfahrungen im Offshore Bereich vorzuweisen. Daher ist Gode Wind I auch bereits so weit entwickelt, dass nach dem zügigen Vertragsabschluss die Unterlagen für die unbedingte Netzanschlusszusage beim Netzbetreiber TenneT eingereicht werden konnten, da neben dem Turbinenvertrag auch bereits Vereinbarungen zum Umspannwerk, den Fundamenten und der windparkinternen Verkabelung geschlossen wurden.“

    Die REpower 6M ist die bislang leistungsstärkste Windenergieanlage weltweit, die auf hoher See installiert wurde. Die Turbine wird in Bremerhaven in Serie produziert. Von dort aus können die Komponenten direkt zu ihrem Bestimmungsort auf hoher See befördert werden. Drei Prototypen der REpower 6M wurden 2009 onshore im Windpark Ellhöft, nahe der deutsch-dänischen Grenze, installiert. Die ersten offshore installierten Anlagen stehen seit kurzem im belgischen Windprojekt Thornton Bank. REpower verzeichnet inklusive Gode Wind bereits über 150 verkaufte Anlagen dieses Turbinentyps.

    Mit einer Nennleistung von 6.150 kW kann eine einzelne offshore installierte Turbine mehr als 6.000 Haushalte mit Strom versorgen. Der Windpark Gode Wind I wird demnach mit 332 Megawatt Nennleistung den Strom für mindestens 324.000 Haushalte liefern.

    Donnerstag, März 22, 2012

    UN-Weltwassertag: Windenergie spart Wasser

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Der Energiesektor gehört zu den größten Wasserkonsumenten weltweit – mit Ausnahme der Windenergie. Denn von allen Technologien der Stromerzeugung verbraucht die Windenergie am wenigsten Wasser. Rund 40 Prozent der Weltbevölkerung haben kaum Zugang zu Wasser. Aufgrund des Bevölkerungswachstum sowie der fortschreitenden Industrialisierung in Entwicklungs- und Schwellenländern wird Wasser immer mehr zu einem wertvollen Gut.

    In Anbetracht des hohen Wasserverbrauchs der konventionellen Energieerzeugung wird eine steigende Stromnachfrage zu einer gravierenden Situation führen. Geht man von dem jetzigen Stand aus, so ist anzunehmen, dass im Jahre 2030 etwa 40 Prozent mehr Wasser benötigt wird, als vorhanden.

    Die Ergebnisse einer Studie, die vom dänischen Windanlagenhersteller Vestas Wind Systems A/S in Auftrag gegeben wurde, zeigen, dass die Erzeugung von Windenergie dazu beiträgt, Wasserknappheit zu mindern. Während Wasser zur Kühlung und Kondensation von fossilen Brennstoffen und Kernkraftwerken, die 78 Prozent der weltweiten Stromerzeugung ausmachen, benötigt wird, kommt die Windenergie komplett ohne aus. Windenergie kann somit den Verbrauch von mehr als 2000 Liter pro Megawatt erzeugtem Strom an Wasser einsparen. Das US Ministerium für Energie schätzt, dass rund 20 Prozent Windenergie, die für das Jahr 2030 angestrebt werden, 4 Billionen Gallons (15 Billionen Liter) Wasser sparen würden. Dies entspricht etwa einem jährlichen Wasserverbrauch von mehr als neun Millionen US-Bürgern.

    Laut des Reports „Charting Our Water Future“ der 2030 water resources group wird der weltweite Bedarf an Wasser im Jahr 2030 den des Angebots übersteigen. Auch hier kommt man zu dem Schluss, dass die Erneuerbaren Energien nicht nur der Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung sind, sondern auch zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser beitragen.

    PM: Nordex gewinnt 55-MW-Projekt in Polen

    Pressemitteilung Nordex

    E.ON baut zweifach auf Nordex

    Hamburg, 22. März 2012. Der Turbinenhersteller Nordex hat in Polen den Folgeauftrag für die Lieferung und Errichtung der Windturbinen für den Windpark der polnischen Tochtergesellschaft von E.ON Climate & Renewables erhalten. Bis zum Jahr 2013 liefert der Hersteller für die Projekte „Wysoka I und II“ insgesamt 22 Großturbinen vom Typ N90/2500. Die Errichtung erfolgt in zwei Stufen: Noch im laufenden Jahr wird der erste Teilabschnitt mit drei Turbinen installiert, 2013 erfolgt dann der Ausbau um weitere 19 Anlagen.

    Der Standort des Windparks liegt 100 Kilometer südlich von Stettin und damit in regionaler Nähe zum Hauptproduktionswerk von Nordex in Rostock. Die spätere Betreuung der Anlagen erfolgt über einen vor Ort befindlichen Service Point der polnischen Landesgesellschaft, die Nordex im Jahr 2008 gegründet hat.

    Das neue Projekt ist der inzwischen dritte E.ON-Windpark, für den Nordex Turbinen liefert. Zudem ist es das bislang größte polnische Einzelprojekt von Nordex. Mit dem Park „Wysoka“ hat der Hersteller Turbinen-Leistung von insgesamt rund 200 MW in Polen geliefert.

    „E.ON hat sich jetzt zum dritten Mal für unsere 2,5-MW-Baureihe entschieden und setzt die gute Zusammenarbeit mit Nordex im Markt Polen fort. Angesichts der starken Stellung, die unser Kunde hier hat, ist das ein erfreulicher Erfolg“, so Lars Bondo Krogsgaard, Vertriebschef der Nordex SE.