Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
„Viele unserer Mitglieder sammeln seit dem EEG 2012 Erfahrungen in der freiwilligen Direktvermarktung. Eine verpflichtende Direktvermarktung lehnen wir trotzdem nach wie vor ab, weil diese Finanzierungs- und Transaktionskosten erhöht sowie eine Konzentration der Akteure und damit eine Benachteiligung von Bürgervorhaben und Mittelstand bedeuten würde“, machte der Vizepräsident des Bundesverbandes WindEnergie, Jan Hinrich Glahr heute vor über 150 Teilnehmern einer Fachtagung des Verbandes in Hamburg deutlich.
„Die Abweichungen, die es zwischen dem Koalitionsvertrag und dem Referentenentwurf gibt, zeigen: Die Erneuerbare-Energien-Branche kann sich nicht mehr auf die Aussagen der Politik verlassen. Deshalb wird es mit Blick auf die Zukunft auch wichtig sein, neue Wege zu suchen, wie wir unseren sauberen Strom direkt bis zum Endkunden vermarkten können. Momentan wird diese Möglichkeit durch den Bundesgesetzgeber sogar noch erschwert.
Stattdessen soll die verpflichtende Direktvermarktung durchgedrückt werden, mit welcher dem Anlagenbetreiber zusätzliche Kosten für die Vermarktung, die Prognoseerstellung und den Profilservice entstehen. Banken werden – als Grundlage für eine auf längere Dauer angelegte Projektfinanzierung – von den Windparkbetreibern langfristigere Stromabnahmeverträge mit wirtschaftlich leistungsfähigen Direktvermarktern verlangen. Ob solche langfristigeren Stromabnahmeverträge möglich sind, ist unklar. Allerdings führen die zusätzlichen Risikokomponenten zu steigenden Projektkosten.
Problematisch ist, dass im Gesetzentwurf keine Anforderungen an die Direktvermarkter definiert sind. Insbesondere fehlt uns ein Abschlusszwang. Nur so wäre sicher zu stellen, dass kleine Windparkbetreiber und Einzelanlagen nicht benachteiligt werden. Unsere Forderung bleibt deshalb bestehen: Statt einer verpflichtenden Direktvermarktung sollte im Interesse einer möglichst guten Marktintegration die optionale Direktvermarktung mit einer wettbewerblichen Vielfalt an Akteuren und Geschäftsmodellen beibehalten werden. Es zeigt sich, dass die freiwillige Direktvermarktung ein gutes Instrument ist, welches von den Windenergieanlagenbetreibern trotz der dafür nötigen Aufwendungen gut angenommen wird. Dieses sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden“, machte Jan Hinrich Glahr deutlich.
Kontakt: Wolfram Axthelm, Pressesprecher
„Viele unserer Mitglieder sammeln seit dem EEG 2012 Erfahrungen in der freiwilligen Direktvermarktung. Eine verpflichtende Direktvermarktung lehnen wir trotzdem nach wie vor ab, weil diese Finanzierungs- und Transaktionskosten erhöht sowie eine Konzentration der Akteure und damit eine Benachteiligung von Bürgervorhaben und Mittelstand bedeuten würde“, machte der Vizepräsident des Bundesverbandes WindEnergie, Jan Hinrich Glahr heute vor über 150 Teilnehmern einer Fachtagung des Verbandes in Hamburg deutlich.
„Die Abweichungen, die es zwischen dem Koalitionsvertrag und dem Referentenentwurf gibt, zeigen: Die Erneuerbare-Energien-Branche kann sich nicht mehr auf die Aussagen der Politik verlassen. Deshalb wird es mit Blick auf die Zukunft auch wichtig sein, neue Wege zu suchen, wie wir unseren sauberen Strom direkt bis zum Endkunden vermarkten können. Momentan wird diese Möglichkeit durch den Bundesgesetzgeber sogar noch erschwert.
Stattdessen soll die verpflichtende Direktvermarktung durchgedrückt werden, mit welcher dem Anlagenbetreiber zusätzliche Kosten für die Vermarktung, die Prognoseerstellung und den Profilservice entstehen. Banken werden – als Grundlage für eine auf längere Dauer angelegte Projektfinanzierung – von den Windparkbetreibern langfristigere Stromabnahmeverträge mit wirtschaftlich leistungsfähigen Direktvermarktern verlangen. Ob solche langfristigeren Stromabnahmeverträge möglich sind, ist unklar. Allerdings führen die zusätzlichen Risikokomponenten zu steigenden Projektkosten.
Problematisch ist, dass im Gesetzentwurf keine Anforderungen an die Direktvermarkter definiert sind. Insbesondere fehlt uns ein Abschlusszwang. Nur so wäre sicher zu stellen, dass kleine Windparkbetreiber und Einzelanlagen nicht benachteiligt werden. Unsere Forderung bleibt deshalb bestehen: Statt einer verpflichtenden Direktvermarktung sollte im Interesse einer möglichst guten Marktintegration die optionale Direktvermarktung mit einer wettbewerblichen Vielfalt an Akteuren und Geschäftsmodellen beibehalten werden. Es zeigt sich, dass die freiwillige Direktvermarktung ein gutes Instrument ist, welches von den Windenergieanlagenbetreibern trotz der dafür nötigen Aufwendungen gut angenommen wird. Dieses sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden“, machte Jan Hinrich Glahr deutlich.
Kontakt: Wolfram Axthelm, Pressesprecher