Freitag, Mai 20, 2011

Atomlobby verliert Prozess gegen ENERCON

Das "Deutsche Atomforum e.V." hatte sich die Webseite mit dem Spruch ausgeschmückt "Klimaschützer unter sich" und dazu eine Fotomontage, auf der ein AKW auf grüner Wiese im Sonnenschein friedlich-freundlich von Windkraftanlagen des Herstellers ENERCON eingerahmt war. Dagegen wehrte sich ENERCON vor dem Berliner Landgericht mit Erfolg. - Die Redaktion von WindenergieJOURNAL.de beglückwünscht ENERCON zu diesem Schritt und dokumentiert nachfolgende Pressemitteilung ENERCON:

Atomforum darf nicht mit ENERCON Anlagen werben
Landgericht Berlin bestätigt Unterlassungsanspruch wegen irreführender Behauptungen

ENERCON hat vor dem Landgericht Berlin einen weiteren Sieg über das Deutsche Atomforum errungen. Mit seiner Entscheidung vom 5. Mai 2011 (Az.: 91 O 35/11) bestätigte die Kammer für Handelssachen den Unterlassungsanspruch des Auricher Windenergieanlagenherstellers gegen die Werbekampagne des Atomforums „Klimaschützer unter sich“ und wies dessen Antrag auf Aufhebung einer von ENERCON bereits am 7. Dezember 2010 vor dem Landgericht Berlin erstrittenen einstweiligen Verfügung (Az.: 16 O 560/10) zurück. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Werbekampagne getroffenen Aussagen irreführend und rufschädigend und somit nicht zulässig.

Das Deutsche Atomforum hatte in großformatigen Zeitungsanzeigen und auf seiner Internetseite mit dem Slogan „Klimaschützer unter sich“ für die Kernkraft und die Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke geworben. Dazu hatte die Lobbyorganisation eine Fotomontage
veröffentlicht, die mehrere ENERCON Windenergieanlagen direkt neben dem Kernkraftwerk Unterweser abbildete. Im Text wurde behauptet, Windenergie und Kernkraft seien aufgrund ihres nicht vorhandenen CO2-Ausstoßes „ideale Partner“ für eine klimafreundliche Stromerzeugung. Daher trage insbesondere auch eine Laufzeitverlängerung zum Klimaschutz bei. Dagegen hatte sich ENERCON im Dezember vor Gericht erfolgreich mit der Begründung gewehrt, die Anzeige stelle eine unzulässige vergleichende Werbung dar. Zudem werde unzulässig in ENERCONs Markenrechte eingegriffen und der gute Ruf seiner Windenergieanlagen für die Atomkraft unzulässig ausgebeutet.

Das Landgericht bestätigte in seiner aktuellen Entscheidung ENERCONs Unterlassungsanspruch in allen Punkten und wies den Widerspruch des Atomforums gegen die erstrittene einstweilige Verfügung als unbegründet zurück.

Der Urteilsbegründung zufolge ist die Werbung irreführend, weil durch sie der unzutreffende Eindruck erweckt wird, Kernkraftwerke stünden in direkter Beziehung zu Windenergieanlagen und hätten ähnlich gute Umwelteigenschaften. Dies sei in mehrerlei Hinsicht unzutreffend. Die Fotomontage wecke zudem den Eindruck, es gebe eine fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kernkraft- und Windenergiebranche. Dies entspreche nicht den Tatsachen und diene daher „der gezielten Irreführung des Betrachters“. Hersteller und Betreiber von Windenergieanlagen hätten einen gänzlich anderen ökologischen und wirtschaftlichen Ansatz als die Hersteller und Betreiber von Kernkraftwerken. Fotomontage und Anzeigentext dienten dazu, so die Richter, „den gerichtsbekannten guten Ruf, den Windkraftanlagen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit, ihre Ökobilanz und ihre Umweltfreundlichkeit in weiten Teilen der Bevölkerung (...) genießen, unzulässig auszubeuten und den Kernkraftwerken unverdient zugute kommen zu lassen“.