Pressemitteilung
Bundesverband Windenergie
Der Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das neue EEG erhöht ab 2009 die Vergütung für Windstrom an Land und auf See, fordert aber auch zusätzliche Beiträge zur Integration in das elektrische Versorgungssystem. „Das ist eine Trendwende für die Windenergie in Deutschland. Die heute verabschiedete EEG-Novelle setzt neue Investitions- und Innovationsanreize, die wieder für einen wachsenden Inlandsmarkt sorgen werden. Damit kommen wir unserem Ziel näher, bis 2020 rund 45.000 Megawatt Windleistung an Land und 10.000 Megawatt Leistung in Nord- und Ostsee zu installieren. Die Windenergie wird dann gut ein Viertel des Strombedarfs decken“, sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie e.V. „Damit bleibt die Windenergie der Klimaschützer Nr. 1 in Deutschland.“
„An einer Stelle müssen wir jedoch deutliche Kritik üben“, so Albers weiter. „Das Inkrafttreten der EEG-Novelle erst zum 1. Januar 2009 riskiert für den Rest des Jahres einen enormen Investitionsaufschub und verschenkt Kilowattstunden grünen Stroms.“ Auf die Hersteller und Zulieferer von Windenergieanlagen kommen jetzt erhebliche logistische Herausforderungen zu. „Für uns ist unverständlich, dass sich gerade in der Union eine Mehrheit gegen ein zügiges Inkrafttreten ausgesprochen hat. Dies kann angesichts der klimapolitischen Führungsrolle Deutschlands in der EU und der Welt nicht im Interesse von Bundeskanzlerin Angela Merkel sein“, betonte Albers.
1. Vergütung für Windenergie im Binnenland (Onshore)
Die Anfangsvergütung für neue Windenergieanlagen an Land beträgt ab dem 1. Januar 2009 9,2 Cent/kWh (bisher 8,03 Cent/kWh). Dieser Wert wird für neu in Betrieb genommene Anlagen jedes Jahr um ein Prozent gesenkt (bisher: zwei Prozent). „Diese Vergütungsregelungen für den Windstrom im Binnenland werden der veränderten Kostensituation für die Herstellung von Windenergieanlagen gerecht. Allein die Preise für Rohstoffe wie Stahl und Kupfer haben sich seit der letzten Novelle im Jahre 2004 verdoppelt bzw. verdreifacht“, so Albers (vgl. Anlage). „Es ist jedoch ein großes Versäumnis, dass der Gesetzgeber sich nicht zu einer dynamischen Anpassung der Vergütung an künftige Veränderungen der wichtigsten Erzeugerpreise entschließen konnte. Wenn die Rohstoff- und Energiepreise weiterhin stärker steigen als die Effizienzgewinne bei Produktion und Betrieb von Windenergieanlagen, wird es schon in wenigen Jahren erneuten Anpassungsbedarf für das EEG geben.
2. Repowering-Bonus
Für Windenergieanlagen an Land, die alte Anlagen ersetzen (Repowering) erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent/kWh. Die ersetzten Anlagen müssen aus dem gleichen oder benachbarten Landkreis stammen und mindestens zehn Jahre alt sein. Eine neue Anlage muss mindestens die doppelte Leistung der ersetzten Anlagen erreichen. Ferner darf sie die fünffache Leistung nicht überschreiten. Der Repowering-Bonus setzt endlich die notwendigen Investitionsanreize, um Windenergieanlagen der ersten Generationen durch moderne, effizientere Turbinen zu ersetzen. 2007 wurden 108 alte durch 45 neue Windenergieanlagen ersetzt. Trotz dieser Reduktion konnte die Gesamtleistung von 41 MW um den Faktor 2,5 auf 103 MW gesteigert werden. Halbierung der Anlagenzahl bei Verdoppelung der Leistung und Verdreifachung des Ertrags kann jetzt die Erfolgsformel der deutschen Windenergie an Land in den nächsten Jahren werden.
3. Vergütung für Windenergie auf hoher See (Offshore)
Die Anfangsvergütung für Windenergieanlagen auf See (Offshore) beträgt 15 Cent/kWh bis Ende 2015. Danach sinkt sie für neu in Betrieb genommen Anlagen auf 13 Cent/kWh und wird jedes Jahr um fünf Prozent verringert. „Das neue EEG stellt die Signale für den Offshore-Markt auf Grün. Jetzt gilt es, die Projekte umzusetzen. Deutschland sollte seine Technologieführerschaft auf die Windenergie auf hoher See ausdehnen“, erläuterte Albers.
4. Einspeisemanagement
EEG-Anlagen über 100 Kilowatt Anschlussleistung – das trifft auf praktisch alle neuen Windenergieanlagen zu – müssen in Zukunft am Einspeisemanagement bei Netzengpässen teilnehmen. Für nicht abgenommene Energiemengen muss der Netzbetreiber eine finanzielle Kompensation zahlen. „Seit langem haben wir verlangt, dass nicht die Betreiber von Windenergieanlagen für die Versäumnisse der Netzbetreiber beim Netzausbau zahlen müssen. Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber nun ein effizientes Mittel im EEG eingebaut hat, das den Anreiz zum schnellen Ausbau der Netze deutlich erhöht“, so Albers weiter.
5. Netzregelung durch Windenergieanlagen
Windenergieanlagen müssen in Zukunft zur Spannungs- und Frequenzregelung im Netz beitragen. Für den erhöhten technischen Aufwand erhöht sich die Anfangsvergütung um den sog. Systemdienstleistungs-Bonus von 0,5 Cent/kWh. Weiterhin ist eine Nachrüstung von Altanlagen möglich.
6. Direktvermarktung Erneuerbaren Stroms
Eine Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen ist künftig im monatlichen Wechsel möglich. Entgegen der noch im Regierungsentwurf enthaltenen Frist von einem Kalenderhalbjahr gibt es jetzt eine reale Option für die Direktvermarktung von Windstrom.
7. Netzausbau
Netzbetreiber sind nun ausdrücklich nicht nur zum Netzausbau, sondern auch zur Optimierung und Verstärkung vorhandener Netze verpflichtet. Der Gesetzgeber hat hier die Vorschläge des Bundesverbands WindEnergie zur Optimierung der Netzkapazitäten wie das Temperatur-Monitoring von Freileitungen oder den Einsatz von Hochtemperaturseilen übernommen
8. Hintergrund und Ausblick
Weltweit wurden 2007 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 20.076 Megawatt neu installiert – zum Vergleich: In Deutschland sind seit Anfang der 90er Jahre insgesamt 22.247 Megawatt installiert worden. Deutschland hat im internationalen Maßstab jedoch mit 1.667 Megawatt neu installierter Leistung nur noch acht Prozent zum Weltmarkt beigetragen und die einstige Spitzenreiterposition an die USA verloren. Deutschland folgt erst an fünfter Stelle nach Spanien, China und Indien. Hauptgrund für diesen Einbruch 2007 um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahre war die bisherige – nicht mehr wirtschaftliche – Vergütung für Windstrom an Land.
Anlage: Steigerungen der Weltmarktpreise für Stahl- und Kupfer
Die beiden Abbildungen zeigen die Entwicklung der Tagespreise für Kupfer und Stahl seit 2000. Diese haben sich seit 2004 verdoppelt bzw. verdreifacht. Über 80% des Gewichts einer modernen Windenergieanlage besteht aus Stahl.
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