Berlin: Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und den Bundesverband WindEnergie ist das Gesetzespaket der Bundesregierung für die Energiewende mit heißer Nadel gestrickt.
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
„Wenn das Erneuerbare-Energien-Gesetz so verschlimmbessert wird, dass der landseitige Ausbau der Windkraft behindert wird und die energieintensive Industrie zu viele Schlupflöcher bekommt, wird wertvolles ökologisches Porzellan zerschlagen“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
Die Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung das Gesetzespaket auf den Weg gebracht hat, sei extrem ambitioniert. „Das birgt die Gefahr sachlicher Fehler. Besonders im Bereich der Windenergie an Land führen die geplanten Maßnahmen eher zu einer Vollbremsung als zu einer Beschleunigung. Es ist der Sache eines zügigen Atomausstiegs nicht dienlich, wenn sich die Bundesregierung bereits im Herbst einem Fehlerbeseitigungsgesetz widmen muss“, unterstrich der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE), Hermann Albers.
„Die erneuerbaren Stromquellen haben mehr Potential, als die Bundesregierung glaubt. Schwarz-Gelb scheint die Wende hin zu 100 Prozent regenerativen Strom nicht wirklich zu wollen, sondern weiter auf die Zementierung der Großstrukturen in der Energieerzeugung und Jahrzehnte weiterer Kohleverstromung zu setzen“, sagte Weiger. Er forderte die Abgeordneten des Bundestages auf, im Erneuerbare-Energien-Gesetz das Ausbauziel von 35 Prozent Erneuerbarer Energie bis 2020 auf 45 Prozent zu erhöhen. Der BUND-Vorsitzende kritisierte außerdem das Vorhaben, energieintensive Industrien von den Kosten für die Erneuerbaren Energien noch stärker als bisher auszunehmen.
Weiger: „Die Privilegien für die Industrie wurden immer weiter ausgedehnt, obwohl gerade die energieintensiven Unternehmen von den durch die Erneuerbaren gesunkenen Preise an den Strombörsen stark profitieren. Aufgrund der Ausnahmen zahlen alle anderen Verbraucher schon jetzt jährlich zwei Milliarden Euro, die eigentlich die Industrie zahlen müsste.“ Es fehlten außerdem gesetzgeberische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz: „Das wichtigste Gesetz für eine Energiewende fehlt im Gesetzespaket. Energiesparen und die Erhöhung der Energieeffizienz sind immer noch Stiefkinder der Politik dieser Bundesregierung. Dringend erforderlich sind ein ambitioniertes nationales Energieeffizienzgesetz und eine wirksame Effizienz-Richtlinie auf EU-Ebene.“
Für den BWE besonders problematisch sind die in der EEG-Novelle vorgesehenen Vergütungskürzungen für die Windenergie an Land. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht damit den Empfehlungen des von ihr selbst beauftragten Begleitgutachtens entgegen. „Es ist schon erstaunlich, dass die Bundesregierung das wissenschaftliche Begleitgutachten und die Meinung der Sachverständigen vollkommen ignoriert. Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung den Vorschlägen dieses Begleitgutachtens angeschlossen hat. Das zeugt davon, dass man sich in den Bundesländern intensiv mit der Thematik beschäftigt hat. Entscheidend ist jetzt, dass sich auch die Bundestagsabgeordneten mit dieser Frage auseinandersetzen und die Position der Bundesländer angemessen berücksichtigen. Denn klar ist: Wird das EEG so beschlossen, wie die Bundesregierung es vorsieht, werden die Bundesländer ihre Ausbau- und Klimaziele nicht erreichen“, sagte Albers.
BUND und BWE sehen vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in den anderen Bundesländern noch erhebliche Potentiale für den Ausbau und die Modernisierung (Repowering) von Windkraftanlagen. Windenergie an Land hat nach Ansicht beider Verbände das größte Potential und ist die kostengünstigste Erneuerbare Energie. Hinzu komme, dass der Atomausstieg nur mit mehr Windkraft zu bewältigen sei. Eine vom BWE in Auftrag gegebene Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik belegt, dass sich bundesweit auf lediglich zwei Prozent der Fläche bis zu 65 Prozent des nationalen Strombedarfs erzeugen lässt.
Donnerstag, Juni 23, 2011
Dienstag, Juni 14, 2011
Bundesfinanzhof zur Abschreibung von Windparks
Pressemitteilung Nr. 43 vom 01. Juni 2011 Bundesfinanzhof
Urteil vom 14.04.11 IV R 46/09 Urteil vom 14.04.11 IV R 15/09
Mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern besteht, die aber einheitlich abzuschreiben sind.
Wurden in den Anfängen der Stromerzeugung mittels Windenergie lediglich einzelne Windkraftanlagen errichtet, entstanden nicht zuletzt durch die erhebliche staatliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten Jahren große Windparks, in denen mehrere Windkraftanlagen in einem technischen Verbund betrieben werden. Ungeklärt war bisher, wie die Abschreibungen auf Windparks vorzunehmen sind. Der BFH hatte jetzt erstmals darüber zu entscheiden, ob sich ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern zusammensetzt und von welcher Nutzungsdauer dabei auszugehen ist.
Der BFH hat entschieden, dass zwar einerseits nicht nur von einem einzigen Wirtschaftsgut auszugehen ist. Andererseits hat er aber eine weitgehende Atomisierung eines Windparks in eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern abgelehnt. Als jeweils selbständige Wirtschaftsgüter werden danach folgende Gegenstände beurteilt:
- jede einzelne Windkraftanlage bestehend aus Turm, Rotor und Generatorgondel einschließlich aller mechanischen und elektrischen Bauteile mit dem dazu gehörenden Transformator und der beide verbindenden Niederspannungsverkabelung,
- die mehrere Windkraftanlagen verbindende Mittelspannungsverkabelung einschließlich der Übergabestation zum Hochspannungsnetz,
- die Zuwegung.
Nach den von der Finanzverwaltung aufgestellten Tabellen (sog. AfA-Tabellen) haben die genannten Wirtschaftsgüter unterschiedliche Nutzungsdauern. Wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- bzw. Betriebsgenehmigung ist die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter des Windparks nach Auffassung des BFH einheitlich zu bestimmen. Sie richtet sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen. Diese betrug in den entschiedenen Fällen abhängig vom Jahr der Errichtung 12 bzw. 16 Jahre.
In der Entscheidung vom 14. April 2011 IV R 15/09 hat der BFH zudem seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung (zuletzt mit Urteilen vom 8. Mai 2001 IX R 10/96 und 28. Juni 2001 IV R 40/97) auch auf Windkraftfonds erstreckt. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar.
Windenergie-Forum
Urteil vom 14.04.11 IV R 46/09 Urteil vom 14.04.11 IV R 15/09
Mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern besteht, die aber einheitlich abzuschreiben sind.
Wurden in den Anfängen der Stromerzeugung mittels Windenergie lediglich einzelne Windkraftanlagen errichtet, entstanden nicht zuletzt durch die erhebliche staatliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten Jahren große Windparks, in denen mehrere Windkraftanlagen in einem technischen Verbund betrieben werden. Ungeklärt war bisher, wie die Abschreibungen auf Windparks vorzunehmen sind. Der BFH hatte jetzt erstmals darüber zu entscheiden, ob sich ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern zusammensetzt und von welcher Nutzungsdauer dabei auszugehen ist.
Der BFH hat entschieden, dass zwar einerseits nicht nur von einem einzigen Wirtschaftsgut auszugehen ist. Andererseits hat er aber eine weitgehende Atomisierung eines Windparks in eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern abgelehnt. Als jeweils selbständige Wirtschaftsgüter werden danach folgende Gegenstände beurteilt:
- jede einzelne Windkraftanlage bestehend aus Turm, Rotor und Generatorgondel einschließlich aller mechanischen und elektrischen Bauteile mit dem dazu gehörenden Transformator und der beide verbindenden Niederspannungsverkabelung,
- die mehrere Windkraftanlagen verbindende Mittelspannungsverkabelung einschließlich der Übergabestation zum Hochspannungsnetz,
- die Zuwegung.
Nach den von der Finanzverwaltung aufgestellten Tabellen (sog. AfA-Tabellen) haben die genannten Wirtschaftsgüter unterschiedliche Nutzungsdauern. Wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- bzw. Betriebsgenehmigung ist die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter des Windparks nach Auffassung des BFH einheitlich zu bestimmen. Sie richtet sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen. Diese betrug in den entschiedenen Fällen abhängig vom Jahr der Errichtung 12 bzw. 16 Jahre.
In der Entscheidung vom 14. April 2011 IV R 15/09 hat der BFH zudem seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung (zuletzt mit Urteilen vom 8. Mai 2001 IX R 10/96 und 28. Juni 2001 IV R 40/97) auch auf Windkraftfonds erstreckt. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar.
Montag, Juni 06, 2011
Von Einstieg in Erneuerbare kann keine Rede sein
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
Zu der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesvorlage zur Neuregelung des EEG erklärt der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE), Hermann Albers:
"Die EEG-Novelle, die die Bundesregierung heute beschlossen hat, sieht nach wie vor massive Einschnitte bei der Vergütung für die Windenenergie an Land vor. Entgegen einiger Verlautbarungen von Freitag und vom Wochenende ist die Bundesregierung nicht von ihrem Kurs abgerückt, den Ausbau der Windenergie an Land zurückzufahren. Die Anpassungen bei der Degression sind nichts anderes als Augenwischerei und Kosmetik, um Opposition und Landesregierungen zu beschwichtigen. Passiert die Gesetzesvorlage in dieser Form Bundestag und Bundesrat, wird der Ausbau der Windenergie an Land ausgebremst. Gerade auch in den süddeutschen Bundesländern, in denen der Windenergieausbau gerade erst beginnt, werden positive Entwicklungen im Keim erstickt. Das geht nicht nur zu Lasten der Klimaziele, sondern auch zu Lasten der Verbraucher. Denn die Windenergie an Land ist die kostengünstigste Erneuerbare Energie und hat in Deutschland das größte Potenzial. Sie auszubremsen bei gleichzeitigem Atomausstieg ist paradox.
Damit zeigt sich klar: Es geht der Bundesregierung nicht um eine Energiewende hin zu 100 Prozent Erneuerbarem Strom, sondern um eine Rückkehr zu Kohle und Gas. Denn wie sonst ließe sich erklären, dass das Ausbauziel von 35 Prozent Anteil Erneuerbarer Energie am Strommix bis 2020 seit dem Energiekonzept im letzten Herbst nicht erhöht wurde. Die Bundesregierung hat heute nur den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, von einem Einstieg in Erneuerbare kann jedoch keine Rede sein."
Windenergie-Forum
Zu der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesvorlage zur Neuregelung des EEG erklärt der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE), Hermann Albers:
"Die EEG-Novelle, die die Bundesregierung heute beschlossen hat, sieht nach wie vor massive Einschnitte bei der Vergütung für die Windenenergie an Land vor. Entgegen einiger Verlautbarungen von Freitag und vom Wochenende ist die Bundesregierung nicht von ihrem Kurs abgerückt, den Ausbau der Windenergie an Land zurückzufahren. Die Anpassungen bei der Degression sind nichts anderes als Augenwischerei und Kosmetik, um Opposition und Landesregierungen zu beschwichtigen. Passiert die Gesetzesvorlage in dieser Form Bundestag und Bundesrat, wird der Ausbau der Windenergie an Land ausgebremst. Gerade auch in den süddeutschen Bundesländern, in denen der Windenergieausbau gerade erst beginnt, werden positive Entwicklungen im Keim erstickt. Das geht nicht nur zu Lasten der Klimaziele, sondern auch zu Lasten der Verbraucher. Denn die Windenergie an Land ist die kostengünstigste Erneuerbare Energie und hat in Deutschland das größte Potenzial. Sie auszubremsen bei gleichzeitigem Atomausstieg ist paradox.
Damit zeigt sich klar: Es geht der Bundesregierung nicht um eine Energiewende hin zu 100 Prozent Erneuerbarem Strom, sondern um eine Rückkehr zu Kohle und Gas. Denn wie sonst ließe sich erklären, dass das Ausbauziel von 35 Prozent Anteil Erneuerbarer Energie am Strommix bis 2020 seit dem Energiekonzept im letzten Herbst nicht erhöht wurde. Die Bundesregierung hat heute nur den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, von einem Einstieg in Erneuerbare kann jedoch keine Rede sein."
Samstag, Mai 28, 2011
BMU: "Offshore-Windenergie stärkt die maritime Wirtschaft"
Reiche: "Deutsche Küste steht vor einer Renaissance"
Pressemitteilung Bundesumweltministerium
Offshore-Windenergie wird zum Zugpferd der deutschen maritimen Wirtschaft. "Erneuerbare Energien sind derzeit die große wirtschaftliche Chance für die Küstenregionen. Durch den Ausbau der Offshore-Windenergie steht die deutsche Küste vor einer Renaissance. Städte, Kommunen, Häfen, Schiffe und Zulieferer werden hiervon profitieren", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, der Siebten Nationalen Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven. Damit der Ausbau der Windenergie im Meer nun zügig voranschreiten kann, wird die Bundesregierung die hierfür notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Energiepaket zu schaffen, so Reiche weiter.
Heute sind in Deutschland Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 180 Megawatt installiert. Das Ziel der Bundesregierung ist eine installierte Leistung von bis 25.000 Megawatt bis zum Jahr 2030. Damit können dann rund 15 Prozent der deutschen Stromproduktion gedeckt werden. Insgesamt erwartet die Branche, dass die Offshore-Ziele der Bundesregierungen Gesamtumsätze in Offshore-Windbranche und der Maritimen Wirtschaft in Höhe von 100 Milliarden Euro bewirken werden. Allein der Ausbau der Hafenkapazitäten hat bislang Investitionen von rund einer halben Milliarde Euro ausgelöst. Die vorliegenden Pläne erwarten weitere Investitionen in vergleichbarer Höhe.
Mit der Erarbeitung des KfW-Kreditprogramms für Offshore-Windparks und der Weiterentwicklung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung die zentralen Erfordernisse nun auf den Weg gebracht. Das EEG liegt im Entwurf vor und soll zusammen mit Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 6. Juni 2011 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden. "Wenn die Rahmenbedingungen für die Investoren von Offshore-Windparks stimmen, sorgen wir damit auch für Investitionssicherheit bei Turbinenherstellern, bei Werften und in der Hafenwirtschaft", so Reiche.
Windenergie-Forum
Pressemitteilung Bundesumweltministerium
Offshore-Windenergie wird zum Zugpferd der deutschen maritimen Wirtschaft. "Erneuerbare Energien sind derzeit die große wirtschaftliche Chance für die Küstenregionen. Durch den Ausbau der Offshore-Windenergie steht die deutsche Küste vor einer Renaissance. Städte, Kommunen, Häfen, Schiffe und Zulieferer werden hiervon profitieren", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, der Siebten Nationalen Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven. Damit der Ausbau der Windenergie im Meer nun zügig voranschreiten kann, wird die Bundesregierung die hierfür notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Energiepaket zu schaffen, so Reiche weiter.
Heute sind in Deutschland Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 180 Megawatt installiert. Das Ziel der Bundesregierung ist eine installierte Leistung von bis 25.000 Megawatt bis zum Jahr 2030. Damit können dann rund 15 Prozent der deutschen Stromproduktion gedeckt werden. Insgesamt erwartet die Branche, dass die Offshore-Ziele der Bundesregierungen Gesamtumsätze in Offshore-Windbranche und der Maritimen Wirtschaft in Höhe von 100 Milliarden Euro bewirken werden. Allein der Ausbau der Hafenkapazitäten hat bislang Investitionen von rund einer halben Milliarde Euro ausgelöst. Die vorliegenden Pläne erwarten weitere Investitionen in vergleichbarer Höhe.
Mit der Erarbeitung des KfW-Kreditprogramms für Offshore-Windparks und der Weiterentwicklung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung die zentralen Erfordernisse nun auf den Weg gebracht. Das EEG liegt im Entwurf vor und soll zusammen mit Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 6. Juni 2011 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden. "Wenn die Rahmenbedingungen für die Investoren von Offshore-Windparks stimmen, sorgen wir damit auch für Investitionssicherheit bei Turbinenherstellern, bei Werften und in der Hafenwirtschaft", so Reiche.
Mittwoch, Mai 25, 2011
E.ON treibt Offshore-Wind in Deutschland voran
40-köpfiges Projektteam im Hamburg
Weitere 1.100 Megawatt für Deutschland in Planung
Pressemitteilung www.eon.com
40 Windkraft-Experten hat die Düsseldorfer E.ON AG in ihrem Hamburger Projektbüro zusammengezogen, um die letzten Planungsarbeiten für den nächsten großen Hochsee-Windpark des Unternehmens zu stemmen. Der Offshore-Windpark Amrumbank West soll rund 35 km nördlich von Helgoland und rund 37 km westlich der nordfriesischen Insel Amrum entstehen. Die Windturbinen sollen in einer Wassertiefe von rund 25 m errichtet werden. Geplant sind 80 Windturbinen der neuesten Generation mit einer Gesamtleistung von rund 300 Megawatt (MW). Damit könnten etwa 300.000 Haushalte mit Energie versorgt werden.
Das Hamburger Projektteam bringt das Projekt im Rahmen des sogenannten „Detailed Engineering“ derzeit zur Baureife. Dies beinhaltet die detaillierte Bauplanung, Vertragsverhandlungen mit den Lieferanten von Komponenten und Logistik sowie den Netzanschluss. Im Sommer kann dann die endgültige Investitionsentscheidung erfolgen, Baubeginn ist für 2013 geplant. Wichtige Erfahrungen haben die Spezialisten mit der Realisierung des ersten weltweiten Hochsee-Windparks alpha ventus sowie in 4 weiteren europäischen Offshore Projekten gesammelt.
Darüber hinaus arbeitet E.ON an drei weiteren deutschen Offshore-Projekten in Nord- und Ostsee mit einem Gesamtumfang von bis zu 1.100 MW (darunter Delta Nordsee mit max. 480 MW, Arkonabecken Südost mit max. 480 MW). E.ON hat 2010 mehr als eine Milliarde in Erneuerbare Energien investiert und dabei die Kapazität bei Windkraft und Solarenergie um 600 Megawatt auf aktuell gut 3.600 Megawatt ausgebaut. Für den Zeitraum von 2011 bis 2013 sind weitere 2,6 Milliarden Euro vorgesehen.
Windenergie-Forum
Weitere 1.100 Megawatt für Deutschland in Planung
Pressemitteilung www.eon.com
40 Windkraft-Experten hat die Düsseldorfer E.ON AG in ihrem Hamburger Projektbüro zusammengezogen, um die letzten Planungsarbeiten für den nächsten großen Hochsee-Windpark des Unternehmens zu stemmen. Der Offshore-Windpark Amrumbank West soll rund 35 km nördlich von Helgoland und rund 37 km westlich der nordfriesischen Insel Amrum entstehen. Die Windturbinen sollen in einer Wassertiefe von rund 25 m errichtet werden. Geplant sind 80 Windturbinen der neuesten Generation mit einer Gesamtleistung von rund 300 Megawatt (MW). Damit könnten etwa 300.000 Haushalte mit Energie versorgt werden.
Das Hamburger Projektteam bringt das Projekt im Rahmen des sogenannten „Detailed Engineering“ derzeit zur Baureife. Dies beinhaltet die detaillierte Bauplanung, Vertragsverhandlungen mit den Lieferanten von Komponenten und Logistik sowie den Netzanschluss. Im Sommer kann dann die endgültige Investitionsentscheidung erfolgen, Baubeginn ist für 2013 geplant. Wichtige Erfahrungen haben die Spezialisten mit der Realisierung des ersten weltweiten Hochsee-Windparks alpha ventus sowie in 4 weiteren europäischen Offshore Projekten gesammelt.
Darüber hinaus arbeitet E.ON an drei weiteren deutschen Offshore-Projekten in Nord- und Ostsee mit einem Gesamtumfang von bis zu 1.100 MW (darunter Delta Nordsee mit max. 480 MW, Arkonabecken Südost mit max. 480 MW). E.ON hat 2010 mehr als eine Milliarde in Erneuerbare Energien investiert und dabei die Kapazität bei Windkraft und Solarenergie um 600 Megawatt auf aktuell gut 3.600 Megawatt ausgebaut. Für den Zeitraum von 2011 bis 2013 sind weitere 2,6 Milliarden Euro vorgesehen.
Freitag, Mai 20, 2011
Atomlobby verliert Prozess gegen ENERCON
Das "Deutsche Atomforum e.V." hatte sich die Webseite mit dem Spruch ausgeschmückt "Klimaschützer unter sich" und dazu eine Fotomontage, auf der ein AKW auf grüner Wiese im Sonnenschein friedlich-freundlich von Windkraftanlagen des Herstellers ENERCON eingerahmt war. Dagegen wehrte sich ENERCON vor dem Berliner Landgericht mit Erfolg. - Die Redaktion von WindenergieJOURNAL.de beglückwünscht ENERCON zu diesem Schritt und dokumentiert nachfolgende Pressemitteilung ENERCON:
Atomforum darf nicht mit ENERCON Anlagen werben
Landgericht Berlin bestätigt Unterlassungsanspruch wegen irreführender Behauptungen
ENERCON hat vor dem Landgericht Berlin einen weiteren Sieg über das Deutsche Atomforum errungen. Mit seiner Entscheidung vom 5. Mai 2011 (Az.: 91 O 35/11) bestätigte die Kammer für Handelssachen den Unterlassungsanspruch des Auricher Windenergieanlagenherstellers gegen die Werbekampagne des Atomforums „Klimaschützer unter sich“ und wies dessen Antrag auf Aufhebung einer von ENERCON bereits am 7. Dezember 2010 vor dem Landgericht Berlin erstrittenen einstweiligen Verfügung (Az.: 16 O 560/10) zurück. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Werbekampagne getroffenen Aussagen irreführend und rufschädigend und somit nicht zulässig.
Das Deutsche Atomforum hatte in großformatigen Zeitungsanzeigen und auf seiner Internetseite mit dem Slogan „Klimaschützer unter sich“ für die Kernkraft und die Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke geworben. Dazu hatte die Lobbyorganisation eine Fotomontage
veröffentlicht, die mehrere ENERCON Windenergieanlagen direkt neben dem Kernkraftwerk Unterweser abbildete. Im Text wurde behauptet, Windenergie und Kernkraft seien aufgrund ihres nicht vorhandenen CO2-Ausstoßes „ideale Partner“ für eine klimafreundliche Stromerzeugung. Daher trage insbesondere auch eine Laufzeitverlängerung zum Klimaschutz bei. Dagegen hatte sich ENERCON im Dezember vor Gericht erfolgreich mit der Begründung gewehrt, die Anzeige stelle eine unzulässige vergleichende Werbung dar. Zudem werde unzulässig in ENERCONs Markenrechte eingegriffen und der gute Ruf seiner Windenergieanlagen für die Atomkraft unzulässig ausgebeutet.
Das Landgericht bestätigte in seiner aktuellen Entscheidung ENERCONs Unterlassungsanspruch in allen Punkten und wies den Widerspruch des Atomforums gegen die erstrittene einstweilige Verfügung als unbegründet zurück.
Der Urteilsbegründung zufolge ist die Werbung irreführend, weil durch sie der unzutreffende Eindruck erweckt wird, Kernkraftwerke stünden in direkter Beziehung zu Windenergieanlagen und hätten ähnlich gute Umwelteigenschaften. Dies sei in mehrerlei Hinsicht unzutreffend. Die Fotomontage wecke zudem den Eindruck, es gebe eine fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kernkraft- und Windenergiebranche. Dies entspreche nicht den Tatsachen und diene daher „der gezielten Irreführung des Betrachters“. Hersteller und Betreiber von Windenergieanlagen hätten einen gänzlich anderen ökologischen und wirtschaftlichen Ansatz als die Hersteller und Betreiber von Kernkraftwerken. Fotomontage und Anzeigentext dienten dazu, so die Richter, „den gerichtsbekannten guten Ruf, den Windkraftanlagen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit, ihre Ökobilanz und ihre Umweltfreundlichkeit in weiten Teilen der Bevölkerung (...) genießen, unzulässig auszubeuten und den Kernkraftwerken unverdient zugute kommen zu lassen“.
Atomforum darf nicht mit ENERCON Anlagen werben
Landgericht Berlin bestätigt Unterlassungsanspruch wegen irreführender Behauptungen
ENERCON hat vor dem Landgericht Berlin einen weiteren Sieg über das Deutsche Atomforum errungen. Mit seiner Entscheidung vom 5. Mai 2011 (Az.: 91 O 35/11) bestätigte die Kammer für Handelssachen den Unterlassungsanspruch des Auricher Windenergieanlagenherstellers gegen die Werbekampagne des Atomforums „Klimaschützer unter sich“ und wies dessen Antrag auf Aufhebung einer von ENERCON bereits am 7. Dezember 2010 vor dem Landgericht Berlin erstrittenen einstweiligen Verfügung (Az.: 16 O 560/10) zurück. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Werbekampagne getroffenen Aussagen irreführend und rufschädigend und somit nicht zulässig.
Das Deutsche Atomforum hatte in großformatigen Zeitungsanzeigen und auf seiner Internetseite mit dem Slogan „Klimaschützer unter sich“ für die Kernkraft und die Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke geworben. Dazu hatte die Lobbyorganisation eine Fotomontage
veröffentlicht, die mehrere ENERCON Windenergieanlagen direkt neben dem Kernkraftwerk Unterweser abbildete. Im Text wurde behauptet, Windenergie und Kernkraft seien aufgrund ihres nicht vorhandenen CO2-Ausstoßes „ideale Partner“ für eine klimafreundliche Stromerzeugung. Daher trage insbesondere auch eine Laufzeitverlängerung zum Klimaschutz bei. Dagegen hatte sich ENERCON im Dezember vor Gericht erfolgreich mit der Begründung gewehrt, die Anzeige stelle eine unzulässige vergleichende Werbung dar. Zudem werde unzulässig in ENERCONs Markenrechte eingegriffen und der gute Ruf seiner Windenergieanlagen für die Atomkraft unzulässig ausgebeutet.
Das Landgericht bestätigte in seiner aktuellen Entscheidung ENERCONs Unterlassungsanspruch in allen Punkten und wies den Widerspruch des Atomforums gegen die erstrittene einstweilige Verfügung als unbegründet zurück.
Der Urteilsbegründung zufolge ist die Werbung irreführend, weil durch sie der unzutreffende Eindruck erweckt wird, Kernkraftwerke stünden in direkter Beziehung zu Windenergieanlagen und hätten ähnlich gute Umwelteigenschaften. Dies sei in mehrerlei Hinsicht unzutreffend. Die Fotomontage wecke zudem den Eindruck, es gebe eine fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kernkraft- und Windenergiebranche. Dies entspreche nicht den Tatsachen und diene daher „der gezielten Irreführung des Betrachters“. Hersteller und Betreiber von Windenergieanlagen hätten einen gänzlich anderen ökologischen und wirtschaftlichen Ansatz als die Hersteller und Betreiber von Kernkraftwerken. Fotomontage und Anzeigentext dienten dazu, so die Richter, „den gerichtsbekannten guten Ruf, den Windkraftanlagen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit, ihre Ökobilanz und ihre Umweltfreundlichkeit in weiten Teilen der Bevölkerung (...) genießen, unzulässig auszubeuten und den Kernkraftwerken unverdient zugute kommen zu lassen“.
Sonntag, Mai 15, 2011
BMU: Offshore-Windenergie für den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien
Offshore-Wissenschaftstage des Bundesumweltministeriums in Oldenburg eröffnet
Pressemitteilung BMU EE
"Die Windenergie hat auf absehbare Zeit in Deutschland von allen erneuerbaren Energien das größte Potenzial", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Katherina Reiche heute zur Eröffnung der 3. Offshore-Wissenschaftstage in Oldenburg. "Deshalb müssen wir bei der Offshore-Windenergie den Durchbruch schaffen. Mit den 12 Windenergieanlagen im Testfeld alpha ventus ist uns der Einstieg gelungen. Jetzt muss der Ausbau vorangehen", so Reiche.
Auf der zweitägigen Veranstaltung stellt das Bundesumweltministerium den mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Forschungsprojekte vor, die es im Bereich der Offshore-Windenergie fördert. Rund 120 Millionen Euro hat das Bundesumweltministerium von 2006 bis 2009 allein für die Windenergieforschung aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung bewilligt. Damit wurden rund 150 Projekte gefördert – vorwiegend in den Bereichen Offshore-Windenergie, Netzintegration der Windenergie und ihre Umwelt- und Naturverträglichkeit.
Schwerpunkte der Forschungsförderung des Bundesumweltministeriums sind unter anderem die Entwicklung mehrerer Windenergieanlagen der 5 Megawatt-Klasse sowie die Forschungsinitiative "RAVE – Research at alpha ventus". Das Testfeld alpha ventus, das rund 45 Kilometer vor der Nordseeinsel Borkum liegt, ist der erste deutsche Offshore-Windpark. Das Bundesumweltministerium fördert dort mit rund 35 Millionen Euro ein breites Spektrum von Forschungsaktivitäten. Ein weiterer Förderschwerpunkt sind die drei Forschungsplattformen FINO 1, 2 und 3 in Nord- und Ostsee sowie die Gründung des Fraunhofer-Instituts für Windenergieforschung und Energiesystemtechnik (FhG-IWES) in Bremerhaven und Kassel.
Pressemitteilung BMU EE
"Die Windenergie hat auf absehbare Zeit in Deutschland von allen erneuerbaren Energien das größte Potenzial", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Katherina Reiche heute zur Eröffnung der 3. Offshore-Wissenschaftstage in Oldenburg. "Deshalb müssen wir bei der Offshore-Windenergie den Durchbruch schaffen. Mit den 12 Windenergieanlagen im Testfeld alpha ventus ist uns der Einstieg gelungen. Jetzt muss der Ausbau vorangehen", so Reiche.
Auf der zweitägigen Veranstaltung stellt das Bundesumweltministerium den mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Forschungsprojekte vor, die es im Bereich der Offshore-Windenergie fördert. Rund 120 Millionen Euro hat das Bundesumweltministerium von 2006 bis 2009 allein für die Windenergieforschung aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung bewilligt. Damit wurden rund 150 Projekte gefördert – vorwiegend in den Bereichen Offshore-Windenergie, Netzintegration der Windenergie und ihre Umwelt- und Naturverträglichkeit.
Schwerpunkte der Forschungsförderung des Bundesumweltministeriums sind unter anderem die Entwicklung mehrerer Windenergieanlagen der 5 Megawatt-Klasse sowie die Forschungsinitiative "RAVE – Research at alpha ventus". Das Testfeld alpha ventus, das rund 45 Kilometer vor der Nordseeinsel Borkum liegt, ist der erste deutsche Offshore-Windpark. Das Bundesumweltministerium fördert dort mit rund 35 Millionen Euro ein breites Spektrum von Forschungsaktivitäten. Ein weiterer Förderschwerpunkt sind die drei Forschungsplattformen FINO 1, 2 und 3 in Nord- und Ostsee sowie die Gründung des Fraunhofer-Instituts für Windenergieforschung und Energiesystemtechnik (FhG-IWES) in Bremerhaven und Kassel.
Freitag, Mai 13, 2011
Forscher: Wind und Sonne für den Tank
Pressemitteilung fraunhofer.de
Bisher gehörte Erdgas zu den fossilen Brennstoffen. Künftig kann man aus Gas auch umweltfreundlichen Strom erzeugen: Forscher des Fraunhofer IWES und des ZSW Stuttgart sind an einem Projekt beteiligt, in dem Audi und SolarFuel eine neuartige Anlage errichten. Sie wandelt Strom aus Wind und Sonne erstmals im industriellen Maßstab in Methan um, also in künstlich hergestelltes Erdgas. Während sich Strom schlecht speichern lässt, kann man das Erdgas problemlos lagern. Bei Flaute und bedecktem Himmel kann man daraus über Gaskraftwerke wieder Strom erzeugen, oder den Tank von Gasautos damit füllen.
Auf Feldern und Äckern drehen sich zunehmend mehr Rotoren von Windkraftwerken, und auf den Dächern sieht man statt Ziegeln vermehrt Solaranlagen. An einem windigen sonnigen Tag liefern diese Anlagen oft mehr Strom als die Verbraucher benötigen – an windstillen lauen Tagen reicht die Stromproduktion dagegen nicht aus. Den Strom zu speichern und später zu verwenden, gestaltet sich recht schwierig. Hier soll das neue Technologiekonzept »Power-to-Gas« künftig helfen, das Forscher vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES in Kassel gemeinsam mit ihren Kollegen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg ZSW in den letzten Jahren entwickelt haben. Sie wandelt Strom aus erneuerbaren Energien in Methan um, in künstlich hergestelltes Erdgas – auch e-gas genannt, kurz für erneuerbares Gas. Der Vorteil: Im Gegensatz zu Strom lässt sich das Methan lagern. Herrscht ein Mangel an Strom, kann das Gas in Gaskraftwerken erneut Strom erzeugen. Außerdem lassen sich damit herkömmliche Erdgasautos betanken. Das Methan und Erdgas die gleichen chemischen Eigenschaften haben, braucht das Auto dafür nicht umgerüstet werden. »Unser Konzept Power-to-Gas löst gleich zwei Kernprobleme der Energiewende: Die Speicherung von erneuerbaren Energien und die Versorgung mit klimafreundlichem Kraftstoff. Damit wird eine stabile Stromversorgung auch mit Wind- und Solarenergie möglich«, sagt Dr. Michael Sterner, leitender Wissenschaftler am IWES.
Betrieb der Anlage ab 2013
Die Firmen SolarFuel und Audi setzen dieses Technologiekonzept nun erstmals im industriellen Maßstab um – gemeinsam mit dem IWES und dem ZSW. Die Anlage, die 2013 in Betrieb gehen soll, wird eine Leistung von 6,3 Megawatt haben, etwa so viel wie drei große Windräder oder 1000 Photovoltaikanlagen. Das für den Prozess benötigte CO2 wird aus einer Biogasanlage des Partners EWE in unmittelbarer Nähe bereitgestellt, die Reststoffe und Abfälle verwertet und klimaneutrales CO2 liefert. Das erzeugte Methan wird in Werlte in Niedersachsen in das Gasnetz eingespeist, wo es dann in Deutschlands größten Speichern, den Gasspeichern, lagert. Von dort aus strömt es über die vorhandenen Erdgasleitungen zu den Verbrauchern.
Doch wie funktioniert das Verfahren? Der elektrische Strom spaltet Wassermoleküle zunächst in Wasserstoff und Sauerstoff auf. Lässt man den Wasserstoff mit CO2 reagieren, entsteht das Methan. Das Verfahren an sich ist seit langem bekannt. Es in großem Maßstab einzusetzen, um Netzengpässe durch erneuerbaren Energien auszugleichen, ist dagegen ein gänzlich neuer Ansatz. »Strom- und Gasnetz zu koppeln, ist ergänzend zu Netzausbau, Lastmanagement und Kurzzeitspeichern ein Eckpfeiler der Energiewende«, sagt Prof. Dr. Jürgen Schmid, Leiter des IWES. »Es ist absehbar, dass erneuerbarer Strom zur Primärenergie wird, da sich beispielsweise Windstrom mit zur günstigsten Art und Weise der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien entwickelt.« Indem die Power-to-Gas-Technologie die Strom- und Gasnetze koppelt, kann sie Stromengpässe von bis zu zwei Wochen überbrücken. »E-Gas stellt die Stromversorgung mit erneuerbaren Energien und damit die Energiewende auf sichere Beine«, sagt Sterner.
CO2 aus nachhaltigen Quellen nutzen
Damit das Verfahren das Klima nicht schädigt ist es wichtig, das CO2 aus nachhaltigen Quellen zu gewinnen. Davon gibt in Deutschland genügend: Alleine in den bestehenden 50 Biogas-Aufbereitungsanlagen entstehen 500 000 Tonnen CO2. Damit ließen sich 4,8 Terawattstunden Strom speichern – das entspricht dem Jahresverbrauch von etwa eineinhalb Millionen Haushalten. Herkömmliche Biogasanlagen liefern ebenfalls sehr viel CO2. Alleine 20 Prozent der Anlagen könnten zwei Millionen Tonnen CO2 bereitstellen. Weitere große Quellen sind Bioethanolanlagen, Brauereien und Klärwerke, sie liefern 1,1 Millionen Tonnen CO2.
Nutzt man das CO2 aus Biogasanlagen für die Power-to-Gas-Anlage, ergibt sich ein weiterer Vorteil: Das Biogas, das zu 60 Prozent aus Methan und zu 40 Prozent aus CO2 besteht, wird über Biogas-Aufbereitungsanlagen üblicherweise in das Gasnetz eingespeist, um es in der Fläche einer sinnvollen energetischen Nutzung zuzuführen. Dabei entweichen etwa zwei Prozent des Methans in die Atmosphäre, man spricht von Methanschlupf. Eine heikle Angelegenheit für das Klima, da Methan auf hundert Jahre gesehen 21 mal klimaschädlicher ist als CO2. „Dieses Loch können wir stopfen, indem man das Biogas durch die Power-to-Gas-Anlage leitet. Dabei entsteht aus dem Biogas fast reines Methan, das ohne Methanschlupf aufbereitet werden kann“, erläutert Sterner.
e-gas als Tankfüllung
Auch als Kraftstoff hat e-gas eine gute CO2-Bilanz. »Über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs gesehen produziert ein e-gas betriebenes Fahrzeug kaum mehr CO2 als ein Elektroauto«, sagt Prof. Dr. Schmid. Elektrofahrzeuge haben zwar im Betrieb sehr geringe Emissionen, ihre Herstellung ist aber deutlich CO2-intensiver als die Herstellung von Gasfahrzeugen. »Betankt« man ein Elektroauto mit Strom aus Windenergie, stößt es zwar nur 5 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer aus. Dafür wird bei der Herstellung sehr viel CO2 produziert: Bei einer Lebensfahrleistung von 200 000 Kilometern sind es umgerechnet je nach Fahrzeugkonzept 50 bis 60 Gramm pro Kilometer. Damit stößt ein Elektroauto insgesamt 55 bis 60 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Ein Gasfahrzeug verursacht mit Windgas aus Windstrom zwar je nach Technologiestand 20 bis 30 Gramm pro Kilometer im Fahrbetrieb, ist aber in der Herstellung mit 30 bis 35 Gramm klimafreundlicher als das Elektroauto und kommt damit insgesamt ebenfalls nur auf 50 bis 65 Gramm pro Kilometer. Die Elektromobilität und e-gas können sich gut ergänzen. Denn bislang stellen die Batteriesysteme von Elektroautos noch eine große Herausforderung dar – ihre Reichweite ist noch sehr begrenzt und sie sind recht kostenintensiv. Möchte der Fahrer weitere Strecken zurücklegen, könnte er auf e-gas aus Wind- und Solarstrom umschalten, ohne den CO2-Ausstoss stark zu erhöhen.
Was die Wirtschaftlichkeit der Power-to-Gas-Anlage angeht, ist Sterner zuversichtlich: „Selbst bei einem ideal ausgebauten Stromnetz und optimalem Lastmanagements sind Stromspeicher nötig. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis sich hier ein wirtschaftliches Konzept ergibt“, ist sich der Forscher sicher. Denn während die Speicher, die im Stromnetz vorhanden sind, die Stromversorgung nur für wenige Stunden aufrechterhalten können, bietet das Erdgasnetz eine rund 3000-fach höhere Speicherkapazität.
Windenergie-Forum
Bisher gehörte Erdgas zu den fossilen Brennstoffen. Künftig kann man aus Gas auch umweltfreundlichen Strom erzeugen: Forscher des Fraunhofer IWES und des ZSW Stuttgart sind an einem Projekt beteiligt, in dem Audi und SolarFuel eine neuartige Anlage errichten. Sie wandelt Strom aus Wind und Sonne erstmals im industriellen Maßstab in Methan um, also in künstlich hergestelltes Erdgas. Während sich Strom schlecht speichern lässt, kann man das Erdgas problemlos lagern. Bei Flaute und bedecktem Himmel kann man daraus über Gaskraftwerke wieder Strom erzeugen, oder den Tank von Gasautos damit füllen.
Auf Feldern und Äckern drehen sich zunehmend mehr Rotoren von Windkraftwerken, und auf den Dächern sieht man statt Ziegeln vermehrt Solaranlagen. An einem windigen sonnigen Tag liefern diese Anlagen oft mehr Strom als die Verbraucher benötigen – an windstillen lauen Tagen reicht die Stromproduktion dagegen nicht aus. Den Strom zu speichern und später zu verwenden, gestaltet sich recht schwierig. Hier soll das neue Technologiekonzept »Power-to-Gas« künftig helfen, das Forscher vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES in Kassel gemeinsam mit ihren Kollegen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg ZSW in den letzten Jahren entwickelt haben. Sie wandelt Strom aus erneuerbaren Energien in Methan um, in künstlich hergestelltes Erdgas – auch e-gas genannt, kurz für erneuerbares Gas. Der Vorteil: Im Gegensatz zu Strom lässt sich das Methan lagern. Herrscht ein Mangel an Strom, kann das Gas in Gaskraftwerken erneut Strom erzeugen. Außerdem lassen sich damit herkömmliche Erdgasautos betanken. Das Methan und Erdgas die gleichen chemischen Eigenschaften haben, braucht das Auto dafür nicht umgerüstet werden. »Unser Konzept Power-to-Gas löst gleich zwei Kernprobleme der Energiewende: Die Speicherung von erneuerbaren Energien und die Versorgung mit klimafreundlichem Kraftstoff. Damit wird eine stabile Stromversorgung auch mit Wind- und Solarenergie möglich«, sagt Dr. Michael Sterner, leitender Wissenschaftler am IWES.
Betrieb der Anlage ab 2013
Die Firmen SolarFuel und Audi setzen dieses Technologiekonzept nun erstmals im industriellen Maßstab um – gemeinsam mit dem IWES und dem ZSW. Die Anlage, die 2013 in Betrieb gehen soll, wird eine Leistung von 6,3 Megawatt haben, etwa so viel wie drei große Windräder oder 1000 Photovoltaikanlagen. Das für den Prozess benötigte CO2 wird aus einer Biogasanlage des Partners EWE in unmittelbarer Nähe bereitgestellt, die Reststoffe und Abfälle verwertet und klimaneutrales CO2 liefert. Das erzeugte Methan wird in Werlte in Niedersachsen in das Gasnetz eingespeist, wo es dann in Deutschlands größten Speichern, den Gasspeichern, lagert. Von dort aus strömt es über die vorhandenen Erdgasleitungen zu den Verbrauchern.
Doch wie funktioniert das Verfahren? Der elektrische Strom spaltet Wassermoleküle zunächst in Wasserstoff und Sauerstoff auf. Lässt man den Wasserstoff mit CO2 reagieren, entsteht das Methan. Das Verfahren an sich ist seit langem bekannt. Es in großem Maßstab einzusetzen, um Netzengpässe durch erneuerbaren Energien auszugleichen, ist dagegen ein gänzlich neuer Ansatz. »Strom- und Gasnetz zu koppeln, ist ergänzend zu Netzausbau, Lastmanagement und Kurzzeitspeichern ein Eckpfeiler der Energiewende«, sagt Prof. Dr. Jürgen Schmid, Leiter des IWES. »Es ist absehbar, dass erneuerbarer Strom zur Primärenergie wird, da sich beispielsweise Windstrom mit zur günstigsten Art und Weise der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien entwickelt.« Indem die Power-to-Gas-Technologie die Strom- und Gasnetze koppelt, kann sie Stromengpässe von bis zu zwei Wochen überbrücken. »E-Gas stellt die Stromversorgung mit erneuerbaren Energien und damit die Energiewende auf sichere Beine«, sagt Sterner.
CO2 aus nachhaltigen Quellen nutzen
Damit das Verfahren das Klima nicht schädigt ist es wichtig, das CO2 aus nachhaltigen Quellen zu gewinnen. Davon gibt in Deutschland genügend: Alleine in den bestehenden 50 Biogas-Aufbereitungsanlagen entstehen 500 000 Tonnen CO2. Damit ließen sich 4,8 Terawattstunden Strom speichern – das entspricht dem Jahresverbrauch von etwa eineinhalb Millionen Haushalten. Herkömmliche Biogasanlagen liefern ebenfalls sehr viel CO2. Alleine 20 Prozent der Anlagen könnten zwei Millionen Tonnen CO2 bereitstellen. Weitere große Quellen sind Bioethanolanlagen, Brauereien und Klärwerke, sie liefern 1,1 Millionen Tonnen CO2.
Nutzt man das CO2 aus Biogasanlagen für die Power-to-Gas-Anlage, ergibt sich ein weiterer Vorteil: Das Biogas, das zu 60 Prozent aus Methan und zu 40 Prozent aus CO2 besteht, wird über Biogas-Aufbereitungsanlagen üblicherweise in das Gasnetz eingespeist, um es in der Fläche einer sinnvollen energetischen Nutzung zuzuführen. Dabei entweichen etwa zwei Prozent des Methans in die Atmosphäre, man spricht von Methanschlupf. Eine heikle Angelegenheit für das Klima, da Methan auf hundert Jahre gesehen 21 mal klimaschädlicher ist als CO2. „Dieses Loch können wir stopfen, indem man das Biogas durch die Power-to-Gas-Anlage leitet. Dabei entsteht aus dem Biogas fast reines Methan, das ohne Methanschlupf aufbereitet werden kann“, erläutert Sterner.
e-gas als Tankfüllung
Auch als Kraftstoff hat e-gas eine gute CO2-Bilanz. »Über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs gesehen produziert ein e-gas betriebenes Fahrzeug kaum mehr CO2 als ein Elektroauto«, sagt Prof. Dr. Schmid. Elektrofahrzeuge haben zwar im Betrieb sehr geringe Emissionen, ihre Herstellung ist aber deutlich CO2-intensiver als die Herstellung von Gasfahrzeugen. »Betankt« man ein Elektroauto mit Strom aus Windenergie, stößt es zwar nur 5 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer aus. Dafür wird bei der Herstellung sehr viel CO2 produziert: Bei einer Lebensfahrleistung von 200 000 Kilometern sind es umgerechnet je nach Fahrzeugkonzept 50 bis 60 Gramm pro Kilometer. Damit stößt ein Elektroauto insgesamt 55 bis 60 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Ein Gasfahrzeug verursacht mit Windgas aus Windstrom zwar je nach Technologiestand 20 bis 30 Gramm pro Kilometer im Fahrbetrieb, ist aber in der Herstellung mit 30 bis 35 Gramm klimafreundlicher als das Elektroauto und kommt damit insgesamt ebenfalls nur auf 50 bis 65 Gramm pro Kilometer. Die Elektromobilität und e-gas können sich gut ergänzen. Denn bislang stellen die Batteriesysteme von Elektroautos noch eine große Herausforderung dar – ihre Reichweite ist noch sehr begrenzt und sie sind recht kostenintensiv. Möchte der Fahrer weitere Strecken zurücklegen, könnte er auf e-gas aus Wind- und Solarstrom umschalten, ohne den CO2-Ausstoss stark zu erhöhen.
Was die Wirtschaftlichkeit der Power-to-Gas-Anlage angeht, ist Sterner zuversichtlich: „Selbst bei einem ideal ausgebauten Stromnetz und optimalem Lastmanagements sind Stromspeicher nötig. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis sich hier ein wirtschaftliches Konzept ergibt“, ist sich der Forscher sicher. Denn während die Speicher, die im Stromnetz vorhanden sind, die Stromversorgung nur für wenige Stunden aufrechterhalten können, bietet das Erdgasnetz eine rund 3000-fach höhere Speicherkapazität.
REpower meldet vorläufige Zahlen des Geschäftsjahres 2010/11
Umsatz und Gesamtleistung leicht rückläufig
EBIT bei 86,0 Mio. EUR
Auftragsvolumen steigt auf 2,55 Mrd. EUR
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
Hamburg, 13. Mai 2011. Nach vorläufigen Berechnungen hat die REpower Systems AG (Prime Standard, WKN 617703) eine Gesamtleistung von 1.275,7 Mio. EUR und Umsatzerlöse in Höhe von 1.216,1 Mio. EUR erwirtschaftet, ein Rückgang um 4,1% bzw. 6,7% im Vergleich zum Vorjahr (Gesamtleistung: 1.330,4 Mio. EUR, Umsatz: 1.303,6 Mio. EUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) lag mit 86,0 Mio. EUR um 12,5% unter dem im Vorjahr erzielten Wert von 98,3 Mio. EUR. Positiv entwickelte sich dagegen das Auftragsvolumen zum Stichtag, das sich von 2,12 Mrd. EUR um rund 20% auf 2,55 Mrd. EUR erhöhte.
Bezogen auf die Gesamtleistung erhöhte sich der stichtagsbezogene Auftragsbestand dementsprechend von 1.768 Megawatt (MW) auf 2.259 MW. Die Zahlen umfassen ausschließlich die im Rahmen von Projektverträgen verbindlich bestellten Liefermengen sowie Abrufe aus Rahmenverträgen. Im Berichtsjahr installierte oder lieferte REpower Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 851 MW und lag damit etwa auf Vorjahresniveau (863 MW).
Die Veröffentlichung der endgültigen Zahlen des Geschäftsjahres 2010/11 erfolgt voraussichtlich am 07. Juni 2011 im Rahmen der Bilanzpresse- und Analystenkonferenz, die in Frankfurt a. M. stattfindet.
EBIT bei 86,0 Mio. EUR
Auftragsvolumen steigt auf 2,55 Mrd. EUR
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
Hamburg, 13. Mai 2011. Nach vorläufigen Berechnungen hat die REpower Systems AG (Prime Standard, WKN 617703) eine Gesamtleistung von 1.275,7 Mio. EUR und Umsatzerlöse in Höhe von 1.216,1 Mio. EUR erwirtschaftet, ein Rückgang um 4,1% bzw. 6,7% im Vergleich zum Vorjahr (Gesamtleistung: 1.330,4 Mio. EUR, Umsatz: 1.303,6 Mio. EUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) lag mit 86,0 Mio. EUR um 12,5% unter dem im Vorjahr erzielten Wert von 98,3 Mio. EUR. Positiv entwickelte sich dagegen das Auftragsvolumen zum Stichtag, das sich von 2,12 Mrd. EUR um rund 20% auf 2,55 Mrd. EUR erhöhte.
Bezogen auf die Gesamtleistung erhöhte sich der stichtagsbezogene Auftragsbestand dementsprechend von 1.768 Megawatt (MW) auf 2.259 MW. Die Zahlen umfassen ausschließlich die im Rahmen von Projektverträgen verbindlich bestellten Liefermengen sowie Abrufe aus Rahmenverträgen. Im Berichtsjahr installierte oder lieferte REpower Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 851 MW und lag damit etwa auf Vorjahresniveau (863 MW).
Die Veröffentlichung der endgültigen Zahlen des Geschäftsjahres 2010/11 erfolgt voraussichtlich am 07. Juni 2011 im Rahmen der Bilanzpresse- und Analystenkonferenz, die in Frankfurt a. M. stattfindet.
NABU: Auf Ostsee-Schweinswale Rücksicht nehmen
Kein „Freifahrtschein“ für Offshore-Windkraft
Pressemitteilung NABU
Zum Tag des Ostsee-Schweinswals am 15. Mai fordert der NABU eine sachliche Diskussion über den Ausbau der Windenergie auf See, ohne dabei den Arten- und Naturschutz zu opfern. Weniger als 400 Tiere des einzigen in deutschen Gewässern heimischen Zahnwals gibt es in der zentralen Ostsee, auch in der westlichen ist ihre Zahl stark rückläufig, schätzen Wissenschaftler. Sie sind bedroht durch den Beifang in der Fischerei, Unterwasserlärm und den Verlust ihres Lebensraums. „Wer versucht, einen Keil zwischen Klima- und Artenschutz zu treiben, trifft die wahren Probleme nicht. Stattdessen gefährdet er den gesellschaftlichen Grundkonsens für eine eigentlich grüne Energie“, betont NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Ein beschleunigter Ausbau der Offshore-Windkraft darf nicht dazu führen, dass unsere Verantwortung und Verpflichtung für den Schutz der Meeresnatur verloren geht.“
Seit der Atom-Katastrophe in Japan übertrumpfen sich deutsche Politiker und Wissenschaftler mit Vorschlägen zur Beschleunigung der Energiewende. „In dieser Diskussion fordern einige Stimmen quasi einen Freifahrtschein für die Offshore-Windkraft, um bestehende Umweltauflagen auszuhebeln und den Naturschutz in die Ecke ewig gestriger Blockierer zu stellen“, erklärt NABU-Meeresexperte Kim Detloff. Dagegen wehrt sich der NABU mit einem klaren Bekenntnis zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zugleich der Einhaltung des deutschen und europäischen Natur- und Artenschutzrechts. Deutschlands mitgliederstärkster Verband für Umwelt- und Naturschutz stellt klar: Insgesamt wurden in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee bereits 26 Offshore-Windparks genehmigt, nur zwei wurden durch die Genehmigungsbehörden abgelehnt. Die Gründe für den verzögerten Bau der genehmigten Anlagen sieht der NABU vor allem in der zurückhaltenden Investitionspolitik der Konzerne und der schleppenden Netzanbindung.
Das Kleinwalschutzabkommen ASCOBANS unter dem Dach der Bonner Konvention zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten veranstaltet den Tag zu Ehren des Ostsee-Schweinswals seit 2002, um auf die Gefährdung der bis zu 1,5 Meter großen Wale aufmerksam zu machen. Insbesondere die lärmenden Rammarbeiten beim Bau von Offshore-Windrädern sind ein großes Risiko für die regional bedrohten, sympathischen Meeressäuger.
Windenergie-Forum
Pressemitteilung NABU
Zum Tag des Ostsee-Schweinswals am 15. Mai fordert der NABU eine sachliche Diskussion über den Ausbau der Windenergie auf See, ohne dabei den Arten- und Naturschutz zu opfern. Weniger als 400 Tiere des einzigen in deutschen Gewässern heimischen Zahnwals gibt es in der zentralen Ostsee, auch in der westlichen ist ihre Zahl stark rückläufig, schätzen Wissenschaftler. Sie sind bedroht durch den Beifang in der Fischerei, Unterwasserlärm und den Verlust ihres Lebensraums. „Wer versucht, einen Keil zwischen Klima- und Artenschutz zu treiben, trifft die wahren Probleme nicht. Stattdessen gefährdet er den gesellschaftlichen Grundkonsens für eine eigentlich grüne Energie“, betont NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Ein beschleunigter Ausbau der Offshore-Windkraft darf nicht dazu führen, dass unsere Verantwortung und Verpflichtung für den Schutz der Meeresnatur verloren geht.“
Seit der Atom-Katastrophe in Japan übertrumpfen sich deutsche Politiker und Wissenschaftler mit Vorschlägen zur Beschleunigung der Energiewende. „In dieser Diskussion fordern einige Stimmen quasi einen Freifahrtschein für die Offshore-Windkraft, um bestehende Umweltauflagen auszuhebeln und den Naturschutz in die Ecke ewig gestriger Blockierer zu stellen“, erklärt NABU-Meeresexperte Kim Detloff. Dagegen wehrt sich der NABU mit einem klaren Bekenntnis zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zugleich der Einhaltung des deutschen und europäischen Natur- und Artenschutzrechts. Deutschlands mitgliederstärkster Verband für Umwelt- und Naturschutz stellt klar: Insgesamt wurden in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee bereits 26 Offshore-Windparks genehmigt, nur zwei wurden durch die Genehmigungsbehörden abgelehnt. Die Gründe für den verzögerten Bau der genehmigten Anlagen sieht der NABU vor allem in der zurückhaltenden Investitionspolitik der Konzerne und der schleppenden Netzanbindung.
Das Kleinwalschutzabkommen ASCOBANS unter dem Dach der Bonner Konvention zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten veranstaltet den Tag zu Ehren des Ostsee-Schweinswals seit 2002, um auf die Gefährdung der bis zu 1,5 Meter großen Wale aufmerksam zu machen. Insbesondere die lärmenden Rammarbeiten beim Bau von Offshore-Windrädern sind ein großes Risiko für die regional bedrohten, sympathischen Meeressäuger.
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